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Warum Österreich dringend eine Erbschaftssteuer braucht

DUBAI, UAE - NOVEMBER 2: Dubai Marina. UAE. November 2, 2013. Dubai was the fastest developing city in the world between 2002 and 2008.

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Verteilungsgerechtigkeit, Wirtschaft und Finanzen
Lesezeit:3 Minuten
27. August 2019
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Seit den 1990ern konzentriert sich Reichtum in Europa immer mehr. Über Erbschaften wird die Vermögensungleichheit über Generationen hinweg einzementiert. Gleichzeitig kann man sich mit Arbeit immer schwerer Wohlstand aufbauen. Eine Erbschaftssteuer würde diese Ungerechtigkeit eindämmen. Jetzt hat sie Pamela Rendi-Wagner sie beim ORF-Sommergespräch ins Spiel gebracht.

Das reichste Prozent in Österreich besitzt mehr Vermögen, als die unteren 90% der Haushalte zusammen. Großer Reichtum ist fast immer vererbt, wie internationale Studien in den letzten Jahren gezeigt haben: In allen untersuchten europäischen Ländern sind die meisten reichen Familien schon seit vielen Jahrhunderten reich.

Konzentration von Reichtum

Werden Erbschaften nicht besteuert, konzentriert sich der Reichtum immer mehr und Ungleichheit wird über Generationen hinweg einzementiert. So hat der französische Ökonom Thomas Piketty in einer umfassenden Studie nachgewiesen, dass das Einkommen aus Vermögen schneller wächst als das Einkommen aus Arbeit.

Wer große Summen, Aktien oder ein Unternehmen besitzt, verdient allein durch den Besitz mehr, als jemand, der für sein Geld arbeitet. Aber nicht nur das: Er bekommt immer auch das größere Stück vom Wirtschaftswachstum. Eigentum erzeugt neues Eigentum – und zwar viel schneller als Arbeit.

Es ist also weit profitabler, sein Geld für sich „arbeiten“ zu lassen, als für sein Geld zu arbeiten. Und seit den 1990er Jahren beschleunigt sich diese Entwicklung noch mehr. Immer größere Beträge werden vererbt – aber nur unter wenigen, sehr wohlhabende Familien. Und diese Beträge steigen gerade massiv an: Bis 2040 wird sich das Erbvolumen noch einmal verdoppeln.

Erbschaftssteuer sorgt für Verteilungsgerechtigkeit

Erben ist keine Leistung

Die Erbschaftssteuer könnte der verschärften Vermögenskonzentration entgegenwirken. Außerdem würde über die Erbschaftssteuer ein Teil des Vermögens zurück an die Gemeinschaft fließen – und dort invesiert werden, wo es dringend gebraucht wird: In Bildung, Infrastruktur oder Pflege.

Erbschaftssteuer würde reichsten 1-2 % betreffen

In den meisten Erbschaftssteuer-Modellen ist ein Freibetrag vorgesehen. So ist im aktuellen SPÖ-Modell die Erbschaft erst ab ab einer Million Euro zu versteuern. Wer also 1,1 Millionen Euro erbt, muss davon ‚nur’ 100.000 Euro versteuern.

Erbschaftssteuer träfe nur 1%

Betroffen sind damit de facto nur die reichsten 1-2% Prozent der Bevölkerung. Einnehmen könnte man damit aber Berechnungen zufolge jährlich immerhin 500 Millionen Euro.

In Deutschland liegt der Freibetrag bei etwa 500.000 Euro. Doch selbst dort sind gerade einmal 1,5% aller Erben von der Erbschaftssteuer betroffen. Trotzdem nimmt der Staat damit mehr als 6 Milliarden Euro jährlich ein.

Die Wahrheit über die Erbschaftssteuer – Oder: Du bist zu 98 Prozent nicht betroffen

Eine Handvoll Menschen bekommt in Österreich beinahe das gesamte vererbbare Vermögen, während alle anderen praktisch leer ausgehen. Von der Erbschaftssteuer ist nur eine ganz kleine reiche Minderheit betroffen.

