12 Gegenstimmen der sozialdemokratischen, grünen und linken EU-Fraktionen standen 13 Stimmen von Volksparteien, Liberalen, Rechten und Rechtsextremen gegenüber. Die neue Richtlinien zum Urheberrecht ist mit knapper Mehrheit durch den Ausschuss. Und stand damit am 5. Juli im EU-Parlament zu Abstimmung. Kritiker sehen darin das Ende der Internetkultur, denn Non-Profit-Seiten wie Wikipedia ihr Service beschränken und mobilisieren zum europaweiten Protest am 23. März. Doch die Konservativen wollen keine Debatte und versuchen das Gesetz schon vorher zur Abstimmung zu bringen. Wir haben Leonhard Dobusch von der Initiative „Recht auf Remix“ um einen Kommentar gebeten.
Du sitzt mit Freunden zusammen, holst das Smartphone raus und machst eine kurzes Video, um den Moment mit deinen Freunden zu teilen. Eigentlich hast du dann mit großer Wahrscheinlichkeit gegen das Urheberrecht verstoßen. Ein paar Takte Musik oder ein Filmplakat im Hintergrund – schon werden durch die „öffentliche Zugänglichmachung“ im Netz Urheberrechte verletzt. Denn: Das Urheberrecht ist viel zu lange nicht an den technologischen Fortschritt angepasst worden.
Die Eckpfeiler des heute gültigen EU-Urheberrechts wurden in den 1990er Jahren verhandelt und 2001 beschlossen. Das klingt lange her, doch im selben Jahr ist etwa die Online-Enzyklopädie Wikipedia von Freiweilige begonnen worden. Erst drei Jahre später trat Facebook seinen Siegeszug an und noch ein Jahr später, 2005, wurden die ersten Videos bei YouTube hochgeladen. Wenn also am Mittwoch den 20. Juni im Rechtsausschuss des EU-Parlaments über eine Reform des Urheberrechts abgestimmt wird, erwartet man eine überfällige Modernisierung.
“Quatschgesetz” – Leistungsschutzrecht für Presseverleger?
Doch leider ist es nicht so. Seit Monaten laufen zivilgesellschaftliche Organisationen gegen zwei der vorgeschlagenen Änderungen Sturm. Erstens soll mit Artikel 11 der geplanten Richtlinie ein neues “Leistungsschutzrecht für Presseverleger” geschaffen werden. Denn Verleger beklagen, dass große Unternehmen wie Google von den redaktionellen Artikeln der Zeitungen profitieren, ohne selbst Arbeit reinzustecken.
Die bürgerrechtlichen Organisationen aber sind besorgt, dass schon das bloße Verlinken von Presseartikeln in Zukunft kostenpflichtig werden könnte. Statt die großen Plattformen, wie Google zu treffen, könnten – wie bereits in Deutschland passiert – neue innovative Dienste getroffen werden. Der prominente deutsche Blogger und Internet-Aktivist Sascha Lobo bezeichnet den Vorschlag deshalb in einer furiosen Kritik auch als “Quatschgesetz”. Aber selbst eine vom Rechtsausschuss selbstbeauftragte Studie namhafter Copyright-ForscherInnen erteilt eine klare Absage:
„Die Studie kommt zum Schluss, dass die Bedenken bezüglich der eher ungewissen Folgen [des Leistungsschutzrechts für Presseverlegers] berechtigt sind, und viele der Probleme, mit denen Presseverleger konfrontiert sind, mit viel weniger umstrittenen Interventionen gelöst werden können.”
Droht mit Upload-Filtern das Ende von Memes?
Zweitens sieht Artikel 13 der Richtlinie vor, Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wie Facebook und YouTube zu zwingen, technische Upload-Filter zu implementieren. Diese sollen noch vor einer Veröffentlichung jeden Upload auf mögliche Urheberrechtsverletzungen prüfen. Das bedeutet: Nicht menschliches Ermessen, sondern ein Programm entscheidet, was erlaubt ist oder nicht.
Damit verbunden sind eine Reihe von Problemen: Neue Formen digitaler Remix- und Meme-Kultur – also zum Beispiel die auf Facebook populären, mit lustigen Überschriften versehenen Film- und Videoschnipsel – wären durch Upload-Filter gefährdet. Nicht-kommerzielle Medienarchive, wie jenes von Wikipedia, wären in ihrer Existenz bedroht. Und nicht zuletzt zeigen bestehende technologische Filtersysteme wie das von YouTube, dass es zu “Overblocking” kommt – im Zweifel werden Inhalte blockiert, um rechtliche Risiken zu minimieren. Auch Facebook blockte Benutzer, die Statuen posteten – dann das entsprach nicht ihrer „keine Brustwarzen“-Richtlinie.
