Immer mehr Seeufer in Österreich sind unzugänglich, denn: Es sind Privatgrundstücke der Reichen und Superreichen. Am Wörthersee gehören 82 Prozent des Ufers Privaten, am Ossiacher See und am Attersee 76 Prozent. Sich an heißen Sommertagen abzukühlen wird immer schwieriger. Doch es geht auch anders. In Vorarlberg ist fast der gesamte Bodensee zugänglich, in Wien gibt es über 60 km Uferfläche zum kostenlosen baden. Die SPÖ fordert die Verankerung eines „Rechts auf Naturzugang“ in der Verfassung.
Österreich wird im Sommer immer heißer, Abkühlung folglich wichtiger und immer mehr Menschen verbringen ihren Urlaub zu Hause, weil Reisen schlicht zu teuer geworden ist. Gut, dass Österreich das Land der Seen ist – 25.000 Seen gibt es hierzulande. Das Problem ist nur: Sie sind nicht alle frei zugänglich. Das österreichische Wasserrechtsgesetz regelt zwar die Benutzung öffentlicher Gewässer – und erlaubt eine unbeschränkte Nutzungsfreiheit – jedoch regelt es nicht den Zugang zu den Ufern. Freie Seezugänge werden immer seltener. Die Seeufer Österreichs sind zunehmend mit Villen, Hotels und Zweitwohnsitzen zugebaut und erlauben nur den Besitzern und zahlenden Gästen den Zutritt zum Wasser.
Öffentliche Seen – aber privatisierte Ufer
Die meisten großen Seen in Österreich sind über die Bundesforste, Gemeinden und Länder in öffentlicher Hand. Allein den Bundesforsten gehören 11 von 26 Seen, die größer als 100 Hektar sind, darunter der Attersee, der Traunsee und der Wörthersee. Insgesamt gehören dem Bund rund 73 Prozent der gesamten Seeflächen Österreichs. Der Rest verteilt sich hauptsächlich auf ehemalige Adelsgeschlechter, Großgrundbesitzer und reiche Erben.
Doch öffentlicher Besitz heißt nicht gleich Zugänglichkeit. Ein kompliziertes Netzwerk aus Pacht- und Nutzungsverträgen erschwert den Zugang. Die Ufergrundstücke sind dabei oft in Privatbesitz oder aber an Private verpachtet.
Die Zunahme an Zugangsbeschränkungen an Seezugängen hänge auch damit zusammen, dass die Bundesforste zunehmend unter einem Vermarktungs- und Kommerzialisierungsdruck stehen, meint die Soziologin und Raumplanerin Gerlind Weber im Gespräch mit Kontrast:
„Die Österreichischen Bundesforste sind heute eine Aktiengesellschaft. Das merkt man auch. Sie sind seit Langem damit beschäftigt, ihren Grund und Boden stark zu kommerzialisieren. Ich selbst komme vom Mondsee. Der Mondsee ist in Privatbesitz, aber viele Anrainergrundstücke gehören den Bundesforsten. Wir haben als Kinder dort noch wild gebadet. Dort schwimmen zu gehen war unser größtes Glück. Da konnte man sich einfach frei niederlassen. Diese Grundstücke wurden dann teilweise parzelliert und verpachtet. Jetzt steht überall das Schild Privat!, Privat!, Privat! Nur ein kleiner Abschnitt ist noch für die Allgemeinheit zugänglich. Da staut sich natürlich alles, während die abgezäunten Pachtgrundstücke über weite Strecken ungenützt sind.“
Nur 8 Prozent des Mondsees sind öffentlich zugänglich – im Gegensatz zu 54 Prozent privater Zugang und 38 Prozent natürlicher Barrieren.
82 Prozent des Wörthersees sind in Privatbesitz
Ein Extrem-Beispiel für das Verscherbeln von Seeufern ist der Kärntner Wörthersee. Dort sind 82 Prozent des Sees in Privatbesitz und nur 9 Prozent öffentlich zugänglich. Der Rest ist wegen der Geografie des Sees nicht erreichbar.
Doch der Wörthersee ist kein Einzelfall. Ähnlich gestaltet sich das Bild am Attersee in Oberösterreich und am Ossiacher See in Kärnten. Dort sind jeweils 76 Prozent des Seeufers in Privatbesitz. Am Attersee sind 13 Prozent öffentlich zugänglich, am Ossiacher See sogar nur 7 Prozent. Öffentlich zugänglich heißt aber noch nicht gratis zugänglich. Ein großer Teil der öffentlichen Seeufer wird von Strandbädern eingenommen, die fast immer Eintritt für die sommerliche Abkühlung verlangen.