Jetzt berechnen

Doku-Tipp: Hanno Setteles Reportage über geschenkten Reichtum und vererbte Armut „Reich ohne Leistung“

 

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4. Februar 2026
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Tags: ErbschaftssteuerfeaturedGerechtigkeitInstagramUngleichheit
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Wer zahlt die Krise? Eine Vermögenssteuer könnte in nur 2 Jahren die Corona-Schulden begleichen
1. Februar 2021 18:10

[…] der zweite Vorschlag von Picek, eine Erbschaftssteuer einzuführen, könnte das Budget ordentlich aufstocken. Würde man beispielsweise das […]

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Bluesman
Bluesman
8. Juli 2020 14:34

Eine Erbschaftssteuer ist der falsche Weg und bringt mit Sicherheit nicht die gewünschten Einnahmen. Die größten Vermögen sind in Ö in Stiftungen geparkt und diese sterben bekanntlich nicht. Wenn eine Stiftung „stirbt“ dann nur im Konkursfall und dann gibt’s ohnehin kein relevantes Vermögen mehr.
Genau so wenig bringt eine Vermögenssteuer was, denn bei dieser hat sich in der Vergangenheit schon gezeigt, dass der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch ist und es schwierig ist, Vermögen in einer gewissen Höhe (zB ab 1 Mio €) festzustellen.
Neue Steuern sind der falsche Weg. Die Steuerlast ist schon hoch genug.
Wichtiger wäre der gezielte Kampf gegen Gewinnverschiebung und Steuerflucht von Konzernen und Reichen. Auf EU-Ebene wird das nichts werden, denn in steuerlichen Angelegenheiten ist hier Einstimmigkeit notwendig. Das wird mit Ländern wie Malta, Irland oder Luxemburg nicht zu erreichen sein. Regelungen wie BEPS werden zwar entworfen, treten aber aus obigen Gründen nie in Kraft.
Der Kampf gegen die Steuerflucht kann daher immer nur national (so ein schreckliches Wort in der heutigen Zeit….) erfolgen. Hier muss eine Betriebsausgabenbeschränkung für Lizenz- und Zinszahlungen eingeführt werden und der § 12 Abs. 10 KÖStG dahingehend geändert werden. Dann wäre schon mal viel getan.

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Und in RU ist er
Und in RU ist er
28. August 2019 07:19

erarbeitet. Hehe, dass ich nicht dauerhaft lache.
Abramowitsch das Arbeitstier.

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Marco Dähler
Marco Dähler
3. Dezember 2018 00:36

Sehr guter Artikel. Der Vergleich mit der Plegekosten am Lebensende, die als eine Art Erbschaftssteuer prozentzual die Armen viel stärker betrifft finde ich treffend. Die Erbschaftssteuer ist längerfristig gesehen meiner Meinung nach die wichtigste Steuer und zentral für einen sozialen Ausgleich der den Anreiz zu arbeiten nicht mindert. Die meisten aller Argumente gegen eine Erbschaftssteuer kann man leicht widerlegen:
1. Geld wird doppelt besteuert -> stimmt nicht, Geld wechselt ja den Besitzer. Im Wirtschaftskreislauf wird alles Geld x-mal besteuert.
2. Eine Erbschaftsstuer führt zu Problemen bei Betrieben -> hier muss man ausholen. Grössere Betriebe sind Aktiengesellschaften und die Aufteilung ist an sich einfach. Ein Teil der Aktien geht an einen neuen Käufer über, die Firma bleibt weiter bestehen. (Meiner Meinung nach wichtig, Vorverkaufsrecht für Mitarbeiter und Nachkommen). Wenn Mitarbeiter-Buyout bei kleineren Firmen nicht reicht oder funktioniert, dann könnten die Steuer über weitere Jahre abgezahlt werden. Praktisch gäbe es also eigentlich keine Probleme, abgesehen vom allfälligen Jammern der Erben. Was aber noch viel wichtiger ist, wirtschaftliche Entscheidungen müssen aus der Vogelperspektive betrachtet werden und so gesehen, ist eine Erbschaftssteuer irrelevant. Angebot und Nachfrage finden sich auch so.
3. Eine Erbschaftssteuer führt zu Steuerflucht -> das ist leider so. Allerdings ist es so, dass die allermeisten Länder eine Erbschaftssteuer kennen, so dass eine moderate Erbschaftststeuer nicht zu einer Kapitalflucht führt.

