Verteilungsgerechtigkeit

Keine Ausreden bei der Millionärssteuer: Eigenes Haus ist im SPÖ-Modell explizit ausgenommen

Wer Millionär – oder sogar Milliardär – ist, soll in Österreich dafür Steuern bezahlen. Das sagen die SPÖ, die Arbeiterkammer und Ökonom:innen, die sich mit der Verteilung von Reichtum beschäftigen. „Das trifft den Mittelstand!“, trommeln hingegen die ÖVP, FPÖ, Industriellenvertreter und Co. Die Häuselbauerfamilien müssen als Scheinargument herhalten, damit die Superreichen ihren gerechten Anteil nicht zahlen müssen. Doch die Zeit der Ausreden ist vorbei: Im Modell der SPÖ zur Millionärssteuer ist das Eigenheim explizit ausgenommen.

Nur 1,4 Prozent des gesamten Steueraufkommens stammen in Österreich derzeit aus vermögensbezogenen Steuern. Damit ist Österreich international beinahe Schlusslicht. So sind es sogar in Deutschland 3,3 Prozent und in der Schweiz 7,8 Prozent. In Großbritannien tragen Vermögende sogar 11,8 Prozent zu den gesamten Steuereinnahmen des Staates bei. Selbst die EU-Kommission und die OECD empfehlen Österreich deshalb seit Jahren, höhere Steuern auf Vermögen einzuführen. Hinzu kommt, dass Vermögen in Österreich besonders ungleich verteilt ist. So besitzen die reichsten 335 Österreicher:innen ein Drittel des gesamten Finanzvermögens. Genau diese reichsten Haushalte mit großen Vermögen sollen mit dem neuen Modell der SPÖ zur Millionärsabgabe zur Kasse gebeten werden.

Das Eigenheim ist bei der Millionärsabgabe ausgenommen

Nach dem SPÖ-Modell darf jeder Haushalt eine Million Euro besitzen, ohne eine Millionärsabgabe zu zahlen. Hierbei wird Finanzvermögen (Geld am Konto, Aktien usw.), Immobilien und Unternehmenseigentum zusammengezählt – und Schulden abgezogen. Erst ab dieser Summe fällt ein Steuersatz von 0,5 % an, ab 10 Millionen Euro 1 %. Für die Superreichen mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro sind 2 % zu zahlen, für Vermögen von über 100 Millionen sind 3 % angedacht. Während in dem neuen Modell der SPÖ die top Reichsten – im Vergleich zu früheren Modellen – einen doppelten Steuersatz zahlen müssen, wird das Eigenheim ganz ausgenommen:

Das Haus oder die Wohnung, in der man lebt, bleibt zusätzlich zur 1-Million-Freigrenze steuerfrei.

Lediglich bei Luxusimmobilien ab 1,5 Millionen Euro fällt nach dem Modell eine Steuer zwischen 0,5 und 2 % an. Treffen würde die Millionärsabgabe nur etwa die 2 Prozent der reichsten Menschen in Österreich.

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Nach Berechnungen der SPÖ bringt diese Steuer rund 5 bis 6 Milliarden Euro jährlich ein. Mit diesem Geld will die SPÖ Arbeitseinkommen entlasten und in das Gesundheitssystem investieren.

Bemessungsgrundlage Steuersatz
Eigenheim bis 1,5 Mio. Euro 0%
Vermögen bis zu 1 Mio. Euro 0%
1 Mio. € bis 10 Mio. € 0,5%
10 Mio. € bis 50 Mio. € 1%
Über 50 Mio. € 2%

Der jeweilige Steuersatz gilt selbstverständlich nur für den entsprechenden Betrag der Steuerstufe und nicht auf das gesamte Vermögen. Bei einem Vermögen (über das Eigenheim hinaus) von 1.000.100 Euro würden demnach 50 Cent anfallen, weil nur die 100 Euro besteuert werden.

Das Eigenheim ist auch von der Erbschaftssteuer ausgenommen

Analog dazu gilt die Eigenheimbefreiung auch für die Erbschaftssteuer. Wenn der oder die Erbin ins Familienhaus einzieht und dort zumindest zehn Jahre lang wohnt, ist die Immobilie von der Erbschaftssteuer ausgenommen. Zusätzlich gilt auch hier eine Freigrenze von einer Million Euro, die jede Person steuerfrei erben kann. Auch hier trifft die Steuer somit nur die Superreichen. Die SPÖ rechnet mit Steuereinnahmen von rund 500 bis 800 Millionen Euro jährlich.

Auch rund 97 Prozent der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zahlen weder Erbschaftssteuer noch eine Millionärsabgabe. Denn bis zu einer Größe von 150 Hektar sind auch sie steuerbefreit. Von den rund 155.000 landwirtschaftlichen Betrieben liegen nur rund 3 Prozent über dieser Größe. Hierbei handelt es sich weniger um Familienbetriebe, als vielmehr um Agrarkonzerne.

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Erwin Schwarz
Erwin Schwarz
5. Oktober 2023 07:12

Mich würde interessieren ob dann jedes vererbte Eigenheim geschätzt wird und wer dieses Gutachten bezahlt. Auch wenn sich herausstellt dass der Wert unter der Freigrenze liegt.

Johannes
Johannes
7. September 2023 15:49

Danke für den Artikel. Was mich zu diesem Thema noch interessieren würde, wie würde sich die Steuer auf Kapitalflucht in AT auswirken? Gibt es dazu auch Studien? Ist diese im Vergleich zu den erhofften Steuereinnahmen vernachlässigbar?

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