Diese Woche wird im Nationalrat das Budget 2020 beschlossen. Aber das, was Finanzminister Blümel im Parlament abstimmen lassen wollte, hat heftigte Kritik auf sich gezogen: “Budget aus dem Mülleimer” nennt es die Opposition – weil die Milliarden an Corona-Hilfen nicht drinnen sind. Auch Einnahmeausfälle sind nicht einkalkuliert. Die SPÖ wollte das nicht hinnehmen und ließ ein Gutachten erstellen: Der Entwurf ist nicht verfassungskonform, so das Urteil. Blümel lenkt ein und kündigt an, das Budget noch vor dem Beschluss zu ändern.
Das Parlament soll diese Woche das Budget 2020 beschließen, doch die Abgeordneten sollen einfach über ein Budget abstimmen, das bereits vor Corona erstellt wurde – ohne Milliarden-Paket und ohne Steuerausfälle. Der SPÖ-Parlamentsklub gab deshalb bei Karl Stöger vom Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz ein Gutachten in Auftrag. Das Ergebnis:
Das von Finanzminister Blümel (ÖVP) vorgelegte Budget ist demnach verfassungswidrig.
Das Gutachten haben der stv. SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried und der Finanz- und Budgetsprecher Jan Krainer am Mittwoch präsentiert: In Blümels Budget werden von der Verfassung vorgeschriebenen Grundsätze der Budgetwahrheit und Budgetklarheit nicht eingehalten: Weder die aktuell verfügbaren Prognosen sind berücksichtigt, noch sind die Corona-bedingten Ausgaben detailliert genug aufgelistet. “Alles, was man zum Zeitpunkt des Beschlusses weiß, muss da drinnen stehen”, so Jan Krainer. Die angekündigten Pakete und beschlossenen Ausgaben müssen auch im Budget Eingang finden.
Und dass das möglich ist, zeigt Blümels Meldung an Brüssel: Vor drei Wochen hat der Finanzminister an die EU-Kommission eine Aktualisierung des Haushaltsplanes geschickt, indem die neuen Zahlen stehen. Im Budget, dass das österreichische Parlament beschließen soll, steht das aber nicht.
SPÖ fordert Abänderung
Dass die SPÖ den ungewöhnlichen Schritt geht, ein Gesetz bereits vor der Abstimmung rechltich prüfen zu lassen, begründet Krainer mit den Folgen, die ein verfassungswidriges Budget für Österreich haben kann. Die Budgetmittel für die Corona-Hilfsmaßnahmen sind ohne ausreichende rechtliche Grundlage nicht gedeckt, so der Budgetsprecher.
“Das Budget kann und darf so nicht beschlossen werden. Wenn es so beschlossen wird, ist es Altpapier und nicht gültig.”
Die Regierungsfraktionen sind nun aufgefordert, gemeinsam mit der Opposition noch vor der Beschlussfassung am Donnerstag ein abgeändertes und damit verfassungskonformes Budget zu erarbeiten. Die SPÖ will mithelfen, damit die Hilfszahlungen endlich bei den Menschen ankommen, so Leichtfried.
Blümel will Budget neu vorlegen
Mittwoch Vormittag hat dann auch der Finanzminister eingelenkt: Jetzt will er doch zumindest die bisherigen Kosten und die prognostizierten Kosten für die Corona-Hilfe einarbeiten.