Der Hauptausschuss kann auf Antrag seiner Mitglieder die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete (Einholung schriftlicher Äußerungen sowie Anhörung von Sachverständigen und anderer Auskunftspersonen) beschließen. Thema können nur solche Angelegenheiten sein, die in der Gesetzgebung Bundessache sind.
Brauerei, Sauna und Kulturzentrum in Selbstverwaltung: Wie Bürger eine Stadt in Bayern retten
Während andernorts das letzte Wirtshaus schließt, haben die Menschen in Freyung in Bayern das Ruder selbst in die Hand genommen:...
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