Die ÖVP möchte den absolut lückenhaften und diskriminierenden Beschluss vom Herbst 2019 vor der Neuwahl des Nationalrates von wegen „45 Jahre sind genug“ wieder rückgängig machen, die GRÜNEN halten sich da noch etwas bedeckt und wollen noch eine Empfehlung der Alterssicherungskommission abwarten, mit der Ende November 2020 zu rechnen ist. Ich habe deshalb mein Skript von meinem Radiobeitrag vom Herbst 2019 aktualisiert und präsentiere es in voller Länge. Das gut dotierte Abgeordnete sich seinerzeit bei dieser Thematik über eine derartige halbfertige Regelung geeinigt haben, finde ich persönlich bedenklich – über Zusammenhänge und Nachhaltigkeit wurde da nicht nachgedacht! Und wenn Vizekanzler Werner Kogler meint, die Frauen hätten nichts davon, dann negiert er, dass die Frauen aktuell noch ohnehin mit 60 Jahren in ihre Alterspension ohne Abschläge gehen können!
NACH 45 JAHREN ABSCHLAGSFREI IN PENSION
Die sogenannte „Hacklerreglung Neu“ wurde am 19. September 2019 auf Antrag der SPÖ beschlossen und trat per 01.01.2020 in Kraft.
Nach den Beschlüssen vor der Nationalratswahl im Jahr 2008, mit denen der Zugang zur Frühpension erleichtert wurde, kam es in der folgenden Legislaturperiode zur erneuten Kehrtwende. Wegen der deutlich steigenden Pensionskosten nahmen SPÖ und ÖVP bis 2014 vor allem Verschärfungen bei der Hacklerfrühpension und bei der Berufsunfähigkeitspension bzw. Invaliditätspension vor .
Mit dem Beschluss vom 19. September 2019 sieht die SPÖ mit der abschlagsfreien Pension nach 45 Jahren Arbeit eine frühere „Ungerechtigkeit“ beseitigt. Wer so lange gearbeitet und Beiträge gezahlt habe, habe ein „Recht“, den Ruhestand ohne jegliche Abstriche zu genießen, betonte auch die FPÖ. Die ÖVP wiederum ortet bei diesem Beschluss einen „Husch-Pfusch-Antrag“, von dem Frauen nicht profitierten und der jene, die in den vergangenen Jahren in Pension gegangen sind, krass benachteilige. Die NEOs kritisierten die unverantwortbaren Mehrkosten, die durch das neue Pensionspaket entstehen. Wobei die NEOS generell ein Pensionsproblem haben – und nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass es sich schon rein von den verfügbaren Arbeitsplätzen nicht ausgehen wird, dass alle Österreicher bis 70 Jahre arbeiten – es wäre ein Denkfehler von mir, meint Mag. Gerald Loacker, der Sozialsprecher der NEOS, wenn ich verfügbare Arbeitsplätze mit Pensionsantrittsalter in Verbindung bringe. Loacker habe ich schon Feldmarschall Radetzky als Vorbild vorgeschlagen, der im Alter von 90 Jahren in den Ruhestand versetzt wurde und 72 Dienstjahre in der k.k. Armee absolviert hat.
Eine zweite Besserstellung betraf den Zeitpunkt der Pensionserhöhung. Die erste Anhebung bzw. Valorisierung der Pension wird künftig bereits am Beginn des neuen Jahres nach dem erfolgten Pensionsantritt fällig. Heißt: Bei Pensionsantritt im Dezember erfolgt die nächste Erhöhung bereits im Jänner – das war zuletzt nicht so, man musste auf die Erhöhung möglicherweise sogar zwei Jahre warten, z. B. dann, wenn man mit Jänner in Pension ging – gab es erst mit übernächstem Jänner die erste Anhebung. Mit dieser Neuregelung wurde eine langjährige Forderung der Seniorenorganisationen umgesetzt.