755.000 Euro für eine 12 m² Badehütte
Wer einmal ein Grundstück erworben hat oder einen Pachtvertrag abgeschlossen hat, behält es sich meist ein Leben lang und vererbt es weiter. Falls der seltene Fall eintrifft, dass ein Seegrundstück doch verkauft wird, wird um jeden Quadratmeter gefeilscht. Das macht es für die Gemeinden schwierig, dagegen zu halten und mehr Flächen öffentlich zugänglich zu machen. Für jedes noch so kleine Grundstück wird ein Vermögen bezahlt. In St. Gilgen am Wolfgangsee wurde 2020 eine Badehütte um 755.000 Euro versteigert. Die Hütte ist baufällig, hat keinen Kanal- oder Stromanschluss und misst nur 12 Quadratmeter. Ufergrund ist keiner enthalten, das Häuschen steht auf Stelzen im Wasser und für die Wasserfläche muss eine Pacht an die Bundesforste gezahlt werden. Das wird auch zum Problem für die örtliche Bevölkerung, wie der SPÖ-Abgeordnete Michael Seemayer berichtet:
„Wenn sich einzelne Reiche exklusive Seevillen bauen, dann schafft das langfristig keine Arbeitsplätze, sondern sperrt nur die Öffentlichkeit aus. Die Fantasiepreise von Seegrundstücken und Immobilien in Seenähe machen außerdem das Gemeindeleben kaputt. Einheimische müssen wegziehen, weil sie mit diesen Preisen nicht konkurrieren können. Es ist höchste Zeit, diese Fehlentwicklung zu korrigieren!”
Seemayer stammt selbst aus dem Traunviertel, wo sich einige der schönsten Seen Österreichs befinden.
Bundesforste vermieten Seezugänge an Höchstbietende
Doch die Bundesforste, der staatliche Verwalter eines Großteiles der Flächen, die sich im Eigentum der Republik befinden, haben dieser Entwicklung lange zugesehen. Die enorme Nachfrage wurde für die Bundesforste zum Geschäft. So verpachten die Bundesforste attraktive Seegrundstücke an Einzelpersonen. Ein 237 Quadratmeter großes Stück Wiese mit direkten Zugang zum Attersee und zwei PKW-Abstellplätzen sowie einer kleinen Badehütte wurde etwa für 6.100 Euro jährlich auf einen Zeitraum von 10 Jahren vergeben.
Ein Schnäppchen im Vergleich zu einem Angebot der Bundesforste: In Seewalchen am Attersee wurde im Bereich der See-Promenade eine Boots- sowie eine Badehütte mit zwei getrennten Nutzungseinheiten inklusive Sanitäreinrichtungen gebaut. Auch diese beiden Objekte wurden an den Bestbieter für eine Mietdauer von zehn Jahren vergeben. Die jährliche Miete beträgt laut Inserat aus 2020 mindestens 15.000 Euro netto pro Einheit plus einer Kautionsleistung von 25.000 Euro. Die öffentliche Hand vergibt also attraktive Seegrundstücke an die Höchstbietenden an einem See, der nur zu 13 Prozent der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.
SPÖ fordert ein Recht auf Naturzugang in der Verfassung
Die SPÖ möchte diese Entwicklung stoppen und legt einen 5-Punkte-Plan vor, der die Lage an Österreichs Seen verbessern soll. Kernforderung ist ein Recht auf freien Naturzugang in der Verfassung.
„Es kann nicht sein, dass sich Menschen auf der Suche nach Abkühlung in der Sommerhitze auf wenigen Quadratmetern Ufer zusammendrängen müssen, während einige Wenige mit ihren riesigen Villen die Seegrundstücke blockieren“, erklärt Julia Herr, Umweltsprecherin der SPÖ, die Forderung.
Damit dieser freie Naturzugang gewährleistet werden kann, sollen beim Verkauf von Seegrundstücken, Länder und Gemeinden ein Vorkaufsrecht erhalten. Umgekehrt sollen Seegrundstücke im öffentlichen Eigentum nicht mehr verkauft werden dürfen und nur unter Sicherstellung des freien Seezugangs verpachtet werden. Auch die Bundesforste sollen keine Grundstücke mit Seezugang mehr verkaufen und auch hier soll es nur zu Verpachtungen kommen dürfen, wenn der Seezugang weiterhin der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich soll der öffentliche Verkehr ausgebaut werden, um diese Erholungsgebiete klimafreundlich und günstig erreichen zu können. Geht es nach der SPÖ, soll im Bereich von 10 Metern zum Seeufer mit Ausnahme von Gebäuden eine uneingeschränkte Wegefreiheit gelten, die weder durch Zäune noch sonstige Maßnahmen versperrt oder behindert werden darf.
