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Kontrast
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Warum die Maklerprovision vom Immobilien-Besitzer bezahlt werden sollte

Warum die Maklerprovision vom Immobilien-Besitzer bezahlt werden sollte

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Wohnen & Miete
Lesezeit:2 Minuten
27. November 2018
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In vielen europäischen Ländern gilt: Wer den Immobilien-Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. In Österreich müssen jedoch nach wie vor die Mieter bis zu zwei Monatsmieten Eintrittsgebühr in den Mietvertrag an den Makler abliefern, obwohl dieser eigentlich für den Vermieter arbeitet. Trotz internationaler Vorbilder läuft die Makler-Lobby gegen Änderungen Sturm: Denn statt wehrlosen Mietern die Maklerprovision umzuhängen, müssten sie dann mit Immobilien-Eigentümern über ihr Honorar verhandeln. 

In Österreich verläuft die Wohnungssuche meist so: Ein Vermieter beauftragt einen Makler, um seine Wohnung zu vermieten. Der Makler bewirbt die Wohnung und sucht Mieter. Doch obwohl der Makler für den Vermieter arbeitet, müssen am Ende die Mieter die Maklerprovision bezahlen – sozusagen als Eintrittsgebühr in die Wohnung und das Mietverhältnis.

Bis zu zwei Monatsmieten verlangt der Makler vom Mieter, der Betrag wird bei jedem Umzug von Neuem fällig. Das macht die Wohnkosten umgerechnet auf ein Jahr um rund 20 Prozent teurer und trifft junge Menschen besonders, weil sie öfter umziehen. Dafür haben sie aber kaum eine Leistung bekommen: Warum Mieter über 1.000 Euro Maklerprovision dafür zahlen sollen, dass jemand ein Inserat online gestellt hat, ist schwer begründbar. Zudem sind die Maklerprovisionen in Österreich eine der höchsten in ganz Europa.

Bestellerprinzip: Die Immobilien-Besitzer sollen die Maklerprovision zahlen

Symbolbild: Maklerprovision & Bestellerprinzip (Schlüsselübergabe)
Heute müssen in den meisten Fällen die Mieter die Maklerprovision zahlen.

Viele Wohnrechtsexperten fordern daher, dass die Auftraggeber die Gage der Makler zahlen sollen – in der Fachwelt spricht man vom „Bestellerprinzip“. In den meisten Fällen ist das der Hausbesitzer oder Vermieter. Mieter kommen in der Regel erst bei der Wohnungsbesichtigung mit Maklern in Erstkontakt.

In vielen Ländern Europas, so etwa in Deutschland, Großbritannien oder den Niederlanden ist das Bestellerprinzip schon seit Jahren völlig normal. In Österreich wehrt sich aber die Makler-Lobby mit Händen und Füßen dagegen, dass ihre Leistungen vom Auftraggeber statt vom Mieter bezahlt werden. Das hat mehrere Gründe:

  1. Die Vermieter würden künftig gut überlegen, ob sie wirklich einen Makler beauftragen wollen oder besser selbst ihre Mieter suchen. Bislang hat es sie ja nichts gekostet, die Arbeit einfach an einen Makler auszulagern und vom Mieter bezahlen zu lassen.
  2. Die Vermieter wären in einer stärkeren Verhandlungsposition gegenüber den Maklern und würden deren Gebühr rasch nach unten verhandeln. Mieter sind dagegen in einer deutlich schwächeren Position: Sie können sich weder den Makler aussuchen, noch über den Preis verhandeln. Wer die Wohnung will, muss zahlen – ohne Spielraum.

Makler fürchten um überteuerte Honorare

Der Widerstand der Makler-Branche ist also reine Interessens-Politik: Sie fürchtet um überteuerte Honorare, die bislang die Mieter bezahlen müssen.

Würde die Maklerprovision jedoch von den Vermietern bezahlt, könnten diese Makler-Angebote vergleichen und billigere Makler beauftragen oder die Mieter für ihre Wohnung selbst suchen. Gebühren von zwei Monatsmieten würden bald der Vergangenheit angehören. Interessant ist dabei auch, dass gerade jene, die immer nach mehr Markt schreien, hier eine marktkonforme Regelung blockieren.

Parlament Das Thema "Maklergebühren" im Parlament

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Neeltje Forkenbrock
Neeltje Forkenbrock
28. Februar 2019 15:07

Es ist schade, dass dies in Österreich immer noch so praktiziert wird. In Deutschland wird der Immobilienmakler schon seit Jahren vom Vermieter bezahlt. Allerdings legen die Vermieter die Kosten wahrscheinlich einfach auf den normalen Mietzins um.

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DS
DS
7. Dezember 2018 10:14

Der 2. Satz bei Grund Nr. 2 ist so nicht ganz richtig, denn:

Potenziellen Mietern ist es durchaus erlaubt über den „Preis“ einer Wohnung zu verhandeln. Sofern ein Interessent eine Wohnung besichtigt hat und diese anmieten möchte, erhält er vom Makler üblicherweise ein Mietangebotsformular überreicht. In dieses darf der Interessent jede beliebige Nettomiete hineinschreiben, die er bereit ist zu zahlen (auch wenn der Makler das Formular schon „vorausgefüllt“ hat) – es handelt sich ja um ein Angebot von Interessent an den Vermieter. Der Makler als neutraler Vermittler ist gesetzlich verpflichtet das Angebot an seinen Auftraggeber, den Vermieter, weiterzuleiten, welcher dann über Annahme oder Ablehnung des Angebots zu entscheiden hat. Wenn nun der Vermieter einer niedrigeren Miete, als ursprünglich verlangt, zustimmt, dann senkt das aus Sicht des Mieters nicht nur die monatliche Mietbelastung, sondern auch die Maklerprovision, die i. d. R. 2 Bruttomonatsmieten umfasst(d.h. Hauptmietzins + BK, und, sofern es sich um ein Objekt im Teilanwendungsbereich handelt: + Heizung).

Der Nachteil: Bei genügend anderen Interessenten für die Wohnung wird der Vermieter das niedrigere Angebot eher ablehnen und abwarten, ob sich nicht doch ein anderer bereit erklärt die eigentlich gewünschte Miete zu bezahlen. Sprich, dieses Vorgehen geht mit einem gewissen Risiko für den Interessenten einher, die Wohnung nicht zu bekommen. Im Erfolgsfall sind jedoch Miete und Provision u.U. deutlich niedriger.

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