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Härtere Strafen: In 30 Ländern gilt Femizid als eigener Straftatbestand

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Toma Khandour Toma Khandour
in Frauen & Gleichberechtigung, Internationales
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16. Januar 2026
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Weil die Zahl der Femizide in vielen Ländern hoch bleibt, reagieren Länder zunehmend mit schärferen Gesetzen und härteren Strafen. Aktuell haben 30 Länder einen eigenen Straftatbestand für begangenen Femizid. Lateinamerika gilt in dieser Frage als Pionierregion – die Länder kämpfen allerdings beim Vollzug mit Problemen. Eine Übersicht.

Im Jänner 2026 haben Männer zwei Frauen in Österreich getötet. 2025 wurden 15 Frauen ermordet. Alle zwei Wochen stirbt in Österreich eine Frau durch Männerhand. Die Täter sind in der Regel (Ex-)Partner, Familienmitglieder oder Bekannte.

Der Begriff Femizid bezeichnet die Tötung einer Frau durch einen Mann, weil sie eine Frau ist oder weil patriarchale Denkmuster die Gewalt steuern.

Aktuell ahnden 30 Länder Femizide gesondert im Strafgesetz

Laut einer Statistik der World Bank hatten mit Stand Juni 2025 bereits 29 Staaten, darunter z.B. Mexiko und Kroatien, Femizid ausdrücklich im Strafrecht verankert. Im November 2025 kam Italien dazu. Das Parlament führte Femizid als eigenen Straftatbestand ein, das mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden kann. Auslöser waren Fälle wie der Mord an Giulia Cecchettin, eine 22-Jährige, die gewaltsam von ihrem Ex-Freund ermordet wurde, sowie 85 registrierte Femizide im Jahr 2024. 

Die Hervorhebung von Femiziden im Strafgesetzbuch unterstreicht, dass diese Form des Mordes ein besonderes, strukturelles Problem ist, das auch besonders geahndet werden muss.

Femizid im Strafbuch-Gesetz in 30 Ländern. (Grafik: World Bank 2025/Kontrast.at)
Italien führte im November 2025 einen eigenen Straftatbestand ein. (Grafik: World Bank 2025/Kontrast.at, Datengrundlage)

In Österreich sind Femizide nicht eigens im Strafrecht geregelt. Bislang gibt es aber erstmals einen Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Dieser beinhaltet Prävention ab dem Kindesalter bis zur Hochschule, den Ausbau von Gewaltambulanzen bis hin zu verpflichtenden Anti-Gewalt-Trainings für Risikofälle. 

Lateinamerika: Pionier-Region für Femizid-Verankerung im Strafrecht, aber Länder haben Vollzugsprobleme

Die juristische Vorreiterrolle bei der Verankerung von Femiziden im Strafgesetz hat Lateinamerika. Dort haben mittlerweile 17 Staaten Femizid als eigenen Straftatbestand verankert. Die Hintergründe sind jahrzehntelange Frauenmorde, massiver Aktivismus und internationale Verurteilungen. 

In Guatemala liegt nach Art. 121 des Strafgesetzbuches ein “femicidio” vor, wenn eine Frau „im Kontext ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen“ getötet wird, „weil sie eine Frau ist“. Ähnliche Regelungen finden sich in Art. 141 des Strafgesetzbuches von Ecuador („Tötung einer Frau im Rahmen geschlechtlicher Machtverhältnisse“) und in Art. 57 des Strafgesetzbuchs in Peru (Tötung „im Kontext von auf dem Geschlecht basierenden Herrschafts- und Unterordnungsverhältnissen“). Die Definition im Strafgesetzbuch soll bewirken, dass Femizide entsprechend verfolgt und systematisch bekämpft werden können.

Mexiko erkannte Femizid 2012 auf Bundesebene als eigenen Straftatbestand an. Allerdings werden nur etwa 25% der Frauenmorde tatsächlich als Feminizide eingestuft. Jede Region bewertet anders, die Beweis-Hürden sind groß, Strafverfahren langwierig. 

Peru führte 2013 einen eigenen Tatbestand. Chile kriminalisiert Femizide seit 2010 und erweiterte 2020 den Tatbestand. Seitdem beschreibt er dort alle Tötungsdelikte an Frauen, die aus Hass-, Verachtungs- oder Missbrauchsmotiven in Bezug auf das Geschlecht geschehen. Trotzdem bleibt die Strafverfolgung ungleichmäßig. Ein Beispiel, das die Lücke zwischen Gesetz und tatsächlichem Schutz deutlich macht, ist der Fall Ámbar Cornejo in Chile. Der Stiefvater hat die 16-Jährige im August 2020 ermordet. Dieser wurde 2016 vorzeitig aus der Haft entlassen, obwohl er bereits zuvor zwei Morde an seiner früheren Partnerin und deren Sohn begangen hat und zu 27 Jahren Haft verurteilt worden war. Trotz einer einstweiligen Verfügung, die ihm den Kontakt zu Ámbar untersagte, konnte er die Tat begehen. Nach ihrem Tod wurde er erneut in Untersuchungshaft genommen.

