Im August 2026 sind einige wichtige Regeln aus der europäischen KI-Verordnung in Kraft getreten. Jetzt muss für User:innen klar erkennbar sein, wann sie es mit künstlich erzeugten oder veränderten Inhalten zu tun haben.
Die neuen Vorgaben richten sich zunächst insbesondere an Anbieter von KI-Systemen, wie etwa OpenAI, Google oder Anthropic. KI-generierte Inhalte sollen künftig so gekennzeichnet werden, dass sie maschinenlesbar als künstlich erzeugt erkannt werden können.
Auch Chat- und Voicebots, wie sie etwa im Kundenservice eingesetzt werden, müssen für Nutzer:innen klar als solche erkennbar sein. Besondere Transparenzpflichten gelten zudem für sogenannte Deepfakes: Werden täuschend echte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen veröffentlicht, die reale Personen, Ereignisse oder Situationen künstlich darstellen oder wesentlich verändern, müssen Unternehmen das nun kennzeichnen. Gleiches gilt für KI-erzeugte Nachrichtentexte, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden.
„Die KI-Verordnung soll dafür sorgen, dass wir erkennen können, ob ein Text, ein Bild oder eine Bewertung von einem Menschen stammt oder von Künstlicher Intelligenz“, fasst der Europaabgeordnete Hannes Heide (S&D-Fraktion) zusammen.
Kennzeichnen: Ja! Aber wie genau, ist nicht reglementiert
Ganz konkret bedeutet das für Unternehmen: Inhalte wie Videos, Bilder oder Texte, die mit KI erstellt oder wesentlich verändert wurden, muss man entsprechend kennzeichnen. Wie das aber genau aussieht, dafür gibt es keine konkreten Vorgaben.
Im Praxisleitfaden der EU-Kommission wird empfohlen, deutlich sichtbare Hinweise wie „KI-generiert“ oder „KI-modifiziert“ zu verwenden. Bei Videos und Audiodateien soll die Kennzeichnung zu Beginn erkennbar sein und entweder durchgehend oder in regelmäßigen Abständen eingeblendet, beziehungsweise wiederholt werden. TikTok und die Musikstreaming-Plattformen setzen bereits Plaketten für KI-generierte Beiträge und Musik ein.
Strenge Vorschriften für KI am Arbeitsplatz
Die S&D-Fraktion des Europäischen Parlaments hat dazu beigetragen, den Schutz von Grund- und Arbeitnehmer:innenrechten in der KI-Richtlinie zu verankern. Ein Schutzmechanismus für Beschäftigte ist, dass Unternehmen die Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften informieren und einbeziehen müssen, bevor sie Hochrisiko-KI-Systeme am Arbeitsplatz einsetzen.
Ein Beispiel sind strenge Vorgaben bei Bewerbungsverfahren. Setzt man bei der Personalauswahl auf KI-Unterstützung, so muss das unter menschlicher Aufsicht passieren. Die Bewerber:innen muss man darüber informiert.

Österreich hinkt bei der Umsetzung hinterher
Wie konsequent man diese Transparenzregeln tatsächlich kontrolliert und Verstöße ahndet, ist noch offen. Ähnlich wie bei der Datenschutz-Grundverordnung wird sich erst in der Praxis zeigen, wie häufig Sanktionen verhängt werden.
Österreich hinkt bei der Umsetzung derzeit hinterher. Das sogenannte Durchführungsgesetz fehlt, ebenso eine klar zuständige Überwachungsbehörde. Auch für die Ahndung von Verstößen ist noch keine Stelle zuständig.
Das Ziel der neuen Gesetze ist jedenfalls nicht, den Einsatz von KI einzuschränken, sondern Vertrauen zu schaffen, Manipulation zu erschweren und Verantwortlichkeiten klarzustellen. Verstöße können empfindliche Folgen haben: Je nach Verstoß sind Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen.
Sind auch private Nutzer verantwortlich?
Nicht jede private Nutzung fällt unter die Kennzeichnungspflichten. Wer beispielsweise ein KI-generiertes Bild auf dem eigenen privaten Profil veröffentlicht, muss das grundsätzlich nicht kennzeichnen. Auch für künstlerische, satirische, fiktionale oder kreative Werke gibt es Ausnahmen. Die Kennzeichnung muss man in diesen Fällen nicht unmittelbar auf dem Werk selbst anbringen, wenn es die künstlerische Gestaltung beeinträchtigen würde.
Kennzeichen ist wichtig, weil das freie Auge KI oft nicht als solche erkennt
Die Frage der Kennzeichnung wird umso wichtiger, je schwieriger es wird, KI-Inhalte im Nachhinein zu erkennen. Die Anwendungen werden laufend leistungsfähiger. Bilder, Videos, Stimmen und Texte wirken immer realistischer. Ein nachträgliches Identifizieren wird dadurch schwierig. Deshalb setzt die Regulierung bereits bei der Erzeugung und Verarbeitung der Inhalte an.
Künstliche Intelligenz wird damit nicht verboten, sie wird aber transparenter. Entscheidend ist, dass nachvollziehbar bleibt, wann KI eingesetzt wurde, wer dafür verantwortlich ist und welche Entscheidungen letztlich Menschen getroffen haben.
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