Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
In 15 Jahren zum Vorreiter: Uruguays Energiewende gelingt, weil Menschen vor Ort eingebunden sind
Uruguay ist mit seinen rund 3,4 Millionen Einwohner:innen zum weltweiten Vorreiter bei erneuerbarer Energie geworden. Fast der gesamte Strom stammt...
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