Groß war der Jubel, die Meldungen – speziell in den sozialen Netzwerken – überschlugen sich: Nach 45 Arbeitsjahren mit 62 Lebensjahren abschlagsfrei in Pension hieß es … oder wie es der Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl formulierte: „Ein historischer Erfolg für die hart arbeitenden Menschen in unserem Land –nun werden die drei Bereiche Korridorpension bzw. Langzeitversichertenregelung im mit Erreichung des Alters von 62 Jahren, die Schwerarbeitspension mit Erreichung des Alters von 60 Jahren und die Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension gleichfalls mit Erreichung des Alters von 60 Jahren künftig von Abschlägen bei 45 Arbeitsjahren befreit.
Und auch der Vorarlberger AK Präsident Hubert Hämmerle stieß ins selbe Horn: „Nach dem Auslaufen der alten Hacklerregelung habe ich mich über all die Jahre für eine gerechte Langzeitversichertenregelung eingesetzt. Nach über zwölf Jahren ist es endlich so weit – eine neue, gerechte Regelung für Langzeitversicherte ist nun wieder geschaffen worden, denn es ist schlichtweg ungerecht, jene, die jahrzehntelang ins System einzahlen dafür zu bestrafen, dass sie besonders brav und beständig gearbeitet haben.“
Für Frauen gilt vorerst noch immer ein Regelpensionsalter von 60 Jahren, ab dem sie abschlagsfrei in Pension gehen können, für sie wird die Neuregelung erst dann ab der Anpassung ihres Pensionsalters an jenes der Männer schlagend. Für NachtschwerarbeiterInnen wird ihr Sonderruhegeld abschlagsfrei. Betroffen davon sind ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige – nicht aber öffentlich Bedienstete.
Jene Jahrgänge, die zwischen 1954 und 1957 geboren sind und nach Abschaffung der „alten Hacklerregelung“ mit bis zu 12,6 % Abschlägen in Pension gehen mussten wurden auch nicht in die neue Regelung aufgenommen. Das dürften etwa an die 50.000 Menschen sein. Es war noch die Möglichkeit gegeben, dass sich der Bundesrat gegen die Neuregelung ausspricht – ich hatte damals diesbezüglich mit David Stögmüller von den Grünen diesbezüglich Kontakt und habe ihm dargelegt, dass die Neuregelung nicht ausgewogen ist – aber der Bundesrat hat wohl ohne „wenn und Aber“ zugestimmt. Für die Betroffenen bedeutet das deutlich höhere Pensionszahlungen.
Der Wegfall der Pensionsabschläge wirkt sich finanziell auf die Betroffenen natürlich sehr positiv aus, auf Lebenszeit bekommt sie monatlich eine höhere Pension, weil eben die Abschläge von 12,6 Prozent wegfallen. In absoluten Zahlen spricht die Arbeiterkammer von einer monatlich um rund 360 Euro brutto durchschnittlich höheren Pension bei Pensionsantritt ab dem 1. Jänner 2020.
Ja – aber wer sind denn die Betroffenen tatsächlich, das möchte ich nun näher erläutern:
Die Regelung betrifft nur Pensionsantritte ab dem 1. Jänner 2020 und nur Arbeitnehmer, die mindestens 45 Arbeitsjahre hinter sich haben. Dabei können bis zu 5 Jahre bzw. 60 Monate durch Zeiten der Kindererziehung ersetzt werden.
Nur: Die Definition der Arbeitsjahre in der neuen Bestimmung unterscheidet sich vor allem von der noch bis 31.12.2019 bestandenen Hacklerregelung, den Restbeständen, Adaptierungen und der Schmalspursparversion der ehemals alten Hacklerregelung. Und genau das ist zum Teil einigermaßen verwirrend und ungenau – denn zusätzlich dazu wurde in diversen Kommentaren da von Beitragsjahren, dort wieder von Arbeitsjahren gesprochen … Mit begrifflicher Einheitlichkeit wurde hier nicht unbedingt operiert.
Aktuell darf nun nicht mehr von bisherigen Auskünften der Pensionsversicherungsanstalt über den Stichtag bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer – der („Hackler“) ausgegangen werden, obwohl auch dort „Beitragszeiten“ gefordert sind. Bei der Schwerarbeitspension sind überhaupt nur „Versicherungszeiten“ gefordert und damit insbesondere auch sämtliche Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges enthalten.
