Pensionen bis 1.000 Euro bekommen 3,5 Prozent mehr. Ab 2.333 Euro gibt es nur mehr einen Fixbetrag von 35 Euro. Für fast 500.000 Pensionisten bedeutet das einen realen Verlust, denn die Erhöhung liegt unter der Inflation von 1,5 Prozent. Das klingt nach einer gerechteren Verteilung, – wären da nicht die Luxuspensionen. Die sind von der Regelung nicht betroffen und steigen weiter.
Pensionen bis 1.000 Euro bekommen 3,5 Prozent mehr – wer trotzdem unter 1.000 Euro bleibt, wird auf diese angehoben. Bis 1.400 Euro wird die Pensionserhöhung linear auf 1,5 Prozent abgesenkt. Wer zwischen 1.400 und 2.333 Euro Pension kriegt, bekommt 1,5 Prozent mehr, und für alle über 2.333 gibt es 35 Euro pauschal. Letztere steigen dadurch schlecht aus. Denn die 35 Euro liegen unter der Inflation. Das bedeutet einen realen Verlust. Das sind immerhin 370.000 Versicherte und 100.000 pensionierte Beamte, wie Lehrer oder Polizisten. Sie alle haben ihr Leben lang ihre Pensionsbeiträge geleistet. Gegenüber den Luxuspensionären werden sie jetzt benachteiligt. Denn sie bekommen die volle Inflation abgegolten – mindestens.
“Auf die Mittelschicht wird völlig vergessen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern auch wirtschaftlich unvernünftig”, kritisiert die SPÖ. Luxuspensionen ab 10.000 Euro würden hingegen sehr wohl die Inflationsabgeltung bekommen, sagt die Vorsitzende Rendi-Wagner. Sie fordert:
„Die Erhöhung von Luxuspensionen muss gestoppt werden. Bundeskanzler Kurz will Luxuspensionen wieder nicht angreifen und lässt zu, dass diese Personen höhere Anpassungen als die ASVG-Pensionisten bekommen.“
Das Problem mit den Luxuspensionen
2014 hat der damalige Sozialminister Hundstorfer (SPÖ) die Luxuspensionen im staatsnahen Bereich eingeschränkt und mit Obergrenzen versehen. Seither dürfen die zusätzlichen Beträge die doppelte Beitragsgrundlage nicht überschreiten. Seither ist bei den Sonderpensionen nicht viel passiert. Sie sind von der Fixbetrags-Regelung nicht betroffen. Ihre Konditionen werden individuell ausgehandelt – und die Sonderpensionen gibt es zu der staatlichen allgemeinen Pension dazu. Das heißt, dass 202 die Top-Pensionäre zusätzlich zu ihrer Höchstpension von 3.566,54 Euro noch eine Sonderpension von 10.740 Euro bekommen. Monatlich, versteht sich.