Schwarz-Blau will die Kontrollen des Arbeitnehmerschutzes schwächen und die Strafen reduzieren. Das hat der Ministerrat beschlossen. Interesse an zahnlosen Regeln haben vor allem große Unternehmen, die Lohn- und Sozialdumping betreiben wollen.
Ohne Strafen steigen Verstöße
Schon im Wahlprogramm hat Sebastian Kurz weniger Strafen und schwächere Kontrollen zur Einhaltung des Arbeits- und Sozialrechts gefordert. Im Ministerratsbeschluss heißt es: Bei der Überprüfung von Firmen soll das Prinzip „Beraten vor Strafen“ gelten. Das klingt ganz gut, aber nicht neu. Schon heute wird im Fall von Mängeln zunächst keine Strafanzeige erstattet. Unternehmen werden beraten, wie sie Fehler bei der Schutzbekleidung, dem Fallschutz oder bei der Aufzeichnung der Arbeitszeit beheben können. Erfüllen sie das innerhalb der vereinbarten Frist, ist die Angelegenheit erledigt.
Letztlich kann es der ÖVP-FPÖ-Regierung also nur darum gehen, von Bestrafungen auch dann noch abzusehen, wenn Mängel weiter bestehen. Und das kann für ArbeitnehmerInnen gefährlich werden. Denn hier weiß man: Ohne Strafandrohung werden die Verstöße häufiger. Statistiken zeigen eindrucksvoll, wie Kontrollen in Betrieben gesunde und sichere Arbeitsbedingungen gefördert haben.
300 Verstöße, eine Strafe
Dazu kommt, dass Schwarz-Blau das Kumulationsprinzip „an nicht erwünschten Stellen“ abschaffen will. In Zukunft sollen Unternehmen Delikte nicht mehr pro Mitarbeiter zahlen, weil nicht mehrere Strafen nebeneinander verhängt werden dürfen. Und das, obwohl die Strafsätze oft sehr klein sind und in den meisten Fällen seit Jahrzehnten nicht mehr angeglichen wurden.
Einige Beispiele
- Eine Handelskette lässt 300 MitarbeiterInnen an einem Feiertag arbeiten. Derzeit bezahlt dieses Unternehmen pro Kopf eine Minimalstrafe von ca. 72 Euro, also insgesamt 21.600 Euro. Ohne Kumulationsprinzip müssen nur noch 72 Euro bezahlt werden. Vermutlich hat er an diesem Tag weit mehr als diese 72 Euro eingenommen.
- Ein Bauunternehmen spart bei den Schutzmaßnahmen am Baugerüst und lässt 20 Mitarbeiter unter lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten. Derzeit bezahlt das Bauunternehmen 166 Euro Strafe pro Mitarbeiter, also insgesamt über 3.000 Euro. Nach Abschaffung des Kumulationsprinzips kommt das Bauunternehmen mit 166 Euro davon. Die Schutzmaßnahmen würden ihm rund 2.000 Euro kosten. Denkt er wirtschaftlich, kommt ihm die Strafe billiger.
- Ein Gastronom zeichnet die Überstunden und Ruhezeiten seiner MitarbeiterInnen nicht ordnungsgemäß auf. Das heißt auch, dass nicht kontrolliert werden kann, ob die MitarbeiterInnen ihre Überstunden richtig bezahlt bekommen. Muss er die Strafe von rund 100 Euro nicht mehr für alle Mitarbeiter zahlen, sondern nur einmal, kommt ihm die Strafe jedenfalls billiger als die Überstunden auszubezahlen.
Große Konzerne profitieren
Wird in all diesen Fällen künftig nur noch eine Strafe verhängt – unabhängig davon, wieviele Menschen betroffen sind, macht das Verstöße gegen das Sozial- und Arbeitsrecht besonders für große Firmen attraktiv. Vorschriften systematisch zu übertreten wird attraktiver, Strafen können einfach „eingepreist“ werden. Große Unternehmen hätten dadurch enorme Wettbewerbsvorteile gegenüber kleinen und mittleren Betrieben – auf Kosten der ArbeitnehmerInnen: Ein Supermarkt, der hunderte Arbeitnehmerinnen an Sonn- oder Feiertagen arbeiten lässt, müsste nur mit einer einzigen Strafe von 72 Euro rechnen.
