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EU-Kommission will Verkauf von Produkten aus Zwangsarbeit verbieten

Kinderarbeit

Kinderarbeit (Foto: Benjamin Pütter zVg)

Foto: Benjamin Püttner zVg

Ingo Geiger Ingo Geiger
in Europa
Lesezeit:4 Minuten
13. Oktober 2022
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Weltweit nimmt die moderne Sklaverei zu und damit auch die Zahl der Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt werden. Die Arbeit findet meist unter schlechten Bedingungen, Gewalt oder Gewaltandrohung statt. Die EU-Kommission schlägt jetzt ein Verkaufs- und Einfuhrverbot für Produkte aus Zwangsarbeit vor. 

Ziegelsteine, Textilen und Elektronik. Tabak, Tee und Kaffee. Zement, Kobalt, Gold – die Liste des U.S. Department of Labour ist lang. Sie listet Waren auf, die durch Zwangs- oder Kinderarbeit hergestellt wurden. Weltweit werden Menschen versklavt, um Produktionskosten niedrig zu halten – und Profite zu steigern. Laut Schätzungen sind beinahe 50 Millionen Menschen betroffen. Die EU-Kommission möchte jetzt den Verkauf solcher Waren und Produkte auf dem europäischen Markt verbieten. 

EU-Kommission will Verkaufsverbot für Waren und Produkte aus Zwangsarbeit

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, Produkte, die unter Zwang hergestellt wurden, auf dem EU-Markt zu verbieten. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Produkte in der EU oder in Drittstaaten hergestellt wurden. Sobald es bei der Herstellung, Bearbeitung oder Lieferung zu Zwangsarbeit kommt, soll der Verkauf verboten sein. 

„Europa kann nicht Werte und Prinzipien exportieren und mit Zwangsarbeit hergestellte Produkte importieren“, sagt Inma Rodríguez-Piñero, Koordinatorin der S&D Fraktion im Ausschuss für internationalen Handel. 

Beschlagnahmung von Waren, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden

Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Behörden bei Verdacht auf Zwangsarbeit Produkte und Waren beschlagnahmen können. Hierbei soll es ausreichen, wenn ein Verdacht besteht. Beispielsweise durch Hinweise von Interessensgruppen, NGOs und Arbeiter:innen – auch wenn diese anonym eingereicht werden. 

Kinderarbeit
Millionen Kinder müssen weltweit arbeiten – man raubt ihnen die Kindheit. (Foto: Benjamin Püttner zVg)

Beschlagnahmte Ware soll erst dann wieder freigegeben werden, wenn das verantwortliche Unternehmen beweisen kann, dass es zur keinerlei Zwangsarbeit kam. Wenn die Ware unter Zwang hergestellt wurde, muss das Unternehmen – laut Vorschlag – die Arbeiter:innen entschädigen. In diesem Fall soll die Ware erst freigegeben werden, wenn die Verantwortlichen gegen die Zwangsarbeit vorgegangen sind.

Die EU hat bereits ein ähnliches Verbot beschlossen, dass die Einfuhr von Produkten und Waren verbietet, die zur Abholzung des Regenwaldes beitragen. 

Arbeiterkammer unterstützt EU-Vorschlag, fordert aber Nachbesserungen

Die Arbeiterkammer begrüßt den Vorschlag, fordert aber Nachbesserungen. „Die EU hat den richtigen Weg eingeschlagen. Der vorgelegte Entwurf muss aber grundlegend nachgebessert werden“, fordert AK-Präsidentin Renate Anderl. „Klar muss sein, dass die Achtung von Menschenrechten und Umwelt in der eigenen Lieferkette jedes Unternehmen etwas angeht. Im Entwurf wimmelt es nur so von Ausnahmebestimmungen und Schlupflöchern. Die Politik darf sich hier nicht an den berechtigten Forderungen der BürgerInnen vorbeischwindeln, sondern muss liefern. Ein strenges Gesetz muss her – ohne Wenn und Aber.“

Es handelt sich dabei bei dem Vorschlag nicht um eine EU-Richtlinie, sondern um eine Verordnung. Diese muss von den Mitgliedstaaten nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden, bevor er in Kraft treten kann. Der Geltungsbeginn liegt 24 Monate nach seinem Inkrafttreten.

Studie zeigt: Moderne Sklaverei steigt weiter an

Moderne Sklaverei hat viele Gesichter: Zwangsarbeit, Zwangsheirat, Prostitution, Schuldknechtschaften und Menschenhandel, um nur einige davon zu nennen. Die Arbeit findet meist unter schlechten Arbeitsbedingungen, Gewalt oder Gewaltandrohung, Missbrauch und sexueller Ausbeutung statt.

Die Weltgemeinschaft erlebt in den letzten fünf Jahren einen beschleunigten Anstieg der Fälle. 2016 lag die geschätzt Anzahl noch bei 40 Millionen, 2021 schon bei knapp 50 Millionen. Da der größte Teil der Zwangsarbeit im privaten Sektor stattfinden, liegt die Dunkelziffer vermutlich um einiges höher.   

Knapp 27,6 Millionen Menschen arbeiten ohne Lohn und unter Zwang. Weitere 22 Millionen wurden zwangsverheiratet. Unter den 6,3 Millionen Menschen, die zur Prostitution gezwungen werden, sind 4,9 Millionen Frauen und Mädchen. 

Ein Verkaufsverbot für Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, kann dazu beitragen, moderne Sklaverei zu bekämpfen. Erst wenn diese sich nicht mehr lohnt, wird sich die Lage der Betroffenen verbessern. Das Verbot wird die moderne Sklaverei nicht abschaffen, dennoch ist es ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin. 

Parlament Das Thema "Zwangsarbeit" im Parlament

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Sandra v Spoo-Design
Sandra v Spoo-Design
15. Oktober 2022 13:52

Im Prinzip natürlich vollkommen richtig. Doch wie will man das denn am Ende kontrollieren? Ich fürchte, es wird eine Luftnummer bleiben… Davon ab ist das immer sehr zweischneidig, denn das Problem ist in Wahrheit sehr komplex. Wenn Kinder in den ganz armen Ländern nicht mehr arbeiten „dürfen“, haben sie ganz schnell auch nichts mehr zu essen.

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