Ziel: Der Pakt von 1997 legt fest, dass das Haushaltsdefizit höchstens 3% und der Schuldenstand höchstens 60% der jeweiligen Wirtschaftskraft betragen dürfen. Dieser gilt für alle EU-Länder.
Ausnahme: Nach der Finanzkrise 2008 wurde im Jahr 2011 eine Ausgleichsklausel hinzugefügt. Laut dieser haben die EU-Länder während akuter Krisen mehr Spielraum in Bezug auf die Schuldengrenzen.