Durch den auf der Website https://kontrast.at am 3. Juli 2020 veröffentlichten Artikel mit dem Titel “Strache im Spesen-Himmel: Urlaub für 40.000 €, 3.000 € monatlich für Clash of Clans, 8.000 € für Potenzmittel“ sowie dem weiteren sinngemäßen Inhalt, der Antragsteller habe zwischen 2015 und 2018 insgesamt fast 8.000 Euro für Einkäufe in der Apotheke ausgegeben, der Großteil des Betrags soll auf ein Potenzmittel entfallen sein, wurde in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich des Antragstellers in einer Weise erörtert, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen (§ 7 MedienG); Der SPÖ-Parlamentsklub als Medieninhaber wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 111, am 28. September 2020“.
Durch den auf der Website https://kontrast.at am 3. Juli 2020 veröffentlichten Artikel mit dem Titel “Strache im Spesen-Himmel: Urlaub für 40.000 €, 3.000 € monatlich für Clash of Clans, 8.000 € für Potenzmittel“ sowie dem weiteren sinngemäßen Inhalt, der Antragsteller habe zwischen 2015 und 2018 insgesamt fast 8.000 Euro für Einkäufe in der Apotheke ausgegeben, der Großteil des Betrags soll auf ein Potenzmittel entfallen sein, wurde in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich des Antragstellers in einer Weise erörtert, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen (§ 7 MedienG); Der SPÖ-Parlamentsklub als Medieninhaber wurde zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller sowie zur Urteilsveröffentlichung verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abteilung 111, am 28. September 2020“.