All das kommt den Großspendern des Kurz-Wahlkampfes sehr entgegen: Zum großzügigsten Förderer der ÖVP gehört KTM-Chef Pierer, der der ÖVP fast eine halbe Million Euro gespendet hat. Er hat sich immer wieder vehement gegen die bestehenden Arbeitszeitregelungen beschwert. In den Oberösterreichischen Nachrichten gab Pierer freimütig zu:
“Ich kann es mir leisten, seit 30 Jahren die Arbeitszeitgrenze massivst zu überschreiten und ich mache es mit Freude.“
In seinem jüngsten Interview im Kurier erwartet sich Pierer von der neuen Regierung, dass Schutzbestimmungen heruntergefahren werden. Er zeigt aber Verständnis dafür, dass die “großen Schritte”, die er scheinbar für sehr unpopulär hält, noch etwas auf sich warten lassen – „aufgrund der einen oder anderen Landtagswahl“.
Volkswirtschaftlicher Gewinn durch Schutz der ArbeitnehmerInnen ist groß
Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Unternehmen langfristig selbst davon profitieren, wenn sie Arbeits- und Sozialstandards einhalten. Nicht eingehaltene Schutzvorschriften sind für Unternehmen nämlich nur kurzfristig billiger.
Zwischen 1995 und 2011 haben sie sich 2,2 Milliarden Euro (AUVA-Statistik, 1995-2011) erspart, weil Arbeitsunfälle stark zurückgegangen sind. Dass immer weniger Menschen in der Arbeit ihre Gesundheit und ihr Leben riskieren müssen, hat auch einen volkswirtschaftliche Gewinn: Für diesen Zeitraum wird er auf 8,6 Milliarden Euro geschätzt.
Sagt mal hat die Regierung noch alle Tassen im Schrank? Das ist doch geradezu eine Einladung zur Missachtung aller Arbeitsschutzgesetze. Und dieser Pierer hat ja öffentlich gestanden und sollte eigentlich in Gefängnis wandern. Merke: “Der Arbeitnehmer ist kein Sklave!!!!”
Nur VERBRECHER wandern im Ösireich NICHT in den Knast.
Dazu fehlen einige Fakten:
1.)Die Strafandrohung laut AZG liegt bei erstmaligen vergehen bei 72 – 1815 Euro, also im Falle des Handelsunternehmen bis zu 544.500 Euro. Hier wurde von der Bezirksverwaltungsbehörde die Mindeststrafe verhängt. (gleiches gilt für den Gastronomen)
2.) Im Wiederholungsfall verdoppelt sich die Mindeststrafe.
3.) Das Unternehmen wird nicht gestraft, es wird der Gewerberechtliche Geschäftsführer persönlich gestraft. In allen größeren Unternehmen gibt es daher einen sog. verantwortlich Beauftragten (§9), dieser ist persönlich haftbar (statt dem GF). Im Handel ist das oft ein Regionalleiter sonst oft ein Personalleiter. Für beide entspricht eine Strafe von € 21.000 mehrere Nettomonatsgehälter und ist daher oft existenzbedrohend. Die Höchststrafen sind ruinös.
4.) Überstunden plus Zulagen sind selbstverständlich trotz Strafen zusätzlich zu bezahlen. Das gilt auch für den Gastronomen, er hat halt ein Problem die Angaben seiner Mitarbeiter zu widerlegen.
5.) Pierer ist vermutlich ein leitender Angestellter bzw. ohnehin ein Organ der Geschäftsführung, für ihn gilt das AZG nicht, es gibt gar keine Arbeitszeitgrenzen die er übertreten könnte.
zu brauchen … Norbert Blüm
https://youtu.be/lw-jP4-9gjM?t=101
Norbert Blüm
So krank diese Regierung das Volk macht, so krank wird das Volk diese Regierungsleute machen: auch noch Jahre nach dem Ausscheiden aus deren Ämtern.
Das ist schon immer so gewesen.
Aber, falls nicht: hoffentlich künftig!
Wir werden diese zwei Typen
aus dem Amt TRETEN
müssen!
Vergleiches deutschen Handelns:
https://www.youtube.com/watch?v=9bDWhBCi_AY&feature=youtu.be&t=371
Bitte auf Sekunde 371 (6:11) vor lassen!
Wieso sind plötzlich so viele Leerzeilen über den Links? Nein, über den eingebundenen Videos!