Bis zu 40 Jahre Haft für Femizid in Brasilien

Brasilien verabschiedete 2015 ein bundesweites Gesetz, das Femizide als Tötungsdelikt ins Strafgesetzbuch aufnahm und damit erstmals geschlechtsspezifische Tötungen als besonders schweres Verbrechen definierte. In den Jahren danach blieb die Gesetzeslage zunächst stabil, bis die steigenden Fallzahlen politischen Druck erzeugten und das Parlament 2024 eine deutliche Verschärfung beschloss. Der Strafrahmen für Femizid wurde erweitert, sodass Täter nun mit bis zu 40 Jahren Haft rechnen müssen. 

Anfang Dezember 2025 folgte ein weiteres umfassendes Gesetzespaket unter Präsident Lula da Silva, das den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt erweiterte. Dieses Gesetz stärkt Schutzmaßnahmen wie Wohnungsverweis, Waffenverbot, Kontakt- und Annäherungsverbote sowie elektronische Fußfesseln, die Alarm auslösen, wenn sich der Täter dem Opfer nähert. Gleichzeitig hat man die Strafrahmen für Kindesmissbrauch erneut angehoben. Bei Kindesmissbrauch drohen nun 20 bis 40 Jahre Haft.

Argentinien erweiterte 2012 seinen Mordtatbestand um geschlechtsspezifische Tötungen. Aktuell will die argentinische Regierung die Bestimmung streichen. Seit dem Amtsantritt des Präsidenten Javier Milei im Dezember 2023 drohen viele Errungenschaften abgeschafft zu werden. Die Regierung kürzte die Staatsausgaben für Infrastruktur, Soziales, Kultur und Bildung und schaffte elf Ministerien ab, darunter für Frauen und Diversität. Außerdem kündigte Justizminister Mariano Cúneo Libarona im Januar 2025 an, er wolle den 2012 eingeführten Straftatbestand des Femizids wieder abschaffen. Wegen fehlender Mehrheiten im Kongress ist das derzeit aber nicht möglich.

Länder in Europa: Italien, Zypern, Malta und Nord-Mazedonien haben Gesetzgebung

In Europa definieren nur wenige Staaten Femizide explizit. Die wichtigste Rahmenvorgabe bleibt die Istanbul Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese Konvention hat auch Österreich unterzeichnet. 

In Italien werden künftig Femizide mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. Bislang wurden diese nur bei erschwerenden Tatbeständen, wie etwa besondere Grausamkeit oder eine Verstrickung mit der Mafia, verhängt. Bei allen anderen Tötungsdelikten erfolgt eine Freiheitsstrafe mit nicht unter 21 Jahren. 

Italien schließt sich damit Zypern, Malta und Nord-Mazedonien an, jenen EU-Ländern, die den Begriff rechtlich definieren und gesondert verfolgen. Belgien verabschiedete 2023 ein Gesetz, das Femizid erstmals rechtlich fast. Zwar nicht im Strafgesetzbuch, doch man einigte sich auf eine Legaldefinition und spezifische Vorgaben zur Erfassung und Bekämpfung: Mit gezielten Maßnahmen will der Staat gegen geschlechterspezifische Tötungsdelikte vorgehen.

Risikofaktoren für Femizide: “Besitzdenken” von Männern ist Warnsignal

Eine Studie des Insituts für Konfliktforschung hat Femizide und Femizidversuche in Wien analysiert und macht zwölf Risikoindikatoren aus, die bereits im Vorfeld der Tat auf ein erhöhtes Risiko für Gewalt verwiesen: Zu den Risikofaktoren zählen unter anderem Besitzdenken des Täters, Eifersucht, Stalking, Selbstmorddrohungen, Alkohol- und Drogenmissbrauch. 

Ziel der Studie war es, Informationen zur Gefährdungswahrnehmung und zur Hilfesuche der Opfer zu erheben, um auf deren Basis Präventionsmaßnahmen zu entwickeln. 

Genau wegen solcher nicht vorhandener oder geplanter Präventionspläne kritisiert die italienische Opposition die Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, trotz härtere Strafen von Femiziden, von der Opposition kritisiert. In Italiens Schulen ist beispielsweise Sexualkunde kein bindender Bestandteil der Lehrpläne. Laut der rechten Regierung soll das auch so bleiben.

Parlament Das Thema "Femizid" im Parlament

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