Österreichweit leben rund 320 Kinder unter sechs Jahren mit Diabetes Typ 1, etwa 40 davon in der Steiermark. Obwohl medizinisch klar notwendig, verweigerte das Land diesen Kindern bislang individuelle Betreuung im Kindergarten. Für die Kinder bedeutet das gesundheitliche Risiken, eingeschränkte Teilhabe und enorme Belastung. Nach einer Petition einer betroffenen Mutter, Kritik der Volksanwaltschaft und einem SPÖ-Antrag, den die FPÖ bisher ablehnte, entschied nun das Landesverwaltungsgericht im Fall einer betroffenen Familie: Kindergartenkinder mit Diabetes haben Anspruch auf eine eigene Betreuungsperson.
Diabetes Typ I ist keine harmlose Erkrankung. Bei dieser unheilbaren Autoimmunerkrankung produziert der Körper kein Insulin. Betroffene Kinder sind daher auf ständige Kontrolle und Unterstützung angewiesen. Blutzuckerwerte müssen regelmäßig überprüft werden, Insulin muss korrekt dosiert werden. Kleinkinder können das ohne Hilfe nicht.
Ohne zusätzliche Betreuung ist ein sicherer Kindergartenbesuch für Dreijährige daher nicht möglich. Mit entsprechender Betreuung, Blutzucker-Sensor und Insulinpumpe können sie allerdings ein ganz normales Leben führen und wie alle anderen Kinder in den Kindergarten gehen sowie bei allen Aktivitäten uneingeschränkt teilnehmen.
Land Steiermark lehnte Assistenz im Kindergarten ab
Genau diese Unterstützung verweigerte das Land Steiermark. Die Begründung: Diabetes Typ I sei keine Behinderung, sondern eine chronische und „beeinflussbare“ Krankheit. Daher bestehe kein Anspruch auf Assistenz im Kindergarten.
Diese Argumentation stieß auf deutliche Kritik. Volksanwalt Bernhard Achitz stellt klar: Nach Bundesrecht gelten Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ I bis zum 18. Lebensjahr als 50 Prozent behindert. Damit haben sie Anspruch auf individuelle Betreuung.
„Solche Beschwerden kennen wir nur aus der Steiermark. Das liegt an einer unglücklichen Formulierung im steirischen Gesetz“, sagte Achitz in der ORF-Sendung Bürgeranwalt.
Die steirische Praxis widerspricht damit nicht nur dem Bundesrecht. Sie steht auch im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Kinderrechte-Verfassungsgesetz.
Gericht gibt Familie Recht: Kinder haben Anspruch auf Betreuung
Ende April gab das Landesverwaltungsgericht nun einer betroffenen Familie Recht: Bei Diabetes Typ I handelt es sich sehr wohl um eine Behinderung nach gesetzlicher Definition, die eine 1:1-Betreuung rund um die Uhr erfordert. Dem vierjährigen Jakob steht somit eine eigene Betreuungsperson im Kindergarten zu. Dass das bis jetzt nicht so war, stellt laut Urteil eine „verpönte Ungleichbehandlung“ dar. Diese Gerichtsentscheidung ist richtungsweisend für die rund 40 Kinder in der Steiermark, die bis jetzt selbst eine Lösung für die Situation finden mussten und sich nun auf dieses Urteil berufen können.
Eltern mussten sich bisher selbst um Versorgung im Kindergarten kümmern
Aufgrund der fehlenden Unterstützung mussten sich die Eltern selbst um die Versorgung im Kindergarten kümmern. Betroffene Familien berichteten darüber, dass die Situation je nach Bezirk unterschiedlich ausfallen kann:
„In einem Bezirk wurde uns die Assistenz zugesprochen. Nach einem Umzug plötzlich nicht mehr. Wir möchten nur, dass unser Sohn sicher betreut wird und am Kindergartenalltag teilnehmen kann“, erzählte Bianca Rohrer, Mutter des dreijährigen Jayden.
Auch Bernd Höflechner beschrieb die Situation über seinen dreijährigen Sohn Jakob bisher so: „Kinder müssen den Kindergarten besuchen, aber die notwendige Unterstützung ist nicht abgesichert. In der Volksschule ist das klar geregelt, im Kindergarten nicht.“ Eine 1:1-Betreuung für Jakob hat die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung abgelehnt. Deshalb kann er nur drei Stunden an drei Tagen in den Kindergarten gehen und selbst dann sind die Eltern im ständigen Telefonkontakt. Besonders im Turnunterricht muss sein Zuckerspiegel genau beobachtet werden.
„Wir versuchen ständig, ihn in der Spur zu halten – auf der einen Seite droht die Unterzuckerung, auf der anderen die Entgleisung. Beides kann lebensgefährlich sein“, erklärte Höflechner gegenüber der Kleinen Zeitung.