Da man also ausschließlich ohne Ausnahme nur reine 45 Arbeitsjahre rechnen darf, ist damit mit der Neuregelung nun schon einmal der Großteil der angehenden Pensionisten, die laut ihrem Pensionskonto tatsächlich 45 Versicherungsjahre ausweisen, von dieser Regelung nicht betroffen.
Denn:
• Nicht eingerechnet wird der für Männer in Österreich verpflichtende Grundwehrdienst bzw. der Zivildienst, der statt dessen geleistet werden kann! Damit sind nur jene Männer von den 45 Arbeitsjahren betroffen, die seinerzeit bei ihrer Stellung auf Grund von gesundheitlichen Problemen von der Wehrpflicht (und damit eben auch von der Zivildienstpflicht befreit wurden) bzw. auch solche, die ihrer Verpflichtung zum Präsenzdienst nicht nachkommen mussten, da sie auf Grund entsprechender Protektion oder Ausnahmeregelungen der staatlichen Verpflichtung entkamen. Lange Zeit mussten in Österreich auch Zeugen Jehovas keinen Präsenzdienst leisten – mit dem freien Zugang zum Zivildienst ohne kommissionelle Prüfung wurde das dann abgestellt. Für alle anderen sind die 45 Jahre nicht gegeben. Damit werden die Männer die Voraussetzungen für die abschlagfreie „neue Hacklerpension“ in aller Regel – aufgrund des nicht einrechenbaren Präsenz- oder Zivildienstes – erst mit 45 ½ Jahren bis 46 Jahren erfüllen.
Nur: Wenn natürlich jemand tatsächlich schon mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen hat dann wird die Wahrscheinlichkeit groß sein, dass man innerhalb von 47 Jahren – denn der 2. Parameter für eine abschlagsfreie Pension liegt ja bei der Erreichung des 62. Lebensjahres – diese 45 Jahre plus Grundwehrdienstzeit oder Zivildienstzeit auch tatsächlich schafft und der Pensionsbezug abschlagsfrei möglich ist.
• Ganz selbstverständlich mit eingerechnet werden Zeiten im Rahmen der Altersteilzeit. Und selbst wenn da ein Mann z. B. ab 58 Jahren 5 Jahre Altersteilzeit in der geblockten Form konsumiert hat, was heißt, dass er die ersten 2 ½ Jahre voll gearbeitet und dann 2 ½ Jahre Freistellungsphase konsumiert hat. Egal – das zählt voll mit. Auch wenn in diesem Fall – wenn man genau rechnet – 2 ½ Jahre gar nicht gearbeitet wurde – und trotzdem aber auch der volle Pensionsbeitrag von früheren normalen Dienstverhältnisausmaß einbezahlt wurde.
• Jetzt habe ich schon erwähnt, dass für die Frauen diese Regelung erst mit der Anpassung ihres Pensionsalters an jenes der Männer schlagend wird – aber auch bei den Frauen wurde eine Selbstverständlichkeit eigenartigerweise nicht mit hinein genommen: Die Zeiten des Wochengeldbezuges – das sind im Regelfall die 8 Wochen vor einem Geburtstermin des Kindes und die die 8 Wochen danach – diese decken sich nicht mit den 5 Jahren der beschlossenen Kindererziehungszeiten.
• Nicht betroffen von dieser Regelung sind jene – und das war ja auch bei der aktuellen restriktiven Hacklerregelung schon der Fall – die Versicherungszeiten aufweisen, ohne dass einer Beschäftigung nachgegangen wurde. Heißt: Hat man als Arbeitnehmer einen AMS-Bezug gehabt oder gar einen Krankengeldbezug, wurde zwar weiterhin in die Pensionskasse einbezahlt, aber diese Zeiten werden nicht eingerechnet. Gleichfalls nicht eingerechnet werden Zeiten von Notstandshilfe, sowie nachgekaufte Schul- und Studienzeiten: Das heißt: Nur wer einen makellosen lebenslangen Arbeitsverlauf gehabt hat, wird dann auch entsprechend belohnt.