Beide Vorschläge, das Leistungsschutzrecht in Artikel 11 und der Upload-Filterzwang in Artikel 13 verfolgen dabei ein durchaus nachvollziehbares Ziel. Sie sollen zumindest einen Teil der Gewinne großer Plattformenbetreiber – allen voran Google und Facebook – zu europäischen Kunstschaffenden und Verlagen umverteilen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dafür jedoch untauglich und bedrohen neue innovative Anbieter und Freiheiten im Internet ganz allgemein.
Alternative: ein “Recht auf Remix”
Dabei würde ein Blick in die gar nicht so ferne Urheberrechtsgeschichte alternative Lösungen aufzeigen. Als sich in den 1970er und 1980er Jahren zunehmend Technologien zum Aufzeichnen von Radio- und Fernsehsendungen verbreiteten, stand man vor dem Problem, dass viele Menschen die Möglichkeit nutzten und Mixtapes aufnahmen. Es wurde zwar kurz angedacht, Käufer von Tonbandgeräten erfassen zu lassen, um unerlaubte Vervielfältigungen zu verfolgen, doch entschied man sich für einen praktikableren Weg: statt des Verbots wurde eine Ausnahme für die Erstellung von Privatkopien ins Urheberrecht eingeführt.
Im Gegenzug wurden auf Leerkassetten, CD-Rohlinge und später Festplatten eine Pauschalvergütungen eingehoben – man hatte mit dem Kauf der Kassette auch das Recht erworben, für private Zwecke Kopien zu erstellen. Diese wurden dann über Verwertungsgesellschaften an Kunstschaffende und Verlage verteilt. Ob diese Form der Vergütung heute noch zeitgemäß ist, ist wieder eine andere Frage. Jedenfalls wurden aber neue Nutzerrechte mit zusätzlichen Vergütungen abgetauscht.
Analog dazu könnte auch die nichtgewerbliche Nutzung von Inhalten im öffentlichen Raum durch finanzielle Entschädigung von Seiten großer Plattformen legalisiert werden: Statt mit Upload-Filtern eine Infrastruktur für Zensur zu errichten und mit dem Leistungsschutzrecht Links kostenpflichtig zu machen, könnte ein europaweit einheitliches, vergütetes Recht auf Remix eingeführt werden. Die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer hätten damit mehr Freiheiten und weniger Sorgen abgemahnt zu werden. Die finanzielle Last würde bei jenen landen, die Geld mit Nutzerinhalten verdienen. Das ist auch sinnvoll: erst über die Verbreitung auf Plattformen wie Facebook und YouTube wird überhaupt eine relevante Öffentlichkeit erreicht, die eine Vergütungspflicht rechtfertigen kann.
Ein solcher Vorschlag entsprechend der Maxime “Erlauben und Vergüten” ist keine bloße Fantasie, das deutsche Justizministerium hat erst im März diesen Jahres angeregt, so etwas prüfen zu lassen. Damit es dazu aber überhaupt noch kommen kann, bittet derzeit ein Bündnis von Internet-NGOs unter Saveyourinternet.eu um Unterstützung im Kampf gegen die beiden Artikel 11 und 13, über die diese Woche abgestimmt wird.
[Update, 19.09.2018]
Nachdem die Vorschläge für Artikel 11 und 13 in der Abstimmung im Juli noch gescheitert waren, wurden sie in leicht adaptierter Fassung am 12. September vom Plenum des EU-Parlaments durchgewinkt. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass am Ende des jetzt anstehenden Trilogs zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat eine Pflicht zu Filterung von Uploads sowie eine Kostenpflicht für Links zu Presseartikeln steht. Das Netz dürfte also um zahlreiche kreative Inhalte ärmer werden und viele, kleinere US-Plattformen werden europäische User einfach aussperren.
Hinzu kam außerdem ein neuer Artikel 12a, der jede Verbreitung von Fotos oder Videos von Sport-Events ohne Zustimmung der Veranstalter verbietet. Schnappschüsse aus dem Fußballstadion dürften damit nicht mehr im Netz geteilt werden. Etwas, das selbst dem konservativen “Mastermind“ hinter den Urheberrechtsverschärfungen, dem deutschen Abgeordneten Axel Voss, inzwischen zu extrem ist. Beschlossen hat er und seine Fraktion es dennoch, offenbar war ihm nicht bewusst, was genau da in seinem Gesetz eigentlich steht. Die letzte Hoffnung ist jetzt Meinungsumschwung unter den Mitgliedern des EU-Ministerrats, die radikalen Vorschläge von Kommission und Parlament noch zu entschärfen.
Leonhard Dobusch, Betriebswirt und Jurist, forscht als Professor für Organisation an der Universität Innsbruck u.a. zum Management digitaler Gemeinschaften und transnationaler Urheberrechtsregulierung. Er ist Mitgründer und wissenschaftlicher Leiter der Momentum-Kongressreihe, Mitglied des ZDF Fernsehrats und bloggt regelmäßig bei netzpolitik.org.