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Wahlkampfkosten-Überschreitung: ÖVP zahlt 800.000 Euro Strafe für Gesetzesbruch

Wahlkampfkosten-Überschreitung: ÖVP zahlt 800.000 Euro Strafe für Gesetzesbruch

Foto: ©OEVP/FOTOKERSCHI/KERSCHBAUMMAYR

Alina Bachmayr-Heyda Alina Bachmayr-Heyda
in Nationalratswahl 2019, Sebastian Kurz
Lesezeit:2 Minuten
16. Januar 2020
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Die ÖVP hat im Wahlkampf 2017 fast doppelt so viel ausgegeben wie gesetzlich erlaubt – nämlich 13 Mio. Euro statt 7 Mio. Euro. Die Partei von Sebastian Kurz‘ muss fast die höchste Geldstrafe zahlen, das hat jetzt der Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) entschieden.

Die Obergrenze für Wahlkampf-Ausgaben liegt in Österreich bei 7 Millionen Euro pro Partei. Überschreiten Parteien diese Grenze, müssen sie Strafen bezahlen – in der Höhe von bis zu 20 Prozent des Überschreitungsbetrages.

Und davon hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat jetzt fast in voller Höhe gebrauch gemacht: 800 Millionen Euro muss die ÖVP Strafe zahlen, weil sie 6 Mio. Euro zu viel im Wahlkampf ausgegeben hat. Die Strafe fiel so hoch aus (80 Prozent der Höchststrafe), weil die ÖVP die Grenze bereits 2013 massiv überschritten hatte. Damals hatte die Partei die Wahlkampfkostengrenze um 4,3 Millionen Euro überschritten und musste dafür 300.000 Euro bezahlen.

Die Volkspartei hat sich, seit es 2012 eine Obergrenze gibt, noch nie daran gehalten.

Die Überschreitungen scheinen in der ÖVP kein Versehen zu sein: Geld war und ist dank großzügiger Großspender vorhanden. Konzern-Manager, Immobilien-Unternehmer und Hobby-Jäger – sie alle haben Sebastian Kurz im Wahlkampf mit ihrem Geld unterstützt.

WER MEHR AUSGIBT, VERZERRT DEN WETTBEWERB – DAS IST DEMOKRATIEGEFÄHRDEND

Mit der Wahlkampfkosten-Obergrenze verfolgt der Gesetzgeber ein Ziel: einen fairen Wettbewerb zwischen den Parteien sicherzustellen. Denn wenn eine Partei unendlich Geld ausgeben kann, geht es bei Wahlkämpfen irgendwann nicht mehr um einen Wettbewerb von Ideen und Lösungen, sondern um einen Wettlauf um Sponsoren.

„Wer das Gold hat, macht die Regeln“, hat es Frank Stronach im Wahlkampf 2013 formuliert. Das gefährdet die Demokratie.

„Nicht erklärbar und nicht entschuldbar“

„Eine Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes um rd. 85 vH (85 Prozent, Anm.) ist nicht erklärbar und auch nicht entschuldbar“, schreibt der Senat in seinem Strafbescheid. Zwar wurde die zeitnahe und vollständige Offenlegung der Überschreitung als entlastend gewertet. Aber: Dass höhere Wahlkampfausgaben auch mehr Wählerstimmen und somit mehr Parteienförderung erhalten, ist zusätzlich belastend.

Durch den Stimmengewinn bekommt die ÖVP weitaus mehr Parteienförderung. Das Plus an Parteienförderung gleicht die Strafe von 800.000 Euro Strafe mehr als aus: 2,3 Millionen mehr Parteienförderung hat die ÖVP erhalten.

Höhere Strafe bei Missachtung der Wahlkampfkostenobergrenze scheiterten bisher im Nationalrat, obwohl SPÖ und auch Neos diese schon lange fordern. 2018 scheiterte ein konkreter Antrag zur Verschärfung an ÖVP und FPÖ, die das Strafmaß bei einer Überschreitung der erlaubten Kosten nicht erhöhen wollten.

Parlament Das Thema "Wahlkampfkostenobergrenze" im Parlament

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Gloria Steinem ist eine US-amerikanische Journalistin und Aktivistin und eine der wichtigsten Stimmen der Frauenbewegung. Seit den 1960er-Jahren setzt sie sich für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung von Frauen ein. Bekannt wurde sie auch als Mitgründerin des feministischen Magazins „Ms.“. Große Aufmerksamkeit bekam sie durch ihre Reportage „A Bunny’s Tale“, für die sie undercover in einem Playboy Club arbeitete. Darin deckte sie die schlechten Arbeitsbedingungen und den respektlosen Umgang mit Frauen auf und machte diese Missstände öffentlich. Zitat: Wir werden es nicht schaffen, dass mehr Frauen in Machtpositionen kommen, solange der Großteil des Reichtums in Männerhand ist. Gloria Steinem

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