• Wenn man sich an das Krisenjahr 2008 erinnert, weiß man, dass in manchen Unternehmen Mitarbeiter in Bildungskarenz geschickt wurden, um sie auf Grund einer flauen Auftragslage nicht kündigen zu müssen. Gehen wir von einem Jahr Bildungskarenz aus – wäre das nun eine Zeit, die nicht auf die Neuregelung angerechnet werden würde. Gleiches Pech haben wohl Arbeitnehmer, die z. B. nach einer Insolvenz ihres Unternehmens durch eine Stiftung aufgefangen wurden und im Rahmen dieser eine neue Ausbildung absolviert haben um am Arbeitsmarkt wieder Tritt fassen zu können. Da solche Einsätze über das AMS abgewickelt wurden, zählen solche Versicherungszeiten wohl gleichfalls nicht. Das aber das Erlernen eines neuen Berufes mit gleichzeitigen Praktika im Rahmen eines Stiftungseinsatzes wohl eine völlig neue aufwendigere berufliche Lebenssituation schafft, als das Weiterarbeiten im angestammten Betrieb oder Beruf dürfte einigermaßen unbestritten sein.
• Hat sich ein Arbeitnehmer z.B. auf Grund von Überbelastung bei einem Arbeitgeber „ausgebrannt“ und ist weit über die Grenzen seiner persönlichen Belastbarkeit gegangen und musste sich auf Grund dessen in einen längeren „Burn-Out-Krankenstand“ begeben, bei dem dann Krankengeld angefallen ist – zählen diese Zeiten bei der Neuregelung auch nicht mit. Ganz zu schweigen von längeren Krankenständen mit lebensbedrohenden Erkrankungen. Am persönlichen Schicksal ist man ja offensichtlich selbst schuld! Soziale Gerechtigkeit nennt man das in Österreich!
• Ein Aspekt sei auch noch erlaubt: Das Regelpensionsalter beträgt in Österreich bei Männern 65 Jahre. Bisher waren die Abschläge im Rahmen der noch bestehenden Hacklerregelung 4,2 % pro Jahr – und das maximal für die letzten 3 Jahre vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres – oft ein Grund länger zu arbeiten. Dieser Grund könnte jetzt wegfallen … bei Männern, die durchaus noch fit und belastbar sind und keinesfalls gesundheitliche Beeinträchtigungen haben.
• Jene, die mindestens 40 Versicherungsjahre – oder auch wesentlich mehr – mitbringen, um problemlos mit 62 Jahren in die Korridorpension gehen zu können, aber eben möglicherweise berufliche oder gesundheitliche Krisen zu meistern hatten, haben ohnehin pro Jahr vor dem 65. Lebensjahr einen Abschlag von 5,1 % hinzunehmen.
Ein Blick noch zur Schwerarbeit: Wenn ein Schwerarbeiter z. B. mit 60 Jahren die Anspruchsvoraussetzungen für die Schwerarbeitspension erfüllt, da er 45 Jahre an Versicherungszeiten erworben hat – und dabei in den letzten 20 Jahren vor Pensionsantritt 10 Jahre als Schwerarbeit bewertet worden sind. Diese 45 Jahre sind aber nun zu wenig – da muss er noch – wenn er Präsenz- oder Zivildienst seinerzeit geleistet hat – diese Anzahl der Monate nun zusätzlich noch zu den 45 Jahren erbringen, um dann ohne Abschläge in Pension gehen zu können.
Für ihn bedeutet die neue Regelung: Er kann nach wie vor mit 60 Jahren in Pension gehen. In diesem Fall hat er jedoch Abschläge von insgesamt 9 Prozent. Geht er jedoch ab 2020 mit 61 Jahren in Pension, wenn er 45 Arbeitsjahre erworben hat, dann werden ihm keine Abschläge bei Pensionsantritt abgezogen und er profitiert von einer dementsprechend höheren Pension.
Frauen haben derzeit ein Regelpensionsalter von 60 Jahren. Das Pensionsalter wird jedoch für Frauen, die ab 2.12.1963 geboren sind, schrittweise angehoben. Für diese Frauen bringt die neue Regelung „nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei“ etwas. Wie stark sie von der Abschlagsfreiheit profitieren, hängt davon ab, wie stark ihr Regelpensionsalter schon an jenes der Männer angeglichen ist. Frauen, die ab dem 2.6.1968 geboren sind, haben bereits ein gleiches Regelpensionsalter wie Männer. Diese Frauen profitieren von der Abschlagsfreiheit nach 45 Arbeitsjahren im gleichen Ausmaß wie Männer ab 2020.
