Die EU-Kommission empfiehlt der österreichischen Regierung Vermögen zu besteuern. Dem aktuellen Länderbericht zufolge könnte eine Vermögenssteuer in Österreich zwischen 2,7 und 6,3 Milliarden Euro Einnahmen bringen. Die EU-Kommission regt zudem eine Erbschaftssteuer an – und kritisiert die geplante Senkung der Körperschaftssteuer für Unternehmen.
Für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sind sie „ungerecht und asozial“, laut ÖVP droht durch sie pure Enteignung, die alle Investoren außer Landes treibt. Die Rede ist von Vermögenssteuern. Steuerexperten und Interessenvertretungen widerlegen diese Behauptungen seit Jahren. Sie bekommen Schützenhilfe von der EU-Kommission. Denn die hat die Entwicklung der 28 EU-Mitgliedsländer analysiert. In den sogenannten Länderberichten hält sie Empfehlungen fest. In Österreich hat die Kommission unter anderem die ungleiche Verteilung von Steuern kritisiert – und regt daher mehr Umverteilung von oben nach unten an. Die EU-Kommission empfiehlt der Regierung in Österreich daher, über Vermögens- und Erbschaftssteuern nachzudenken. Denn das sind „wachstumsfreundlichere Einnahmequellen“.
Laut EU-Kommission liegt das Einnahme-Potenzial einer Vermögenssteuer je nach Gestaltung zwischen 2,7 und 6,3 Milliarden Euro.
Österreich liegt bei Vermögenssteuern im OECD-Vergleich fast am Schlusslicht. Dabei wächst der Reichtum des obersten Prozent immer weiter an. Das oberste 1% in Österreich besitzt rund 40% des Gesamtvermögens. Auf die ärmere Hälfte der ÖsterreicherInnen kommen demgegenüber nur 2,5% des Vermögens. In absoluten Zahlen heißt das, dass das reichste Prozent im Schnitt ein Nettovermögen von 14 Millionen Euro pro Haushalt zu Verfügung hat. In Summe sind das gemeinsam rund 534 Milliarden Euro.
Kritik äußerte die EU-Kommission am Vorhaben von ÖVP und FPÖ, die Körperschaftssteuer zu senken. Denn Unternehmen tragen so weniger zum Gemeinwohl bei. Das hat auch Unternehmensberater Martin Winkler im trend nachgezeichnet: „Während 1972 der höchste Steuersatz der Körperschaftssteuer noch bei 55 Prozent lag, ist er zwischenzeitlich auf einheitliche 25 Prozent gesenkt worden.“ (trend 07/2019, S. 15) Die Folge: Während die Lohnquote sinkt, steigen die Gewinne der Unternehmen – und werden obendrein immer weniger besteuert.
Die KöSt ist für Unternehmen das, was die Einkommenssteuer für ArbeiterInnen und Angestellte ist. Die geplante Entlastung der Regierung ist ungleich verteilt. Sie will die KöSt von 25 auf 20 Prozent drücken.
Dabei sind es vor allem die Beschäftigten, die das Steueraufkommen schultern: Beschäftigte bezahlen 80 Prozent aller Steuern in Österreich, Unternehmen nur 20 Prozent. Doch vom versprochenen „Entlastungspaket“ bekommen sie die Hälfte. Ihr Anteil am Steueraufkommen wird sich also nochmal verringern.
In Europa und Österreich gibt es generell einen Trend: Seit Jahren sinken die Unternehmenssteuern, während die Steuern auf Arbeit gleichbleiben. Insgesamt muss die arbeitende Bevölkerung dadurch immer mehr vom gemeinsamen Kuchen bezahlen.
Eine Handvoll Menschen bekommt in Österreich beinahe das gesamte vererbbare Vermögen, während alle anderen praktisch leer ausgehen. Von der Erbschaftssteuer ist nur eine ganz kleine reiche Minderheit betroffen.
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