Aus wirtschaftlicher, politischer und moralischer Sicht macht eine Erbschaftssteuer absolut Sinn.

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Österreich & VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT: 5 Behauptungen gegen die Erbschaftssteuer, die du nicht glauben solltest | Blog von Klaus Schreiner Österreich, Tirol, Innsbruck
2. Oktober 2018 13:22

[…] Warum wir dringend eine Erbschaftssteuer brauchen […]

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Gender Wealth Gap: Frauen besitzen um fast ein Viertel weniger als Männer - Kontrast.at
10. Oktober 2017 11:18

[…] profitieren, da sie vermehrt im Niedriglohnsektor arbeiten. Andere Maßnahmen sind klarerweise Erbschaft– und Vermögenssteuern. Denn eine gerechte Vermögensverteilung führt auch zu einem […]

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3 Gründe, warum sich Parteien nicht von privaten Investoren finanzieren lassen sollten - Kontrast.at
27. September 2017 09:44

[…] ansieht, bemerkt man deren massive Ungleichheit. Das reichste Prozent der ÖsterreicherInnen besitzt so viel Vermögen wie die unteren 90 Prozent der Haushalte zusammen. Die Möglichkeiten der Reichen, auf […]

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Steff
Steff
12. September 2017 00:29

Die Erbschaftssteuer trifft Betriebe. Es werden damit Arbeitsplätze besteuert.

Ein kleiner Betrieb mit 20 Mitarbeitern ist etwa 10 Mio Euro wert. Das macht dann 50.000 Euro Steuer. Das heißt man muss 100.000 aus dem Betrieb nehmen, dafür muss man köst und Kest zahlen und dann bleiben 50.000 für die Steuer.

Obendrauf kommt dann noch die Grunderwerbssteuer.

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Bernd
Bernd
Reply to  Steff
27. September 2017 17:40

Nach Mitarbeiter kann man nicht den Wert einer Firma berechnen.

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Radagast
Radagast
11. September 2017 20:02

Die Berechnung möchte ich gerne mal sehen.
In Österreich sterben jährlich ca. 80 Tausend Menschen.
Das sind dann 800 der 1% Reichsten mit 3,5 Mio Vermögen.
Wären dann 2 Mrd. Erbmasse jährlich.
Um 500 Mio zu lukrieren müsste die Erbschaftssteuer bei 25% liegen.

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Beatrix Weininger
Beatrix Weininger
6. August 2017 15:34

„In Deutschland liegt der Freibetrag bei etwa € 500.000“. Stimmt so nicht. Dieser Freibetrag ist tatsächlich der in Deutschland höchste und gilt nur im Erbfall zwischen Ehepartnern. Schon Kinder haben einen geringeren Freibetrag, nämlich nur € 400.000. Bei entfernteren Verwandten bzw. Fremden beträgt der Freibetrag gar nur € 20.000,- Das bedeutet: man hat als einfacher Arbeiter jahrelang geschuftet, hatte aber immer die Hoffnung, irgendwann einmal das Häuschen der Erbtante zu bekommen. Und dann stellt sich heraus: bei einem Wert von € 500.000 sind nur € 20.000,- steuerfrei, die restlichen € 480.000,- müssen versteuert werden – große Freude! Die gleiche Regel gilt übrigens auch bei Schenkungen. Darum mein Ratschlag: lasst das mit der Erbschaftssteuer, macht das Fass gar nicht erst auf!

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Dani
Dani
Reply to  Beatrix Weininger
14. September 2017 09:08

Das Modell schlägt in Österreich aber keiner vor. Grüne wollen Erbschaftssteuer ab 500.000 Euro und SPÖ ab 1 Million Euro.

