Der Hauptausschuss kann auf Antrag seiner Mitglieder die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete (Einholung schriftlicher Äußerungen sowie Anhörung von Sachverständigen und anderer Auskunftspersonen) beschließen. Thema können nur solche Angelegenheiten sein, die in der Gesetzgebung Bundessache sind.
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