Vermögen ist in Österreich in den Händen einiger weniger Menschen konzentriert. Laut Umfragen ist eine Mehrheit der Bevölkerung deswegen für Vermögenssteuern. Trotzdem wird behauptet, eine Vermögenssteuer wäre schwer zu verwalten, würde die “kleinen Häuslbauer” treffen und am Ende nur dazu führen, dass die Reichen das Land verlassen. In diesem Artikel zeigen wir, dass das Unsinn ist und dass die mit Abstand meisten Menschen in Österreich von einer Vermögenssteuer profitieren würden.
In Österreich ist die Schere zwischen Arm und Reich so groß wie sonst nirgends in der Euro-Zone. Die reichsten 5 Prozent der Haushalte besitzen hierzulande ca. 55 Prozent des Gesamtvermögens, während die untersten 50 Prozent nur ca. 4 Prozent besitzen.
Zu welchen Problemen diese Vermögensungleichheit führt, haben wir hier erklärt. Die Kurzfassung: Vermögensungleichheit ist schlecht für das Klima, hemmt das Wirtschaftswachstum und gefährdet nicht zuletzt auch die Demokratie. Die Frage ist: Was kann man tun, um die Schere zwischen Arm und Reich zu verringern?
Eine der wichtigsten Maßnahmen wäre die Einführung einer Vermögenssteuer. Früher gab es so eine Steuer in Österreich, doch sie wurde 1993 abgeschafft. Viele andere Länder haben aber nach wie vor Vermögenssteuern und nehmen damit viel Geld ein. Geld, das sie nutzen können, um z.B. Krankenhäuser, Schulen oder Straßen zu bauen. In Kanada, Großbritannien, den USA und Luxemburg stammen mehr als 10 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus vermögensbezogenen Steuern. In Österreich beträgt dieser Anteil nur 4 Prozent.
Den Großteil der Steuereinnahmen schultern Arbeitnehmer:innen und Konsument:innen über die Einkommens- und die Mehrwertsteuer. Diese machen 76 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus.

Vermögenssteuer erklärt – Wie besteuert man Vermögen in Österreich?
Es gibt verschiedene Arten von Steuern auf Vermögen. In Österreich gibt es zum Beispiel die Grundsteuer (muss jährlich von Grundstücksbesitzer:innen gezahlt werden) und die Grunderwerbssteuer (muss einmalig gezahlt werden, wenn man ein Grundstück kauft, erbt, oder geschenkt bekommt). Die Grund- und die Grunderwerbsteuer zählen zu den sogenannten vermögensbezogenen Steuern, weil sie eine Form von Vermögen, in dem Fall Grund und Boden, besteuern. Beide Steuern gelten jedoch als unsozial, weil sie nicht nur Reiche, sondern auch kleine Häuslbauer treffen.
Eine Nettovermögenssteuer (kurz: Vermögenssteuer) mit hohen Freibeträgen würde dagegen nur die Reichsten treffen. Sie zielt auf das gesamte Vermögen, also sowohl Geld- und Finanzvermögen als auch Sachvermögen. Die Idee hinter der Vermögenssteuer ist, dass diejenigen, die mehr als genug zum Leben haben, ihren gerechten Beitrag zur Gemeinschaft leisten sollen.
Ab welchem Betrag eine Vermögenssteuer ansetzt, ist nicht fix geregelt. Je höher der Freibetrag – also der Teil des Vermögens, der nicht besteuert wird – desto reicher muss man sein, um davon betroffen zu sein. Meist sind die Freibeträge so hoch, dass nur die reichsten 2 bis 5 Prozent der Bevölkerung davon betroffen sind.
Beispiel: SPÖ-Modell – Entlastung für die große Mehrheit
Das SPÖ-Modell für die Vermögenssteuer bzw. Millionärsabgabe sieht zum Beispiel folgendermaßen aus: Auf den Hauptwohnsitz entfällt ein Freibetrag von 1,5 Millionen Euro, der nicht besteuert wird. Auch der Hausrat, also alles, was sich im Haus befindet, wie Möbel, Bilder etc. wird nicht besteuert. Wer also ein Grundstück mit Haus besitzt, das weniger als 1,5 Millionen Euro wert ist, ist gänzlich von der Steuer ausgenommen.
Auch beim Geldvermögen gilt eine Bemessungsgrundlage von 1 Million Euro. Das heißt: Auch diese Million wird nicht besteuert, sondern nur das Vermögen, das darüber hinausgeht.