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bs
bs
26. Juli 2017 12:44

Beginn der Besteuerung bei 500k wäre vernünftig – und diese Einstiegsschwelle jährlich an die Inflation angepasst. Erste Immobilie (im Zweifel die größte, falls es mehrere gibt) jedenfalls steuerfrei. Damit wäre die normale Bevölkerung fix nicht von der Steuer betroffen – großzügig am Anfang, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessen gegenüber den wirklich Reichen: Oberhalb von 500k rasch steigende Sätze, bei richtig großen Vermögen, dh. bei zweistelligen Millionenzahlen, kann man dann auch gern ordentlich zugreifen und 50% und mehr einheben. Streckung der zu bezahlenden Summe auf ein paar Jahrzehnte möglich, wenn Unternehmen vererbt werden. Und natürlich eine Schenkungssteuer in gleicher Höhe, sonst wird das ganze schnell umgangen. Zugleich Kontrolle der Kapitalflüsse und Regulierung, wenn es zum Trend wird, sich zu entziehen. Und wahrscheinlich braucht’s eine Menge Nebenregelungen, um alle Schlupflöcher zu schließen.

Vielleicht könnte man dann auch einmal etwas für die Bevölkerung tun und zB. Arbeitslosengeld und diverse andere Unterstützungsleistungen erhöhen. Unser Staat geht in diesem Bereich nämlich unangemessen hart mit seinen Bürgern um und enteignet sie nicht nur beim jetzt abgeschafften Pflegeregress, auch die ach so gelobte Mindestsicherung enthält extrem harte Bedingungen für die Betroffenen …

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korrektolingus
korrektolingus
22. Juli 2017 18:50

mit Arbeit kann man immer schwerer Wohlstand aufbauen…
ja, das ist in Österreich leider so. Die Abgabenlast ist so unerhört hoch, dass es sich einfach nicht ausgeht. Das sollten wir ändern. Nieder mit den Lohnkosten und Zwangsversicherungen. Diese Last wird doch sowieso nur dazu verwendet einen jahrzehnte lang schleichend entstandenen, verstaubten, sich bloß am Selbsterhalt orientierten Verwaltungswahnsinn zu finanzieren.

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Dani
Dani
Reply to  korrektolingus
14. September 2017 09:01

Deswegen wäre es gut, wenn man mit der Erbschaftssteuer andere Belastungen reduzieren könnte.

Über die argen „Zwangsversicherungen“ würden sich so manche US-Amerikaner freuen, die durch deren System oft höhere Kosten in der Gesundheitsversorgung haben.

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Handl Wolfgang
Handl Wolfgang
4. Juli 2017 15:05

……es wird einmal Versteuertes nochmals versteuert, das darf man nicht vergessen

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norbert karvanek
norbert karvanek
Reply to  Handl Wolfgang
4. Juli 2017 22:28

mein versteuertes einkommen wird dann beim einkauf im supermarkt auch noch mal versteuert. ich bin nicht sicher, ob diese logik hält.

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Dani
Dani
Reply to  Handl Wolfgang
14. September 2017 08:58

Nein, da irren Sie sich. Es wurde noch nie versteuert, denn durch das Erbe wird der Besitzer des Vermögens gewechselt. Der neue Besitzer hat das Erbe somit noch nie versteuert.

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3 Gründe, warum sich Parteien nicht von privaten Investoren finanzieren lassen sollten - Kontrast Blog
4. Juli 2017 12:10

[…] ansieht, bemerkt man deren massive Ungleichheit. Das reichste Prozent der ÖsterreicherInnen besitzt so viel Vermögen wie die unteren 90 Prozent der Haushalte zusammen. Die Möglichkeiten der Reichen, auf […]

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Erich1st
Erich1st
3. Juli 2017 20:30

… dann kommt dazu, wenn jemand eine Eigentumswohnung oder ein Haus erbt und dann drin wohnt, erspart er sich sein Leben lang Miete zu zahlen. Bei den heutigen Mieten ergibt das auch einen nicht unwesentlichen „Erbschaftsertrag“…

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Peter
Peter
Reply to  Erich1st
18. Juli 2017 10:58

Antwort an Erich 1st
…. so etwas …..???? habe ich selten mal gelesen. Wer hat das Haus, die Wohnung – das unbedingt dringende Wohnbedürfnis denn erstellt und bezahlt? An einem Haus müssen fortlaufend Renovierungen Verbesserungen, altersgerechte (Kind, Pflege,…) Verbesserungen gemacht werden, die Fenster werden undicht,.. etc. ist das alles gratis, hier verdienen Arbeitsplätze, Firmen, und natürlich der Staat mit Steuern.

