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Seezugang: Neues Gesetz macht Salzburgs Campingplätze lukrativ für Reiche und Spekulanten

Seezugang: Neues Gesetz macht Salzburgs Campingplätze lukrativ für Reiche und Spekulanten

Ingo Geiger Ingo Geiger
in Umwelt & Klima
Lesezeit:3 Minuten
9. August 2022
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Anstatt den sowieso bereits stark eingeschränkten freien Seezugang zu schützen und auszubauen, ermöglicht eine Ausnahme im neuen Salzburger Campingplatzgesetz nun den weiteren Ausverkauf von Seegrundstücken. Auch auf Campingplätzen mit direktem Seezugang wird damit der Platz frei für Immobilienspekulation und teure Zweitwohnungen.

Es gibt 25.000 Seen in Österreich. Doch immer weniger davon sind für die Österreicher und Österreicherinnen gratis und frei zugänglich. Villen am Wörthersee, Zweiwohnsitze am Attersee oder Hotels am Weissensee – ein Großteil der Seegrundstücke sind in privater Hand. Nur wenige Superreiche können sich so etwas leisten. Für viele Österreicher:innen sind Campingplätze deswegen eine leistbare Alternative. Doch das könnte sich nun ändern – zumindest in Salzburg. 

Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS wurde in Salzburg jetzt ein neues Campingplatzgesetz beschlossen, das diese Entwicklung noch weiter verschärfen könnte. Einzig die SPÖ stimmte dagegen. Denn sie erwarten damit einen „Ausverkauf der Heimat“ durch die Hintertür.

Das Salzburger Campingplatzgesetz erlaubt Wohncontainer mit bis zu 60 Quadratmeter

Das neue Gesetz erlaubt neben Zelten, Wohnwägen und Wohnmobilen jetzt auch sogenannte mobile Heime. Ab Oktober dürfen solche Wohncontainer mit einer Größe von bis zu 60 Quadratmeter auf Campingplätzen aufgestellt werden. Auf jedem Campinggelände dürfen jetzt rund 30 Prozent der Fläche mit den kleinen Häuschen „zugebaut“ werden. Eine Gewichtsbegrenzung für die Häuschen gibt es nicht. 

30 Prozent der Stellplätze für stationäre Wohncontainer

Welche Stellplätze ein Campingplatz den riesigen mobilen Heimen zuweist, ist im Gesetz nicht geregelt. So könnte ein/e Betreiber:in die Stellplätze für die Heime gleichmäßig auf den gesamten Platz verteilen oder eben die schönsten Plätze direkt am See zuweisen. Kritiker:innen befürchten letzteres.

Ein Stellplatz direkt am See mit einem kleinen (mobilen) Häuschen darauf dürfte bei vielen sehr begehrt sein, da der Seezugang an österreichischen Seen ohnehin schon stark eingeschränkt ist. Die Stellplätze werden so zu einer interessanten Alternative zu den knappen Seegrundstücken – als Zweitwohnsitz oder als Kapitalanlage – vor allem für Reiche und Superreiche. Die Preise werden steigen und am Ende jene verdrängen, die sich keinen teuren Urlaub im Ausland leisten können.

Auf den meisten Campingplätzen in Salzburg gab es schon vorher mobile Heime. Durch das Gesetz werden sie jetzt nachträglich saniert und erhalten eine rechtliche Grundlage – auch Schwarzbauten werden so rechtens. 

Bebauung von Grünland

Eine Verschärfung bringt das Gesetz: Campingplatzbetreiber dürfen keine Stellplätze mehr verkaufen. Jedoch sind Eigentümer:innen, die bereits einen Stellplatz besitzen, von der Regel ausgenommen. Mehr noch: Sie dürfen sogar weitere Stellplätze (bis zu 4) dazukaufen und sie auch in Zukunft weiterverkaufen.

Das Verkaufsverbot gilt erst ab Oktober, bis dahin können die begehrten Stellplätze noch gekauft werden. Die Zahl der Eigentümer:innen könnte also noch immens steigen.  

Auch können die Betreiber:innen der Campingplätze weiterhin einzelne Parzellen aus dem Campingplatz auslösen, um sie dann zu verkaufen. Das Problem dabei: Stellplätze, auf denen bereits mobile Heime stehen, könnten so einfach weiterverkauft werden. Die neuen Eigentümer:innen würden ein „Seegrundstück“ mit Wohncontainer auf Grünland erwerben – Grünland, das eigentlich frei und nicht bebaut und für jeden zugänglich sein sollte.

Salzburger Campingplatzgesetz: Zweitwohnsitze durch die Hintertür

Genau diese Ausnahmeregelungen seien das Problem, kritisiert Karin Dollinger, SPÖ Landtagsabgeordnete in Salzburg. Wieso braucht eine Person fünf Stellplätze? Hier werde der Untervermietung und dem Immobilienhandel auf Campingplätzen Tür und Tor geöffnet.

Eigentümer:innen könnten so bis zu 5 Parzellen kaufen, mobile Heime errichten und dann vermieten oder als Zweiwohnsitz weiterverkaufen. Die begehrten „Seegrundstücke“ werden so zum Spekulationsobjekt der Immobilienmakler:innen. 

Ausverkauf der Seegrundstücke: freier Zugang wird weiter eingeschränkt

Am Wallersee ist es bereits so weit: Hier teilen sich 60 Eigentümer:innen die rund 180 Stellplätze des Campingplatzes „Seecamping Zell am Wallersee“. Die befürchtete „Verhüttelung der Naturschutzgebiete“ an Seen ist hier schon Wirklichkeit. 

Ganze Campingplätze könnten zu Zweitwohnsitzen samt privatem Seezugang werden, wenn dem Ausverkauf der Stellplätze nicht doch noch ein wirksamer Riegel vorgeschoben wird. Denn es ist äußerst fraglich, ob ein einmal errichtetes mobiles Heim jemals wieder abgebaut wird. Immerhin kommen sie als Schwertransport, wiegen mehrere Tonnen und müssen teilweise mit Kränen aufgestellt werden. 

Dabei ist der öffentliche und freie Zugang zu Seen ist für Österreicher und Österreicherinnen ohnehin schon stark eingeschränkt.  

Parlament Das Thema "Seezugang" im Parlament

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