Die Regierung Kurz hat die Krankenkasse in ein finanzielles Desaster getrieben. Statt 1 Mrd. mehr für die Versichterten, wird es ein Minus von 1,7 Mrd. Euro geben. Den Versicherten droht, beim Arztbesuch bald zur Kasse gebeten zu werden. Denn Schwarz-Blau hat dem Dachverband die Macht gegeben, bei finanziellen Problemen Selbstbehalte einzuführen. Das sind Gebühren bei jedem Arztbesuch. Die SPÖ will die drohenden Arztgebühren per Gesetz verhindern.
Das Versprechen, dass die Leistungen für alle Versicherten in Österreich gleich werden, ist gebrochen. Unterschiedliche Leistungen gibt es nun einerseits für Beamte, andererseits für Selbstständige und Bauern und schlussendlich für Arbeiter und Angestellte. Arbeiter, Angestellte und ihre Familien sind nun in der ÖGK und nicht mehr in ihren Gebietskrankenkassen versichert. Wie zuvor auch, bekommen die Versicherten der ÖGK – tendenziell weniger Leistungen als Beamte oder Selbstständige. Dafür mussten sie bisher keine Selbstbehalte zahlen.
Doch auch dafür hatte Schwarz-Blau unter Sebastian Kurz einen Plan. So verlagerte man nicht nur die Mehrheitsverhältnisse innerhalb der Versicherungen zu den Unternehmervertretern (auf Kosten der Arbeitnehmer), sondern hat auch dem Dachverband der Sozialversicherungen die Macht gegeben, „Kostenbeiträge bei Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe (§ 135), bei Inanspruchnahme chirurgischer oder konservierender Zahnbehandlung (§ 153) und bei Behandlung in einer Spitalsambulanz (§ 26 KAKuG)“ anzuordnen. Und im Dachverband haben die Unternehmer die Mehrheit. Und die fordern schon lange Selbstbehalte.
Dazu kommt, dass Gebühren für Arzt oder Ambulanz sogar vorgeschrieben sind, sobald es zu Defiziten bei den Kassen kommt. Denn der Dachverband ist verpflichtet, auf die “wirtschaftlichen Verhältnisse” zu achten.
„§ 31 entfällt.“ – So einfach könnten Selbstbehalte beim Arzt verhindert werden
Die SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner hat daher angekündigt, in der nächsten Sitzung des Nationalrats einen Antrag zu stellen, der die Einführung von Selbstbehalten verhindern kann. Juristisch gesehen ginge es einfach: „§ 31 entfällt.“ Ein Relikt aus der ersten schwarz-blauen Regierung unter Wolfgang Schüssel, das Kurz mit der Sozialversicherungs-Reform übernommen hat. Mit weniger als 15 Zeichen kann die Gefahr der Selbstbehalte beim Arztbesuch für Arbeitnehmer abgewendet werden. Dafür bräuchte es aber eine Mehrheit im Parlament.
Der Dachverband hat für die Krankenversicherungsträger nach diesem Bundesgesetz jährlich eine Verordnung zu erlassen, in der festgestellt wird, ob und in welcher Höhe ein Kostenbeitrag bei Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe (§ 135), bei Inanspruchnahme chirurgischer oder konservierender Zahnbehandlung (§ 153) und bei Behandlung in einer Spitalsambulanz (§ 26 KAKuG) im nächstfolgenden Kalenderjahr zu entrichten ist. Er hat hiebei insbesondere auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Versicherten Bedacht zu nehmen. Der Kostenbeitrag ist für die genannten Versicherungsträger einheitlich unter Zugrundelegung der von ihnen im Durchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres erbrachten tariflichen Leistungen festzusetzen. Diese Verordnung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Mit anderen Worten: Ein Selbstbehalt beim Arztbesuch, in der Ambulanz und bei chirurgischen und manchen zahnmedizinischen Eingriffen könnte kommen – und er könnte auch jedes Jahr erhöht werden. Diese Entscheidung treffen die Wirtschaftsvertreter im Dachverband der Krankenkassen, der Gesundheitsminister muss die Verordnung nur genehmigen.
Vielmehr sollte man schauen, dass die weitgereisten traumatisierten die nie etwas eingezahlt haben keine kostenlose Rundumversorgung mehr bekommen.
Mir könnte es ja egal sein wenn die Beiträge erhöht werden (Optout dank Beruf) aber ich finde es unfair, dass die arbeitenden Österreicher das bezahlen sollen.