Nehmen wir an, ihr Kredit-finanziertes Haus wird durch einen Partner, der durch einen Unfall ums Leben kommt, nicht mehr finanzierbar, was passiert dann mit dem dringenden unbedingten Wohnbedürfnis???
Die Nachkommen (Witwen, Waisen, Lebensgefährten) werden mit dem neuen Erbgesetz nicht verschont, sondern,…. lesen Sie doch selbst einmal nach!!!!

Investmentfirmen,……. wie sie sonst noch alle heissen mögen sind ……. – diese legen diese Grundstücke an, spekulieren, treiben Grundstückspreise in die Höhe und müssen die gewidmeten Baugründe nicht bebauen???? Schon mal gelesen, wie Häuser, Firmen, Grundstücke weiter verleast werden, wieviel diese Firmen Steuern bezahlen???

Lösung:

Das unbedingt dringende Wohnbedürfnis und das darum liegende Grundstück ca. 700 m2 muss steuerfrei bleiben, und zwar Grunderwerbssteuer- und Erbschaftssteuerfrei!!!!

Schon was gehört, wenn jemand in einem Haus wohnen darf, sich der Bildung widmet, keinen Arbeitsplatz bekommt, nicht von Caritas, Sozialamt, oder sonstigen Zuschüssen abhängig ist, auch der soll Steuer bezahlen müssen, von was soll der leben, vom Verputz an den Wänden???

Die Mindestsicherung bekommt jemand nach 6 Monaten, wenn er in Miete lebt, wenn Grundstücke da sind, wird diese Mindestsicherung sofort gestrichen, bzw. im Grundbuch vermerkt – waren Sie schon einmal in einer solchen Lage? Ich schon!!!!!!

Bitte enterben Sie bitte nicht das dringend unbedingte Wohnbedürfnis!!!!

Kein Geldbetrag als Grundlage für Erbschaftssteuer verwenden, durch Inflation ist dieser Geldbetrag schnell aufgebraucht, wieso muss ein Burgenländer mit gleichen Einkommen wie ein Vorarlberger keine Erbschaftssteuer bezahlen, nur weil Grundpreise, ….. nicht so ausgebildet sind (Schweiz, Liechtenstein – Nachbarländer). Leben Sie doch einmal in Vorarlberg mit dem gleichen Gehalt und Sie werden sehen!!!!

Weg von Neiddebatte – Freistellung der Erbschaftssteuer vom dringenden unbedingten Wohnbedürfnis.

P.S. Im Erbfalle wird meine Partnerin aus dem Haus getrieben, und vom Staat abhängig. So sieht sozialdemokratische Gerechtigkeit sicher nicht aus!!!

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laudatuspunkt
laudatuspunkt
Reply to  Peter
15. September 2017 22:06

Ich denke es geht hier um eine erbschaftssteuer für Immobilien > 1mio, Euro.
Hat ihr Haus so viel wert?
Ich geb Ihnen Entwarnung nur wenn sie sehr sehr reich sind fällt diese Steuer an. Ansonsten sind sie nicht betroffen.

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Fleischmann Rudolf
Fleischmann Rudolf
3. Juli 2017 20:24

Währed man Mehrfachmüttern das Wochengeld wegnimmt bleiben die Reichen ungeschoren.

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Günter
Günter
3. Juli 2017 18:09

Könnte man bitte die Quellen genauer angeben, besonders bei der 2. Grafik.
Wie kommt die vertikale Achsenbeschriftung zusammen.
Woher kommen die Daten?
Welcher Zeitraum?

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manfred peischl
manfred peischl
3. Juli 2017 15:51

vielen dank für das überzeugende gleichnis:
pflegeENTEIGNUNG = passive erbschaftssteuer -nur halt in %en deutlich höher.

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bernauer johann
bernauer johann
3. Juli 2017 14:36

500000 euro wäre sicher vernünftiger.

