Eine namentliche Abstimmung (entweder mit amtlichen Stimmzetteln oder durch namentlichen Aufruf) hat zu erfolgen, wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer solchen verlangen. Im Fall der namentlichen Abstimmung sind die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufzunehmen.
Dänemark renaturiert 10 % der landwirtschaftlichen Flächen und pflanzt dafür eine Milliarde neue Bäume
Mehr als die Hälfte der gesamten Fläche Dänemarks besteht aus landwirtschaftlicher Fläche. Jetzt will die Regierung 10 % davon wieder...
WeiterlesenDetails