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Leerstandsabgabe: Wien fordert Strafe für leerstehende Spekulations-Wohnungen

Leerstandsabgabe: Wien fordert Strafe für leerstehende Spekulations-Wohnungen

Patricia Huber Patricia Huber
in Wohnen & Miete
Lesezeit:3 Minuten
9. November 2021
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Die Stadt Wien will Wohnungseigentümer dazu bringen, ihre Wohnungen und Häuser auch wirklich zu vermieten. Gerade in Zeiten stark steigender Mietpreise dürfen Wohnungen nicht aus Spekulationsgründen zurückgehalten werden. Wohnbaustadträtin Gaál und Finanzstadtrat Hanke fordern von der Bundesregierung eine „Leerstandsabgabe“. Auch Tirol, Salzburg, Graz und Villach wollen Strafen auf spekulativen Leerstand und brauchen dafür die Bundesregierung.  

Obwohl viele Menschen in Österreich eine Wohnung suchen, stehen hunderttausende Wohnungen im Land leer. Sie sind nicht vermietet, weil große Fonds sie als Wertanlage kaufen und auf die Wertsteigerung warten. In immer mehr Bundesländern und Städten gibt es daher Rufe nach einer sogenannten Leerstandsabgabe für unvermietete Wohnungen. Das ist eine Art Strafzahlung für Wohnungen, die länger als ein halbes Jahr leer stehen – und nicht dem eigenen Wohnbedarf dienen. Tirol, Salzburg, Graz und Villach haben bereits angekündigt, gegen die wachsende Zahl an leerstehenden Spekulationswohnungen vorgehen zu wollen. Wien nimmt das zum Anlass, um auf eine österreichweite Lösung zu drängen. Die Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál und Finanzstadtrat Peter Hanke haben jetzt einen Brief ans Finanz-, Wirtschafts-, Justiz- und Sozialministerium geschrieben.

„Es ist unbedingt notwendig, weitere Lösungsansätze politisch zu diskutieren“, schreiben Gaál und Hanke darin. Autonom kann Wien nämlich keine Abgabe einführen, die hoch genug ist, dass sich der Leerstand nicht mehr auszahlt. 1985 hat der Verfassungsgerichtshof die Wiener Leerstandsabgabe aufgehoben, weil Wien keine Kompetenz für eine derartige Regelung hat. Das sei Bundessache, so der Verfassungsgerichtshof.

Leerstand bei Wohnungen in Wien
Ausschnitt aus dem Brief der Stadt Wien an die Bundesregierung zum Leerstand bei Wohnungen.

Salzburg, Tirol, Graz und auch Wien brauchen also die Regierungsparteien ÖVP und Grüne, um eine Leerstandsabgabe für ganz Österreich zu beschließen. Es wäre auch möglich, den Ländern die Regelungskompetenz durch eine Verfassungsänderung zu geben. Und genau das fordert Wien jetzt von der Regierung: Die soll in Gespräche mit den Ländern treten – so wie sie es sich in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen hat. Dort heißt es: „Die Bundesregierung möchte das Angebot an Wohnungen vergrößern und wird zu diesem Zweck gemeinsam mit den Ländern den Leerstand mobilisieren.“

Auch die Mietervereinigung fordert, dass Leerstände nach sechs Monaten verpflichtend gemeldet werden müssen. Darüber hinaus braucht es eine Abgabe für Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten, die unbegründet länger leer stehen. Laut dem Mietmonitor der TU Wien sind private Mieten von 2008 bis 2016 um 53 Prozent gestiegen. Die Mobilisierung des Leerstands gilt als eine Lösung. Denn leerstehende Wohnungen treiben die Mieten gerade in Ballungszentren nach oben. Um einen möglichst hohen Preis zu erzielen, halten Immobilienbesitzer Wohnungen vom Markt zurück. Das trifft auch Wien, obwohl hier 60 Prozent der Menschen im geförderten Wohnbau leben.

Wie viele Wohnungen tatsächlich monate- oder jahrelang nicht vermietet werden, weiß man nicht genau. Im Gegensatz zur Schweiz und einigen deutschen Städten gibt es in Österreich keinen verpflichtenden und einheitlichen Leerstandsmelder. In Wien schätzt man die Anzahl der leerstehenden Wohnungen auf 30.000 bis 100.000. Die Leerstandsquote, also der Anteil an leerstehenden Wohnungen am gesamten Wohnungsmarkt, zu ermitteln, ist schwierig. Initiativen wie der Leerstandsmelder sollen dabei helfen. Dort können Nachbarn und aufmerksame Beobachter Leerstände melden.

BERLIN: BESTRAFT WIRD, WER WOHNRAUM NICHT ZUM WOHNEN VERWENDET

Andere Länder und Städte gehen bereits gegen Leerstände vor: Das Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz schreibt Vermietern vor, dass sie Leerstände ab vier Monaten melden müssen. Die Behörden müssen den Leerstand dann genehmigen. Das Gesetz zeigt Wirkung: Seit Inkrafttreten 2014 sind über 10.000 Wohnungen, die nicht als permanenter Wohnraum genutzt worden sind, dank der Regelung wieder am Mietmarkt. Kritiker meinen jedoch, die Bußgelder bei Zweckentfremdung sind zu niedrig, um den internationalen Investment-Mogulen etwas anzuhaben. Man ist außerdem auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen – denn die Besitzer zeigen sich wenig kooperativ, wenn es um ihre Geschäfte geht.

Auf den Balearen übernimmt sogar der Staat leerstehende Spekulations-Wohnungen und vermietet sie für sieben Jahre als Sozialwohnungen.

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2 Comments
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nopod
nopod
31. März 2022 15:00

Es gibt auch ein Melderegister in dem ganz leicht gecheckt werden kann ob in den Wohnungen wer wohnt. Stattdessen schuf sie gerade für die Spekulanten die sg. „Städtebaulichen Verträge“ Umwidmungen gegen Geld, ganz einfach. Bitte klagen, ich möchte den Wahrheitsbeweis antreten. Danke

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Ingrid J.
Ingrid J.
11. November 2021 14:31

Wäre es denn nicht möglich über die Energieversorger leer stehende Wohnungen zu orten? Wenn es länger als z. B. 6 Monate keinen Verbrauch von Strom und/oder Gas gibt, dann ist die Wohnung ja wohl nicht bewohnt.

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