Mein Fazit zur Neuregelung mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei mit 62 Jahren in Pension ist klar:
• Dass der Präsenzdienst bzw. Zivildienst nicht miteingerechnet wird, ist unverständlich.
• Gleichfalls unverständlich ist, dass bei den 5 Jahren Kinderbetreuungszeit die Zeiten des Mutterschutzes fehlen.
• Offensichtlich soll speziell bei diesen beiden Punkten aber noch nachgebessert werden – das wurde mir nicht nur von SPÖ-seitig sondern auch FPÖ-seitig versichert. Ziel sei es, Lücken zu schließen – allenfalls auch noch weitere … wie das Hineinnehmen in die Regelung der sich bereits in Pension befindlichen männlichen Jahrgänge 1954 bis 1957. Und auch das Mithineinnehmen des Öffentlichen Dienstes ist angedacht.
• Trotzdem bleibt ein schaler Nachgeschmack und vor allem die Erkenntnis: Ein wenig mehr an Gerechtigkeit führt zu neuen Ungerechtigkeiten.
• Denn nur jene zu belohnen, die das Glück in ihrem Leben hatten relativ krisenfrei durch die Arbeitswelt wandeln zu können, ist weit zu wenig. Politik sollte ausgleichend wirken und bewusst dort eingreifen wo es zu Benachteiligungen und unverschuldeten Lebensereignissen gekommen ist. Da wäre es z. B. meines Erachtens treffender und sinnvoller gewesen, die Höhe der Abschläge für alle um einige Prozentpunkte zu verringern!
Eine Metapher fällt mir dazu ein: Zuletzt habe ich Sybille Bergs Buch GRM – Brainfucking gelesen. GRM steht für Grimes – Grimes steht für Schmutz … Sybille Berg schreibt hart – oft geht sie über sie Schmerzgrenze hinaus – sie beschreibt ein futuristisches England nach dem BREXIT. Die von einer IT-Mafia gelenkte Regierung beschließt ein garantiertes Mindesteinkommen für alle Bürger, in dessen Genuss jedoch nur kommt, wer sich einen Chip mit seinen sämtlichen persönlich-medizinischen Daten einpflanzen lässt. Dann gibt es für das Lebensverhalten eines jeden Bürgers Gut – und Schlechtpunkte. Und nun zurück nach Österreich zur neu geschaffenen Realität … Gutpunkte bei der Pension bekommen nun die Braven, die Nichtauffälligen, die Strebsamen – Schlechtpunkte jene, die einen makellosen Berufsverlauf nicht nachweisen können. Sie können die gleiche Anzahl an Versicherungszeiten haben – nehmen wir an beide weisen mit 62 Jahren die notwendigen mindestens 45 Versicherungsjahre nach – der eine, seinerzeit bei der Stellung untauglich, kommt auf echte 45 Jahre Arbeitszeit – der andere 43 Jahre Arbeitszeit, 3 Monate Krankengeld, 2 Jahre AMS mit Umschulung im Stiftungseinsatz – 9 Monate Zivildienst kommt sogar auf 46 Versicherungsjahre. Und nehmen wir an, beide haben einen Pensionskontostand von € 3.500,–. Der erste kann diesen Brutto ohne Abzug beziehen, der zweite kommt Brutto – durch 15,3 % Abschläge nur auf € 2.964,50. Beim ersten gibt der Staat Gutpunkte – beim zweiten gibt es Minuspunkte – da das Arbeitsleben nicht konform ist sondern mit entsprechenden Störungen und Brüchen abgelaufen ist – das ist Österreich – das ist das Denken der Leistungsgesellschaft. Differenz: Knapp € 550,– Brutto.
