Österreichweit leben rund 320 Kinder unter sechs Jahren mit Diabetes Typ I, etwa 40 davon in der Steiermark. Trotz klarer medizinischer Notwendigkeit verweigert das Land Steiermark diesen Kindern eine individuelle Betreuung im Kindergarten. Das zeigt ein aktueller Fall der Volksanwaltschaft. Die Folgen sind gravierend: eingeschränkte Teilhabe, gesundheitliche Risiken und massive Belastungen für betroffene Familien. Den Antrag der SPÖ, das Problem zu beheben, lehnt die FPÖ bisher ab.
Diabetes Typ I ist keine harmlose Erkrankung. Bei dieser unheilbaren Autoimmunerkrankung produziert der Körper kein Insulin. Betroffene Kinder sind daher auf ständige Kontrolle und Unterstützung angewiesen. Blutzuckerwerte müssen regelmäßig überprüft werden, Insulin muss korrekt dosiert werden. Kleinkinder können das nicht selbst leisten.
Ohne zusätzliche Betreuung ist ein sicherer Kindergartenbesuch für Dreijährige daher nicht möglich. Mit entsprechender Betreuung, Blutzucker-Sensor und Insulinpumpe können sie allerdings ein ganz normales Leben führen und wie alle anderen Kinder in den Kindergarten gehen sowie bei allen Aktivitäten uneingeschränkt teilnehmen.
Land Steiermark lehnt Assistenz im Kindergarten ab
Genau diese Unterstützung verweigert das Land Steiermark, worauf sich steirische Bezirkshauptmannschaften berufen. Die Begründung: Diabetes Typ I sei keine Behinderung, sondern eine chronische und „beeinflussbare“ Krankheit. Daher bestehe kein Anspruch auf Assistenz im Kindergarten.
Diese Argumentation stößt auf deutliche Kritik. Volksanwalt Bernhard Achitz stellt klar: Nach Bundesrecht gelten Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ I bis zum 18. Lebensjahr als 50 Prozent behindert. Damit haben sie Anspruch auf individuelle Betreuung.
„Solche Beschwerden kennen wir nur aus der Steiermark. Das liegt an einer unglücklichen Formulierung im steirischen Gesetz“, sagte Achitz in der ORF-Sendung Bürgeranwalt.
Die steirische Praxis widerspricht damit nicht nur dem Bundesrecht. Sie steht auch im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Kinderrechte-Verfassungsgesetz.
Eltern müssen sich selbst um Versorgung im Kindergarten kümmern
Aufgrund der fehlenden Unterstützung müssen sich die Eltern selbst um die Versorgung im Kindergarten kümmern. Betroffene Familien berichten darüber, dass die Situation je nach Bezirk unterschiedlich ausfallen kann:
„In einem Bezirk wurde uns die Assistenz zugesprochen. Nach einem Umzug plötzlich nicht mehr. Wir möchten nur, dass unser Sohn sicher betreut wird und am Kindergartenalltag teilnehmen kann“, erzählt Bianca Rohrer, Mutter des dreijährigen Jayden.
Auch Bernd Höflechner beschreibt die Situation über seinen dreijährigen Sohn Jakob so: „Kinder müssen den Kindergarten besuchen, aber die notwendige Unterstützung ist nicht abgesichert. In der Volksschule ist das klar geregelt, im Kindergarten nicht.“ Eine 1:1-Betreuung für Jakob hat die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung abgelehnt. Deshalb kann er nur drei Stunden an drei Tagen in den Kindergarten gehen und selbst dann sind die Eltern im ständigen Telefonkontakt. Besonders im Turnunterricht muss sein Zuckerspiegel genau beobachtet werden.
„Wir versuchen ständig, ihn in der Spur zu halten – auf der einen Seite droht die Unterzuckerung, auf der anderen die Entgleisung. Beides kann lebensgefährlich sein“, erklärt Höflechner gegenüber der Kleinen Zeitung.
Eltern stehen mit dieser Situation vor einem kaum lösbaren Dilemma. Entweder sie sind selbst täglich im Kindergarten anwesend, übernehmen die Betreuung privat und zahlen mehrere hundert Euro im Monat für eine Assistenz. Oder sie schicken ihr Kind nicht in den Kindergarten. Da in Österreich jedoch Kindergartenpflicht gilt, drohen in diesem Fall sogar Strafen.
SPÖ will Gesetzeslücke schließen – FPÖ dagegen
Die SPÖ Steiermark hat nun im Landtag einen Antrag zur Schließung dieser Lücke eingebracht. Die Sozialdemokraten wollen einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Unterstützung ab dem ersten Kindergartentag festschreiben und die 1:1-Betreuung im steirischen Behindertengesetz verankern. Die FPÖ-geführte Landesregierung steht einer Gesetzesänderung jedoch ablehnend gegenüber. Aktuell wird der Vorschlag in einem Ausschuss behandelt – der Ausgang ist allerdings noch ungewiss.
„Familien brauchen Klarheit. Wir werden nicht lockerlassen, bis jedes Kind die Unterstützung erhält, die es braucht“, sagt dazu SPÖ-Steiermark-Chef Max Lercher.


































