Im „Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder“ sollen die aktuellen Vorwürfe gegen verschiedene ÖVP-Politiker aufgearbeitet werden. Wolfang Sobotka ist als Nationalratspräsident für den Vorsitz des U-Ausschusses vorgesehen. Moralisch und politisch richtig wäre es, wenn Sobotka die Ausübung des Vorsitzes ablehnt.
Sigrid Maurer von den Grünen geht bereits davon aus, dass Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) auch im kommenden „Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder“ den Vorsitz übernehmen wird. Dass ausgerechnet ein ÖVP-Funktionär Vorsitzender eines U-Ausschusses werden könnte, der sich mit der Bestechlichkeit von ÖVP-Parteimitgliedern befassen soll, mag seltsam anmuten. Dies ist jedoch auf die diesbezügliche Regelung in der „Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse“ (VO-UA) zurückzuführen.
Demnach obliegt es dem Nationalratspräsidenten, den Vorsitz zu übernehmen. Es ist ihm allerdings möglich, sich durch die Zweite Nationalratspräsidentin oder den Dritten Nationalratspräsidenten vertreten zu lassen, wobei die Dauer bzw. Häufigkeit der Vertretung nicht festgelegt ist. Ebenfalls offen lässt die Verfahrensordnung, welche Beweggründe zum Verzicht auf den Vorsitz führen können. Denkbar wäre beispielsweise eine Verhinderung aufgrund anderer Verpflichtungen oder die offenkundige Verwicklung des Nationalratspräsidenten in den zu untersuchenden Sachverhalt.
Zumindest die letztgenannte Begründung ist angesichts Sobotkas Agieren im Ibiza-Untersuchungsausschuss und seiner Zugehörigkeit zum näheren parteipolitischen Umfeld von Sebastian Kurz durchaus vorstellbar. Unklar ist bisher, ob Sobotka von den vermeintlichen Deals des Teams um den Ex-Bundeskanzler mit den Fellner-Brüdern oder von der Zusammenarbeit mit den Meinungsforscherinnen Sophie Karmasin und Sabine Beinschab wusste, zumal er selbst in den bisher veröffentlichten Chats nicht zu Wort kam.
Sollte es jedoch im Laufe der Untersuchungen Hinweise darauf geben, dass Sobotka schon vor Bekanntwerden des „Beinschab-Österreich-Tools“ über die Ereignisse Bescheid wusste oder möglicherweise selbst involviert ist, so fehlt es derzeit an einer geeigneten rechtlichen Handhabe, die zur Abgabe des Vorsitzes verpflichten würde. Sobotka müsste dann selbst darüber entscheiden, ob er sich als befangen betrachte und sich aufgrund dessen von der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) vertreten ließe.
Sobotka im Ibiza-U-Ausschuss
Bereits im Ibiza-Untersuchungsausschuss stand Sobotka vor der Entscheidung, den Vorsitz abzugeben. Dazu erklärte er sich allerdings selbst dann nicht bereit, als die Vorwürfe rund um das von ihm ins Leben gerufene Alois Mock Institut bekannt wurden. Im vergangenen U-Ausschuss hat Sobotka auch gezeigt, dass ihm das Geschäft mit Inseraten nicht fremd ist. Unvergesslich bleibt die Unterhaltung, die er ausgerechnet mit Wolfang Fellner in dessen TV-Sendung im Dezember des letzten Jahres führte. In dieser versuchte er, die Geschäftsbeziehung seines Alois-Mock Instituts mit der Novomatic mit den Worten „Sie kennen das Gschäft, für’s Inserat gibt’s ein Gegengeschäft, oder?“ zu rechtfertigen. Fellners Antwort lautete damals: „Ja, natürlich“. Die öffentlich gewordenen Chatverläufe zwischen den Fellner-Brüdern und Thomas Schmid werfen nun ein neues Licht auf dieses Gespräch: Zum einen, weil Sobotka darin veranschaulichte, wie vertraut er mit dem Inserategeschäft der Boulevardmedien ist, zum anderen, da das Geschäft mit den Inseraten von beiden kritiklos als naturgewaltgleiche Gegebenheit dargestellt wurde.
Mit einer rechtlich nicht nachvollziehbaren Begründung lehnte Sobotka im Ibiza-U-Ausschuss außerdem das Angebot ab, das vollständige Ibiza-Video vom Anwalt einer der mutmaßlichen Initiatoren desselben, zu beziehen. Des Weiteren wurde ihm seitens der Opposition vorgeworfen, den U-Ausschuss zu blockieren, indem er wichtige Fragen, die zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetragen hätten, nicht zuließ. Die damit betraute parlamentarische Schiedsstelle gab der Opposition damals in mehreren Fällen recht.
Eine Frage des Anstands
Seit der 2015 wirksam gewordenen Reform der Regierung Faymann II, ist das Kontrollinstrument des Untersuchungsausschusses ein Minderheitsrecht. War zuvor eine parlamentarische Mehrheit notwendig, um einen U-Ausschuss einzusetzen, war von da an das Verlangen von einem Viertel der Abgeordneten (d.h. von insgesamt 46 Abgeordneten) hierfür ausreichend. Dadurch wurde der Untersuchungsausschuss zu einem der wichtigsten Kontrollinstrumente der Opposition. Demgegenüber steht die grundsätzliche Möglichkeit, dass Regierungsmitglieder (oder ehemalige Regierungsmitglieder), deren Handlungen Gegenstand des Ausschusses sind, derselben Partei angehören, die über die Nationalratspräsidentschaft auch den Vorsitz innehat.
Wie sich im Ibiza-Fall gezeigt hat, birgt eine solche Konstellation die Gefahr von Aufklärungshindernissen in sich, die als höchstproblematisch zu werten sind. Im Falle eines Vorsitzes von Sobotka im nächsten U-Ausschuss werden diese Hindernisse sehr wahrscheinlich abermals Thema sein. Selbstverständlich kann niemand Sobotka dazu zwingen, vom Vorsitz Abstand zu nehmen. Es wäre jedoch ein Zeichen des politischen Anstands, in einer Zeit, in der der Anstand seiner Parteikollegen und -kolleginnen wieder einmal zur Debatte steht.
Politischen Anstand und Moral kennt in der ÖVP niemand.