Ein Beispiel: Jemand besitzt ein Haus im Wert von 1 Million Euro und ein Vermögen von 2 Millionen Euro. Für das Haus gilt der Freibetrag von 1,5 Millionen, es wird also nicht besteuert. Auch die erste Million des Vermögens wird nicht besteuert. Erst für die zweite Million muss eine Vermögenssteuer gezahlt werden – konkret 0,5 Prozent, also 5.000 Euro. Ab einem Vermögen von 10 Millionen Euro muss 1 Prozent Vermögensabgabe gezahlt werden, ab 50 Millionen 2 Prozent (siehe hier).
Eine solche Vermögenssteuer würde nur die reichsten 2 Prozent der Bevölkerung betreffen und rund 3 Milliarden Euro pro Jahr einbringen.
Je nach Modell bringt eine Vermögenssteuer pro Jahr zwischen 3 und fast 9 Milliarden Euro für Österreich
Im Vergleich zu anderen Modellen ist das SPÖ-Modell mit hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen sehr moderat. Im Vergleich dazu würde das sogenannte 1-2-3-4-Modell Vermögen ab 1 Million Euro mit 1 % besteuern, ab 10 Millionen mit 2 %, ab 100 Millionen mit 3 % und ab 1 Milliarde wären 4 % Steuern fällig. Mit diesem Modell würde der Staat wesentlich mehr einnehmen, nämlich rund 8,8 Milliarden Euro im Jahr.
Dann gibt es auch noch das Modell des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. Hier wären 0,5 % Vermögenssteuer ab 700.000 Euro fällig, ab 2 Millionen 1 % und ab 3 Millionen 1,5 %. Damit könnte der Staat geschätzte 5,3 Milliarden Euro pro Jahr einnehmen.
Modell | geschätzte Einnahmen |
---|---|
SPÖ-Modell | 3,2 Mrd |
1-2-3-4-Modell | 8,8 Mrd |
ÖGB-Modell | 5,3 Mrd |
Quelle: https://journals.akwien.at/index.php/wug/article/view/131/118
Bist du reich genug für eine Vermögenssteuer? Finde es mit diesem Rechner heraus!
Ob du von einer Vermögenssteuer betroffen wärst, kannst du mit unserem Rechner ganz einfach herausfinden:
- Du addierst den Wert deines gesamten Finanzvermögens, deiner Unternehmensbeteiligungen und deiner Immobilen (ohne Eigenheim).
- Und trägst den ungefähren Wert deines Eigenheims ein.
- Davon ziehst du wiederum vorhandene Schulden ab (also z.B. Kredite, die du abbezahlen musst).
Hier geht’s zum Kontrast-Vermögenssteuerrechner.

Die 3 hartnäckigsten Mythen rund um die Vermögenssteuer – widerlegt
Dass viele denken, sie wären von einer Vermögenssteuer betroffen, hat auch damit zu tun, dass das alte Modell der österreichischen Vermögenssteuer tatsächlich viel mehr Menschen betroffen hat. Die ehemalige österreichische Vermögenssteuer, die 1993 abgeschafft wurde, betrug 1% auf das gesamte steuerpflichtige Vermögen – allerdings mit einem Freibetrag von umgerechnet 10.900 Euro, nicht einer Million.
Damals, zu Zeiten vor Onlinebanking, gab es auch noch ganz andere administrative Probleme, und Schlupflöcher konnten nur teilweise gestopft werden. Noch dazu gab es damals noch das Bankgeheimnis, die Voraussetzungen waren also ganz anders. Die alte Vermögenssteuer ist daher nicht vergleichbar mit den heute diskutierten Modellen. Trotzdem halten sich bis heute eine Reihe von Mythen rund um die Vermögenssteuer. Im Folgenden sollen die hartnäckigsten dieser Mythen entkräftet werden.
Mythos 1: Eine Vermögenssteuer würde besonders die “kleinen Häuslbauer” treffen
Mit einem Freibetrag von 1,5 Millionen Euro bei Immobilien wären kleine Häuslbauer nicht betroffen. Eine Immobilie, die mehr als 1,5 Millionen Euro wert ist, hat nichts mehr mit dem kleinen Häuslbauer zu tun. Das sagt auch die Statistik: Wer im Eigentum wohnt, besitzt im Schnitt insgesamt (also Immobilien plus sonstiges Vermögen) rund eine halbe Million Euro. Weit weg also von den Freibeträgen der gängig diskutierten Varianten der Vermögenssteuer.