Eltern standen mit dieser Situation vor einem kaum lösbaren Dilemma. Entweder sie sind selbst täglich im Kindergarten anwesend, übernehmen die Betreuung privat und zahlen mehrere hundert Euro im Monat für eine Assistenz. Oder sie schicken ihr Kind nicht in den Kindergarten. Da in Österreich jedoch Kindergartenpflicht gilt, drohen in diesem Fall sogar Strafen.
Nach Urteil muss auch FPÖ einlenken
Die SPÖ Steiermark brachte bereits Anfang des Jahres im Landtag einen Antrag zur Schließung dieser Lücke ein. Die Sozialdemokraten wollten einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Unterstützung ab dem ersten Kindergartentag festschreiben und die 1:1-Betreuung im steirischen Behindertengesetz verankern. Die FPÖ-geführte Landesregierung stand einer Gesetzesänderung jedoch ablehnend gegenüber und begründet das u.a. mit rechtlichen Argumenten. FPÖ-Landtagsabgeordneter Hannes Amesbauer erklärte in derselben Sitzung zur Frage nach Assistenz für Kinder mit Behinderung in der Ferienzeit allerdings:
„Ich muss ganz ehrlich sagen, diese Mentalität der Vollkasko-Gesellschaft, diese teilweise auch Nanny-Staat-Phantasien, die immer wieder geäußert werden – das geht nicht.“
Nach dem Urteil muss jedoch auch die FPÖ einlenken. Laut seinem Büro werde die zuständige Abteilung die Rechtsprechung prüfen und will sie künftig berücksichtigen.
Betroffene Mutter startete Petition: „für ein Stück Normalität“
Um Druck auf die Politik auszuüben, hat Bianca Rohrer eine Petition gestartet, die sich an den steirischen Landtag richtet. Im Gespräch mit Kontrast erzählt sie über ihre Situation:
„Diese Gesetzeslücke bedeutet, dass ich nicht arbeiten könnte, wenn ich nicht selbständig wäre. Es bedeutet, Aufträge auch um ein oder zwei Uhr nachts abzuarbeiten. Und es bedeutet, dass wir teilweise auch finanziell zurückstecken müssen. Emotional ist es schon schwer, weil man das Gefühl hat: Mein Kind wird ausgeschlossen, nur weil das Gesetz nicht mitgedacht hat, dass auch Dreijährige Unterstützung brauchen. Und vor allem: In der Schule geht’s dann ja auch – nur jetzt bräuchte er die Hilfe eben noch viel dringender.“

Für ihren 3-jährigen Sohn Jayden wünscht sich Bianca „einfach ein Stück Normalität“:
„Ich wünsche mir, dass er einfach Kind sein darf. Dass er spielen kann, Freunde findet, dazugehört. Und dass wir als Eltern nicht ständig Angst haben müssen, ob er sicher ist. Es geht um Teilhabe, um ein ganz normales Leben. Und von der Politik wünsche ich mir, dass man einfach zusammenarbeitet und etwas tut. Ich hoffe sehr, dass wir mit der Petition zeigen können, dass wir viele sind. Und da bitte ich alle um ihre Unterstützung – damit wir das gemeinsam schaffen können.“
Der Artikel wurde am 21. Jänner 2026 veröffentlicht, am 9. April 2026 aufgrund der Petition und am 5. Mai 2026 aufgrund des Urteils aktualisiert.
(maximal 5 Antwortmöglichkeiten)



































Gibts auch Begründungen?
Die SPÖ hat immer Wünsche. Nur wenns um die Finanzierung geht, ist die SPÖ kaum in der Lage dies wirtschaftlich auszugleichen.
Der Steuerzahler solls zahlen.
Man ist meistens nicht gegen die Idee. Nur muss man auch schauen wie man die Mehrkosten unter den Hut bringt.
Genau das alles fehlt in dem Artikel.
Das ist aber wohl Sache der Politik bzw. der regierenden Politiker, dass sie Lösungen finden.
Dafür werden die ja bezahlt.
Aber ja. FPÖler wollen nicht gern verstehen, dass ein Sozialstaat was kostet und dass es immer viele kleine Gruppen von Menschen gibt, die besondere Bedürfnisse haben, um die sich eine Gesellschaft aber auch kümmern kann – wenn man das so will.
Weil es die meisten FPÖler eben anders sehen. zB brauchts keine Impfungen, weil die Schwachen eh sterben können. Erbt man wenigstens früher.
usw.
Reini
Ich Frage mich, wie das bisher gehandhabt wurde.
Gab es bis jetzt auch keine Unterstützung für diese Kinder?
Lesen sie den Artikel nochmal!
So streng in der Logik kennt man die FPÖ sonst gar nicht.
Es ist ja grad eben die FPÖ, die nix als „Olle Auslenda abschieben“ herumplärrt ohne irgendeine sinnvolle politische Idee sonst.
Wie Sabine unten sagt: zum Lösungen finden werden Politiker bezahlt.
Aber sowas kommt den FPÖ-Fans ja gar nicht in den Sinn, die glauben, dass Bierzelt-Brüllen genug ist.