Sogar am Bodensee kämpft man um freien Seezugang
Die letzte Forderung ist am Bodensee in Vorarlberg bereits Usus. Neben einem strengen Naturschutzgesetz, das Verbauung oft verhindert, steht im Vorarlberger Straßengesetz geschrieben: „Ein 10 m breiter Streifen am Ufer des Bodensees, ausgenommen Bauwerke, darf von Fußgängern auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers jederzeit betreten werden. Im Bereich dieses Streifens ist es untersagt, den freien Zugang zum Bodensee durch Errichtung von Zäunen oder sonstigen Maßnahmen zu versperren oder zu behindern“. Theoretisch darf sich also jeder und jede frei dort bewegen. Damit das aber wirklich gewährleistet werden kann, müssten Land und Gemeinden strenger bei den Bebauungsplänen sein. Eine Studie des Instituts für Standort-, Regional- und Kommunalentwicklung zeigt, dass in der Praxis der Zugang u.a. aufgrund von Yachthäfen, Freibädern und privater Nutzungen für die Allgemeinheit eingeschränkt ist.
Der Bodensee ist nur dann wirklich attraktiv, wenn er den BürgerInnen und EinwohnerInnen dieses Lebensraumes auch zur Verfügung steht und nicht nur wenigen, definierten und bevorzugten Gruppen oder Einzelnen wie besonderen Interessengruppen, sozialen Eliten oder Vermögenden, erklären die Autoren in der Studie.
In Tirol hat es beim Achensee hingegen sehr gut funktioniert. 62 Prozent der Uferfläche sind öffentlich erreichbar. Das ist mehr als auf jeden anderen See in Österreich und das, obwohl wegen des Naturparks um das Karwendelgebirge fast ein Drittel des Ufers geografisch gar nicht zugänglich ist. Zu verdanken hat man das der Stadt Innsbruck als Eigentümerin und den Ufergemeinden. Sie haben eine strenge Politik in Fragen Seezugängen in den vergangen Jahren verfolgt. Die alte Uferstraße wurde teilweise für den Straßenverkehr gesperrt und wich einem Rundwanderweg.
Es geht auch anders: Wien macht 63 Kilometer Donau-Ufer zugänglich
Auch die Stadt Wien ist bemüht, die Zugänglichkeit der Donau-Ufer-Flächen zu verbessern. An der Donau sind insgesamt 63 Kilometer Uferfläche gratis zugänglich. Private Wasserzugänge gibt es in Wien praktisch nicht. Während andere Bundesländer Ufer- und Seezugänge sperren und privatisieren, geht die Stadt den umgekehrten Weg und vergrößert sogar die freien Zugänge.
Bereits 2015 wurde der “ArbeiterInnenstrand” an der Oberen Alten Donau eröffnet und 2016 die Strombucht am Dampfschiffhaufen. Jetzt kommt schrittweise noch eine 25.000 m² große Grünfläche am linken Ufer der Oberen Alten Donau dazu. Diese Fläche war bis 2020 verpachtet, dann hat die Stadt die Verträge nicht verlängert – da öffentliches Interesse an den Flächen besteht.
Es geht nicht nur um Freizeitvergnügen, sondern auch um Gesundheit
In skandinavischen Ländern oder der Schweiz gibt es ein “Jedermannsrecht”, das es Menschen, unabhängig von Besitzverhältnissen, erlaubt, Grund und Boden der Natur zur Erholung zu nutzen. In Österreich sind es GrundeigentümerInnen, die bestimmen, wer welche Fläche betreten und nutzen darf. Das schränkt die Bewegungsfreiheit stark ein – finden auch die JuristInnen und AutorInnen der Studie “Recht auf Natur”, die im Auftrag der Arbeiterkammern, der Naturfreunde und des Alpenvereins durchgeführt wurde. Die AutorInnen haben die verschiedenen Rechtsebenen in Österreich untersucht und kommen mitunter zu dem Schluss, dass “die österreichische Rechtslage im Verfassungsrecht (…) äußerst restriktiv ist, wenn es um die Möglichkeit der Naturnutzung für Erholungs- und Freizeitaktivitäten geht.” Ein Recht auf Naturzugang in der Verfassung würde das deutlich verändern.
Schließlich geht es nicht nur um Freizeitvergnügen. Ein freier Zugang zu Natur – ob Wälder, Wiesen oder Seen – ist auch eine Frage der Bevölkerungsgesundheit und damit auch eine volkswirtschaftliche.
Die korrupte schwarze Brut will das aber weiter forcieren mit der Privatisierung. Siehe das Beispiel des Europa Camp der SJ OÖ.
Der Stelzer hat sicher im Interesse eines spendablen Grosspender versucht, den 99 jährigen Pachtvertrag vorzeitig zu beenden.