Vor der Neuregelung hätte beim ersteren die Bruttopension nach Abzügen von 12,6 % € 3.059,– und nicht € 3.500,– betragen … der Unterschied hätte also knapp unter € 100,– betragen. Also: Sinnvoll wäre gewesen, bei allen, die 45 Jahre als Beitragsjahre und nicht nur als Arbeitsjahre zusammenbringen, die Abschläge etwas zu schmälern … das wäre meines Erachtens weitaus treffender gewesen. Denn laut Statistik der PVA aus dem Jahr 2017 beziehen Männer im Durchschnitt 21,5 Jahre lang eine Pension, die sie nach 39 Beitragsjahren erworben haben. Sie treten diese im Schnitt im Alter von 60,9 Jahren an. Und Frauen bezogen nach dieser Statistik nach durchschnittlich 35 Beitragsjahren für 26,7 Jahre eine Pension, die sie – wiederum im Durchschnitt – mit 59,1 Jahren antreten. Heißt: 45 Beitragsjahre waren bisher also eher die Ausnahme!
• Hole ich weiter aus, fällt mir im Kontext Pensionen noch viel mehr ein, wo Handlungsbedarf bestehen würde, was man aber offensichtlich als gegeben hinnimmt: Zum Beispiel der derzeit bestehende absolut restriktive Zugang zu Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen, wo Antragsteller zum Teil persönlich sehr erniedrigenden Umgang bei den entsprechenden fachärztlichen Untersuchungen mit sich erfahren – um dann im Regelfall abgelehnt zu werden.
• Das dann darauf folgende meist sinnlose Zwischenparken beim AMS oder in sogenannten Rehabilitationsmaßnahmen – bis dann irgendwann der Zeitpunkt eintritt, wo eben eine Korridorpension mit den entsprechenden Abschlägen von 15,3 % mit 62 Jahren möglich ist – bzw. bei Frauen derzeit die Alterspension mit 60 Jahren.
• Den Umstand, dass sich Unternehmen oftmals von älteren Mitarbeitern trennen, da sie als zu teuer und zu wenig flexibel gelten – ab einem gewissen Alter bietet der Arbeitsmarkt für diese abgeschobenen Arbeitnehmer dann keine realen neuen Beschäftigungsmöglichkeiten mehr. Hier geht der ganzen Gesellschaft dann jede Menge an Potential verloren.
• Die ungleiche Behandlung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt sind gleichfalls ein gravierendes Thema, obwohl seit 01.08.2019 einiges anders ist, denn da wurde zuletzt beschlossen, sämtliche Karenzen einer Dienstnehmerin auf Grund der Geburt eines Kindes auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche anzurechnen. Zu diesen Ansprüchen zählen die Dauer der Kündigungsfrist, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Urlaubsausmaß und die Abfertigung Alt. Auch bei der Einstufung sind die Karenzzeiten als Dienstzeiten zu berücksichtigen. Die Zeiten einer Karenz sind für diese Ansprüche nun als vollwertige Dienstzeit zu rechnen. Damit sollten Mütter finanziell doch etwas aufholen können und damit auch bei der Pensionshöhe besser aussteigen als bislang.
• Dass der Pensionsberechnungsrahmen bei Frauen aktuell wesentlich besser ist als bei den Männern, scheint völlig unbekannt. Ich habe hier schon öfters meine persönlichen Berechnungen dargelegt und dabei zur Kenntnis nehmen müssen, dass es nicht erwünscht ist, sich darüber öffentlich zu äußern. Ein Artikel den ich diesbezüglich geschrieben habe, fand bei einer Gewerkschaftszeitung keinen Gefallen, denn „wir legen laufend dar, dass die Frauen stark benachteiligt sind, da passt Deine Darstellung überhaupt nicht dazu – auch wenn sie völlig realistisch ist“. Ich hatte einfach an Hand des Arbeiterkammer-Pensionsrechners herausgefunden, dass die Höhe meiner Korridorpension um € 900,– Brutto monatlich höher wäre, würde ich als Frau anstatt als Mann mit 62 Jahren mit meinem Berufsverlauf in Pension gehen. Die Begründung dazu – als Mann habe ich Abschläge von 15,3 % hinzunehmen, als Frau habe ich – da das Pensionsantrittsalter hier 60 Jahre beträgt, bereits Zuschläge. Und das macht dann die entsprechende Differenz von monatlich € 900,– aus. Erst mit einem Pensionsantritt im Alter von 68 Jahren wäre die Pension bei gleichem Berufsverlauf zwischen Mann und Frau gleich! Rechne ich diese Differenz auf 20 Jahre hoch, kommen – ohne Valorisierungen – stolze € 252.000,– Brutto zusammen – die ich auf Grund meines männlichen Geschlechtes nicht lukrieren kann – und das, obwohl ich dazu jahrzehntelang die entsprechenden Beiträge entrichtet habe! Aber wie gesagt, wenn ich das Frauen gegenüber erwähne, wird mir in der Regel gleich entgegnet … „Hätte ich als Frau die Möglichkeit Deines Berufsverlaufes überhaupt gehabt?“ – und damit wird das alles gleich sehr emotional – und eine sachliche Betrachtung schwierig. Ganz davon zu schweigen, wenn ich dann noch darstelle, dass es ja bei den Frauen nicht nur Mütter gibt sondern selbstverständlich auch solche, die kinderlos geblieben sind und durchaus die Möglichkeit hatten, bis zu ihrem 60. Lebensjahr bis zur Pensionierung durchzuarbeiten – wobei dann für sie ein voller Zuverdienst möglich ist – was Männer erst nach Erreichen des 65. Lebensjahres können.