Mythos 2: Eine Vermögenssteuer wäre viel zu schwer zu verwalten
Solche Bedenken waren in den 1990er Jahren noch berechtigt. Heute sind die meisten Vermögenswerte digital erfasst – vom Wertpapier-Depot über Grund- und Firmenbuch zu Bankguthaben, usw. Auch die Bewertung von nicht digital erfasstem Vermögen wie z.B. aktuellen Immobilienwerten wird durch diverse technische Hilfsmittel immer einfacher. Ein Steuerexperte der Arbeiterkammer, Pascal Schraml, sagt dazu:
„In Deutschland nimmt das Finanzamt für Zwecke der Erbschaftsteuer eine Bewertung auf Basis einiger weniger Parameter vor. Man kann jedoch als Steuerpflichtiger auch ein Gutachten vorlegen, wenn man der Ansicht ist, dass sich das Finanzamt grob verschätzt. An der Administration würde es also heute nicht mehr scheitern.“
Mythos 3: Wenn wir eine Vermögenssteuer einführen, ziehen die Reichen einfach weg aus Österreich
Ein Wohnsitzwechsel ins Ausland ist selbst für sehr Vermögende oft mit erheblichen Hürden verbunden. Einer der zentralen Gründe dafür ist die sogenannte Wegzugsbesteuerung. Sie greift, wenn Vermögenswerte in Österreich – etwa Immobilien – im Laufe der Zeit an Wert gewonnen haben. Diese stillen Reserven müssen beim Wegzug ins Ausland versteuert werden.
In vielen Fällen ist die Steuer, die beim Wegzug fällig wird, deutlich höher als das, was eine Vermögenssteuer kosten würde. Vor allem dann, wenn die Vermögenssteuer eher niedrig ausfällt, kann es günstiger sein, einfach in Österreich zu bleiben und zu zahlen.
Innerhalb der EU gibt es zwar gewisse Erleichterungen: Wer zum Beispiel eine Immobilie besitzt, muss die Steuer auf die Wertsteigerung oft erst dann zahlen, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wird. Trotzdem gilt: Wer wegzieht, muss seinen Lebensmittelpunkt wirklich ins Ausland verlegen. Eine reine Übersiedlung „am Papier“ reicht nicht aus – und wenn das Finanzamt das merkt, kann es schnell teuer werden.
Zusammengefasst: Ein echter steuerlicher Wegzug wird schnell teurer als die paar Prozent Vermögenssteuer.
Schweiz, Norwegen, Spanien – in diesen Ländern gibt es eine Vermögenssteuer
Echte Netto-Vermögenssteuern gibt es in Europa aktuell in Spanien, Norwegen und der Schweiz. In Norwegen wird Vermögen sogar schon seit 1892 besteuert – die aktuelle Version der Steuer gilt für Grundbesitz, Geldvermögen und anderes Sachvermögen, und wird ab einem Freibetrag von umgerechnet 74.000 Euro fällig. Alles, was darüber liegt, wird mit einem Steuersatz von 1,1 Prozent besteuert.
Zuletzt hat Norwegen die Steuer 2022 von 0,85% auf 1,1% erhöht und damit für großen internationalen Aufruhr gesorgt. Diverse Prognosen haben behauptet, dass die von der Steuer betroffenen Reichen deswegen das Land verlassen und die Steuereinnahmen deswegen sinken würden. Das Gegenteil ist passiert: Die Einnahmen aus der Vermögenssteuer sind überproportional gestiegen, von umgerechnet 1,55 auf 2,41 Milliarden Euro, also um rund 55% (siehe hier).
Spanien dagegen hat erst kürzlich wieder eine Vermögenssteuer eingeführt – dort müssen Menschen, die zwischen 3 und 5 Millionen Euro Nettovermögen haben, davon 1,7 Prozent an den Staat abgeben. Wer 5 bis 10 Millionen hat, muss davon 2,1 Prozent zahlen, und bei über 10 Millionen 3,5 Prozent.
Andere europäische Länder, wie etwa Frankreich, haben zwar keine Netto-Vermögenssteuer, dafür besteuern sie andere Formen von Vermögen umso stärker. In Frankreich werden zum Beispiel Immobilien ab einem Wert von 1,3 Mio. Euro mit bis zu 1,5 % besteuert. 2023 kamen etwa 4,5 % des gesamten französischen Steueraufkommens alleine aus Steuern auf Grund und Boden (Quelle: OECD 2023).
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