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Kontrast
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Die Regierung will ein „Transparenzpaket“ beschließen, das ÖVP-Tricks legalisiert

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Korruption & U-Ausschuss
Lesezeit:4 Minuten
29. Juni 2022
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Seit Amtsantritt kündigt die Regierung ein neues Parteientransparenz-Gesetz an. Es solle ein großer Wurf werden. Zweieinhalb Jahre lang wurde die Gesetzesvorlage immer wieder nach hinten verschoben. Jetzt liegt sie vor uns und siehe da: Es ist ein Gesetz, mit vielen Schlupflöchern für Tricks, die die ÖVP in der Vergangenheit angewendet hat. SPÖ und FPÖ kritisieren den Vorschlag und verweigern ihre Zustimmung. Auch der unabhängige Parteientransparenz-Senat übt deutliche Kritik.

Das Verhältnis der ÖVP zum Gesetz und Rechnungshof ist ein ganz spezielles, wenn es um ihre Parteifinanzen geht. Die Partei gab ihren Rechnungshofbericht für das Wahljahr 2019 21 Monate zu spät ab, nach einer Odyssee, wie der Rechnungshof in seiner Aussendung darstellt. Doch der Rechnungshof glaubt den Angaben der ÖVP nicht und will erstmals einen Wirtschaftsprüfer beauftragen, bei der Partei selbst nachzusehen. Seit es eine gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze gibt, hat sich die ÖVP bei Nationalratswahlen noch nie daran gehalten. Überweisungen von Groß-Spendern wurden so gestückelt, dass sie dem Rechnungshof nicht sofort gemeldet werden mussten. Der Porr-Aktionär Klaus Ortner und die Milliardärin Heidi Horten spendeten jeweils eine Million Euro in Teilbeträgen knapp unter 50.000 Euro. Zufällig jener Grenzbetrag, der eine Meldung an den Rechnungshof damals erfordert hätte.

Dann wären noch: Die Inseraten-Affären bei der ÖVP-Vorarlberg, der ÖVP-Niederösterreich und dem ÖVP-Bauernbund, Corona-Hilfsgelder für den ÖVP-Seniorenbund und die Junge Volkspartei (JVP) sowie die Beinschab-Affäre rund um die potenzielle Finanzierung von gefälschten Umfragen durch Steuergeld aus dem Finanzministerium (es gilt die Unschuldsvermutung). Die Liste ist bei Weitem nicht vollständig.

Die ÖVP hat hohe Schulden. Unter Sebastian Kurz sind sie noch weiter gestiegen. Das liegt auch an den Wahlkampfausgaben, wie diese Grafik zeigt.

Nehammer auf Kriegsfuß mit dem Rechnungshof – ausgerechnet er soll Parteientransparenz-Gesetz umsetzen

Die Grünen waren sich dem eigentümlichen Rechtsverständnis ihres Koalitionspartners bewusst und verhandelten ein neues Parteienfinanzierungs-Gesetz in das Koalitionsabkommen. Schließlich warb man noch kurz zuvor mit „Wen würde der Anstand wählen?“. Dann passierte erstmals lange nichts. Das Gesetze wurde nicht erarbeitet und schon gar nicht beschlossen. Doch dann musste Sebastian Kurz wegen der Ermittlungen gegen ihn zurücktreten. Auch gegen die ÖVP selbst wird ermittelt. Die Grünen entschieden sich, die Koalition trotzdem fortzusetzen. Dafür werde man eines der strengsten Parteienfinanzierungsgesetze der Welt beschließen, verteidigte man sich damals. Mittlerweile ist mit Karl Nehammer der dritte ÖVP-Bundeskanzler in nur zwei Jahren im Amt.

Ausgerechnet jener Politiker, der 2019 ÖVP-Generalsekretär war und den dubiosen Rechenschaftsbericht zu verantworten hat, steht nun an der Spitze der Regierung, die ein neues Parteientransparenz-Gesetz umsetzen will . Dementsprechend liest es sich aus.

Parteientransparenz-Senat: Regierungsvorschlag begünstigt Umgehungskonstruktionen zur Parteienfinanzierung

Der unabhängige Parteientransparenz-Senat kritisiert in einer Stellungnahme, dass es etlichen der neuen Bestimmungen an Bestimmtheit und Klarheit fehlt. Eine „gründliche Überarbeitung“ erscheine insbesondere im Hinblick auf die bei gesetzwidrigem Handeln drohenden Sanktionen geboten, schreibt der beim Kanzleramt angesiedelte Senat. Zusätzlich begünstige der Entwurf Umgehungskonstruktionen. Außerdem sei es „befremdlich“, dass der Parteientransparenz-Senat zwar mehr Befugnisse bekommen würde, dabei werde aber nicht auf „den zu erwartenden wesentlich erhöhten administrativen und personellen Aufwand“ geachtet. Es soll also zwar prinzipiell mehr geprüft werden können, aber Personal dafür wird nicht zur Verfügung gestellt.

Corona-Hilfsgelder an ÖVP-Seniorenbund würden erlaubt werden

Auch aus der Opposition hagelt es Kritik.

„Man hat das Gefühl, es fehlt die letzte Ernsthaftigkeit auf der gegenüberliegenden Seite“, kritisiert SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried gegenüber der APA.

Trotz intensiver Gespräche mit den Regierungsfraktionen, in denen die SPÖ ihre Forderungen eingebracht hat, seien in dem jetzt vorliegenden Entwurf zentrale Punkte „absolut ungenügend bzw. überhaupt nicht gelöst“, erklärt Leichtfried.

Die SPÖ bemängelt etwa, dass laut Entwurf die Förderung von Parteien durch die öffentliche Hand nunmehr „ausdrücklich erlaubt“ wird. Förderungen müssten dann künftig lediglich „zweckgebunden“ und „allgemein gewährt“ werden. Das würde beispielsweise die Corona-Hilfen aus dem NPO-Fonds für den ÖVP-Seniorenbund oder die Junge Volkspartei legalisieren, erklärt der SPÖ-Klubvize.

Regierung will Tricks bei Wahlkampfkosten erleichtern

Auch bei den Wahlkampfkosten würde durch das neue Gesetztes Betrug ermöglicht. Als Wahlwerbungsausgaben werden nur noch jene Kosten gezählt, die „über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen“ und „spezifisch für die Wahlauseinandersetzung getätigt“ werden. Eine Partei könnte ihre laufenden Kosten erhöhen, indem sie das Wahlkampfpersonal schon früher einstellt. Das würde dann zu den laufenden Kosten zählen und damit die offiziellen Wahlkampfkosten senken. Auch die von der SPÖ geforderte parlamentarische Zweidrittelmehrheit für die Bestellung einer neuen Rechnungshof-Präsidentin wird von der Regierung nicht wirklich vorgesehen. Damit hätte der Rechnungshof unabhängiger von der Regierungsmehrheit agieren können. Für die nächste Verhandlungsrunde am Donnerstag wurde die FPÖ von ÖVP und Grünen eingeladen. Die FPÖ erteilte der Regierung aber eine Abfuhr. An diesem Tag fänden mehrere Ausschüsse statt, erklärt Generalsekretär Michael Schnedlitz der APA. Außerdem wolle man nicht „Steigbügelhalter“ für eine Variante sein, die eine Verschlechterung bedeute.

 

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