• Was die Zukunft anbelangt … es wird sehr viel an Veränderung in der Arbeitswelt geben. Durch den technischen Fortschritt und die Digitalisierung werden viele Arbeitsplätze wegfallen … mag sein, dass auch welche neu dazu kommen – aber trotzdem, in Summe werden es wesentlich weniger sein und von annähernder Vollbeschäftigung kann man nur mehr träumen. Zu bedenken ist dabei wohl, dass da nicht ein Austausch in der Form stattfinden wird, dass ein Busfahrer plötzlich IT-Spezialist wird.
• Nachdem die Pensionsansprüche aktuell beinahe ausschließlich aus einer Arbeitstätigkeit heraus entstehen, wird wohl auch unser Pensionssystem letztlich anders angedacht werden müssen – denn ich möchte dann nicht wissen, wieviel Menschen in 20 / 30 Jahren an die 45 Arbeitsjahre, Beitragsjahre oder Versicherungszeiten etc. nachweisen können. Denn gerade Covid 19 wird im Arbeitsleben radikale Spuren hinterlassen.
• Zum Abschluss noch einmal Statistik: Ende des Jahres 2017 zählte die Pensionsversicherungsanstalt 1.945.246 Pensionisten, davon waren 38,3 % männlich und 61,7 % weiblich! Bei diesen Zahlen spielt natürlich die höhere Lebenserwartung der Frauen eine Rolle … Die Lebenserwartung in Österreich lag bei den Männern 2017 bei 79,27 Jahren und bei den Frauen bei 83,89 Jahren. Laut Prognose soll sie im Jahr 2100 bei den Männern im Schnitt um 89,2 und bei den Frauen im Schnitt bei 92,3 Jahren liegen!
45 Versicherungsjahre sind wirklich genug – hineinzurechnen wäre alles, was von mir aufgezählt wurde. Zum Vergleich: Menschen, die z. B. erst nach dem Studium mit 28 Jahren zu arbeiten beginnen und dann bis zum 65. Lebensjahr z. B. nur 37 Versicherungsjahre zusammenbringen, gehen ohne Abschläge in Pension.
Nur diejenigen zu begünstigen, die Zeit ihres Arbeitslebens einfach auch viel Glück gehabt haben, empfinde ich gegenüber den nicht so Glücklichen einfach diskriminierend!
Aber generell ist das Thema Pensionen neu zu denken. Es braucht ein zeitgemäßes System! Es kann auch nicht sein, dass Männer draufzahlen. Da haben auch die Frauen nichts davon, wenn diese schlechter als sie gestellt werden – denn oftmals geht es einfach um das gesamte Familieneinkommen!
Christian Aichmayr
Wie soll das gehen — Habe mit 01.08.1977 (geb. 01.08.1962) zu arbeiten begonnen. Das heißt ich habe mit Ende 2021 (540 Monate verpflichtend) durchgehend gearbeitet und damit 533 Monate gearbeitet. Also wie soll man dann 540Monate schaffen ???