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Seit 2015 liegt ein Antrag im parlamentarischen Unterausschuss, der das sogenannte „Bestellerprinzip“ einführen könnte.
Das heißt nichts anderes, als dass die Makler-Gebühr der bezahlt, der den Makler bestellt hat. Wenn der Vermieter einen Makler beauftragt, Mieter zu finden, muss der Vermieter den Makler bezahlen. Wenn Wohnungssuchende einen Makler beauftragen, eine Wohnung zu finden, müssen diese die Maklergebühren entrichten.

Wer in Österreich als Mieterin oder Mieterin über einen Makler einen Wohnungsvertrag abschließt, muss zwei Monatsmieten Provision an den Makler bezahlen. Eine Monatsmiete wird fällig, wenn der Mietvertrag auf drei Jahre befristet ist.

Das Provisionsverbot

Die Expert:innen der Arbeiterkammer fordern zudem ein Provisionsverbot. Das würde bedeuten, dass Makler:innen grundsätzlich von Wohnungssuchenden keine Provision kassieren dürfen. Mit einer klaren Ausnahme: Provision kann gefordert werden, wenn vonseiten der Mieter:innen ein Suchauftrag erteilt wurde.

Info: Das Bestellerprinzip in Deutschland

Das deutsche System wirkt. Einer Studie im Auftrag des Berliner Justizministeriums zufolge ist keine Überwälzung der Maklerkosten auf die Miete zu erkennen. Auch die Anzahl an öffentlich zugänglichen Inseraten für Mietwohnungen blieb konstant.

Weitere Effekte: Vermieter setzten vermehrt auf Selbstvermarktung (der Anteil stieg von 29 % auf 52 %). Die anfangs auch in Deutschland geäußerte Befürchtung, die Beratungsqualität bei der Anmietung einer Wohnung nehme für Mieter tendenziell ab, hat sich nicht bestätigt.

„Die Zufriedenheit der Mieter mit der Beratungsqualität ist bei der Vermietung durch den Vermieter oder Vormieter sogar höher als durch den Makler“, hält die Studie fest.

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