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In Österreich wird aktuell ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche diskutiert. Welche Plattformen sollten deiner Meinung nach umfasst sein?
Ergebnisse
  • TikTok 10%, 10%
    10% 10%
    1123 Stimmen - 10% aller Stimmen
  • X (vormals Twitter) 9%, 9%
    9% 9%
    967 Stimmen - 9% aller Stimmen
  • Instagram/Threads 9%, 9%
    9% 9%
    963 Stimmen - 9% aller Stimmen
  • Snapchat 8%, 8%
    8% 8%
    905 Stimmen - 8% aller Stimmen
  • Facebook 8%, 8%
    8% 8%
    865 Stimmen - 8% aller Stimmen
  • Telegram 7%, 7%
    7% 7%
    810 Stimmen - 7% aller Stimmen
  • Roblox 6%, 6%
    6% 6%
    671 Stimme - 6% aller Stimmen
  • Reddit 6%, 6%
    6% 6%
    670 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • AI-Chatbots (ChatGPT/Grok/Claude etc.) 6%, 6%
    6% 6%
    669 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • Twitch 6%, 6%
    6% 6%
    656 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • Discord 6%, 6%
    6% 6%
    614 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • Bluesky 6%, 6%
    6% 6%
    607 Stimmen - 6% aller Stimmen
  • YouTube 5%, 5%
    5% 5%
    521 Stimme - 5% aller Stimmen
  • Pinterest 4%, 4%
    4% 4%
    484 Stimmen - 4% aller Stimmen
  • Weitere Messenger-Dienste (WhatsApp/Signal/iMessage etc.) 3%, 3%
    3% 3%
    288 Stimmen - 3% aller Stimmen
  • Es sollte kein Social Media Verbot geben 2%, 2%
    2% 2%
    217 Stimmen - 2% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 11030
Voters: 1369
4. Februar 2026
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  • Das Netzwerk von Jeffrey Epstein (Foto: APA-Images / AFP / MARTIN BUREAU)
    "Politisch hat Epstein auf allen Ebenen gespielt" - Elitenforscher Hartmann erklärt das Epstein-Netzwerk
  • Curtis Yarvin Matrix
    Rechtsextreme Studenten hofieren Demokratie-Gegner Curtis Yarvin in Wien
  • Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, US DEPARTMENT OF JUSTICE
    Mädchenhandel im Privatjet: "Epsteins Methoden waren erschreckend gewöhnlich"
  • Titelbild Tiktok Experiment (Bild: Screenshots von freiheitlichen Tiktok-Accounts/Montage)
    TikTok-Algorithmus: In wenigen Swipes von FPÖ-Videos zu rechtsextremen Inhalten

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  • Wenn Reiche Vereine gründen, um vor „Extremen“ zu warnen, aber nur ihre Eigeninteressen verfolgen
Kowall
  • Preis-Vergleich: Energiewende ist billiger als sich an fossilen Brennstoffen festzuklammern

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  • Konservative und ihr Verständnis von Teilzeit-Beschäftigten

Zitate

Käthe Leichter war Sozialistin, Frauenrechtlerin und Wissenschaftlerin, die unter anderem das Frauen-Referat in der Wiener Arbeiterkammer begründete und zur Lage österreichischer Arbeiterinnen forschte. Zitat: Für die Frauen ist zu Hause nur Schichtwechsel. Käthe Leichter
Käthe Leichter war Sozialistin, Frauenrechtlerin und Wissenschaftlerin, die unter anderem das Frauen-Referat in der Wiener Arbeiterkammer begründete und zur Lage österreichischer Arbeiterinnen forschte. Zitat: Für die Frauen ist zu Hause nur Schichtwechsel. Käthe Leichter

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    9% 9%
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  • Instagram/Threads 9%, 9%
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    6% 6%
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    6% 6%
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  • Weitere Messenger-Dienste (WhatsApp/Signal/iMessage etc.) 3%, 3%
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  • Es sollte kein Social Media Verbot geben 2%, 2%
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Käthe Leichter war Sozialistin, Frauenrechtlerin und Wissenschaftlerin, die unter anderem das Frauen-Referat in der Wiener Arbeiterkammer begründete und zur Lage österreichischer Arbeiterinnen forschte. Zitat: Für die Frauen ist zu Hause nur Schichtwechsel. Käthe Leichter
Käthe Leichter war Sozialistin, Frauenrechtlerin und Wissenschaftlerin, die unter anderem das Frauen-Referat in der Wiener Arbeiterkammer begründete und zur Lage österreichischer Arbeiterinnen forschte. Zitat: Für die Frauen ist zu Hause nur Schichtwechsel. Käthe Leichter

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