In Österreich erlebt Schätzungen zufolge etwa jede dritte Frau im Zusammenhang mit einer gewollten Schwangerschaft einen Verlust – während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach. Trotzdem sind Fehl- und Totgeburten noch immer weitgehend tabuisiert. Welche staatliche Unterstützung eine Frau nach einem solchen Verlust erhält, hängt derzeit maßgeblich vom Gewicht des Fötus ab. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will das ändern: Sie schlägt eine bezahlte Trauerzeit nach Fehlgeburten vor. Wie lange Frauen von der Arbeit freigestellt werden können, soll sich künftig an der Schwangerschaftswoche orientieren.
Geht es nach Sozialministerin Korinna Schumann, sollen Frauen nach einer Fehlgeburt einen eigenen Anspruch auf „Trauerzeit“ bekommen. Damit sollen sie die Möglichkeit erhalten, sich körperlich zu erholen und den Verlust seelisch zu verarbeiten.
Vorgesehen ist eine Staffelung nach Schwangerschaftswoche: Ab der 16. Schwangerschaftswoche sollen Frauen vier Wochen bezahlt von der Arbeit freigestellt werden können, ab der 20. Woche acht Wochen und ab der 23. Woche 16 Wochen.
Bis zu 16 Wochen bezahlte Trauerzeit nach einer Fehlgeburt
Finanzieren will sie diese „Trauerzeit“ über den Familienlastenausgleichsfonds. Auch Selbstständige sollen von der Regelung erfasst werden. Gleichzeitig will Schumann den Kündigungs- und Entlassungsschutz auf vier Monate nach einer Fehlgeburt ausweiten. Frauen, die ihrem Arbeitgeber den Schwangerschaftsverlust nicht mitteilen möchten, sollen weiterhin die Möglichkeit haben, sich krankschreiben zu lassen.
Für Schumann geht es dabei nicht nur um körperliche Erholung. Ein Schwangerschaftsverlust kann auch psychisch lange nachwirken. Trauer, Schuldgefühle oder Hilflosigkeit verschwinden nicht automatisch nach einigen Tagen. Eine gesetzlich abgesicherte Auszeit soll verhindern, dass Frauen unmittelbar nach einem solchen Verlust wieder funktionieren und an ihren Arbeitsplatz zurückkehren müssen.
Wie viele Frauen betroffen sind, kann man nur schätzen
Wie viele Frauen in Österreich jedes Jahr eine Fehlgeburt erleiden, lässt sich nicht exakt beziffern. Der Grund dafür ist zugleich Teil des Problems: Fehlgeburten bei einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm sind nicht meldepflichtig und werden daher von der Statistik Austria nicht vollständig erfasst. Schätzungen zufolge endet etwa jede vierte bis beinahe jede dritte Schwangerschaft mit einem Schwangerschaftsverlust.
In Österreich wird außerdem von rund 10.000 bis 12.000 „Sternenkindern“ pro Jahr ausgegangen. Diese Zahl ist allerdings weiter gefasst: Sie umfasst nicht nur Fehlgeburten, sondern auch Kinder, die während der Geburt oder kurz danach sterben.
Aktuell entscheiden ein paar Gramm über einen Mutterschutz
Die derzeitige Rechtslage zieht eine harte Grenze bei 500 Gramm Geburtsgewicht. Wiegt ein Kind weniger, gilt der Schwangerschaftsverlust rechtlich als Fehlgeburt. Ab 500 Gramm spricht man von einer Totgeburt. Für die betroffenen Frauen hat diese Unterscheidung weitreichende Konsequenzen.
Nach einer Fehlgeburt besteht derzeit kein automatischer Anspruch auf Mutterschutz. Eine Frau kann nur zu Hause bleiben, wenn eine Ärztin oder ein Arzt ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt und sie krankschreibt.
Nach einer Totgeburt besteht dagegen Mutterschutz. Eine Verbesserung gibt es seit September 2024: Nach einer Fehlgeburt ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche haben Frauen Anspruch auf Hebammenbetreuung – unabhängig davon, wie viel der Fötus gewogen hat.
„Ich bin eigentlich noch im Wochenbett arbeiten gegangen“
Wie gravierend diese Grenze für Betroffene sein kann, berichtete Kontrast bereits anhand des Falls von Monika Romaniewicz. Sie verlor ihr Kind in der 20. Schwangerschaftswoche. Weil es weniger als 500 Gramm wog, hatte sie keinen Anspruch auf Mutterschutz.
Romaniewicz musste eine 48-stündige stille Geburt durchstehen. Danach wurde sie ohne psychologische Begleitung aus dem Krankenhaus entlassen. Bereits zwei Wochen später ging sie wieder arbeiten. „Ich bin eigentlich noch im Wochenbett arbeiten gegangen“, erzählte sie gegenüber Kontrast.
Regierung einig über mehr Schutz – aber nicht über das Modell
Politisch ist noch offen, wie eine neue Regelung konkret aussehen wird. Der ÖGB unterstützt Schumanns Vorschlag einer bezahlten Freistellung und den längeren Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das von Claudia Bauer (ÖVP) geführte Familienministerium setzt dagegen auf eine Ausweitung des Mutterschutzes und will dessen Dauer nach der Schwangerschaftswoche staffeln.
Damit besteht zwar weitgehend Einigkeit darüber, dass Frauen nach einem Schwangerschaftsverlust besser abgesichert werden sollen. Umstritten ist aber weiterhin, ab welcher Schwangerschaftswoche der Schutz greifen, wie lange er dauern und ob er als eigene Trauerzeit oder als Teil des Mutterschutzes ausgestaltet werden soll.
Betroffene wollen Tabu brechen: Was sich Frauen wünschen, die eine „Fehlgeburt“ erleiden mussten
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