Mit dem Jahr 2026 tritt eine Reihe politischer Beschlüsse in Österreich in Kraft. Vom großen Paket gegen Steuerbetrug, über günstigere Medikamente, Verhütungsmittel und Hygieneprodukte, neue Weiterbildungsmöglichkeiten, kostenlose Impfungen, Lohntransparenz und ein Job-Paket für Arbeitslose über 55 Jahre. Hier der Ausblick auf das nächste Jahr!
Mietpreisbremse für alle
Im Frühjahr 2025 hat die Regierung die Mieten im geregelten Bereich eingefroren. In den meisten Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen sind damit die Mieten heuer nicht gestiegen. Im Dezember hat das Parlament die Ausweitung der Mietpreisbremse beschlossen: 2026 darf auch bei freien Mieten nicht mehr die gesamte Inflation über 3 Prozent weitergegeben werden.
Steigt die Inflation über 3 Prozent, dürfen Vermieter die Miete nur um die Hälfte der darüber liegenden Inflation erhöhen. Als Beispiel: Beträgt die Inflation 4 Prozent, dürfen die Mieten in dem Bereich nur um maximal 3,5 Prozent steigen. Bei einer Inflation von 5 Prozent nur um 4 Prozent. So verhindert man, dass Mieten – wie bei der letzten Teuerungs-Krise unter der ÖVP-Grünen Regierung – einfach um ein Viertel erhöht werden.
Neu ist außerdem: Eine Wertanpassung darf künftig nur noch einmal pro Jahr erfolgen und das frühestens am 1. April. Dadurch verhindert man, dass Menschen gleich mehrmals jährlich die Miete erhöht bekommen.
Längere Mindestbefristungen beim Vermieten von Wohnungen
Bisher durften Vermieter eine Wohnung auf mindestens drei Jahre befristen. Nach Ablauf dieser drei Jahre steht es den Vermietern frei, den Mieter oder die Mieterin auf die Straße zu setzen. Menschen in befristeten Mietverhältnissen können sich daher nie sicher sein, wie lange sie noch in ihrer Wohnung bleiben können.
Jetzt wurden die Mindestbefristungen verlängert – und zwar auf 5 Jahre. Das gilt für alle ab 1. November 2025 geschlossenen oder erneuerten Mietverträge. Mehr dazu gibt es hier.
Pendler-Euro wird erhöht
Pendler:innen werden ab 2026 steuerlich stärker entlastet. Der Pendlereuro steigt von zwei auf sechs Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sofern Anspruch auf das Pendlerpauschale besteht. Der Absetzbetrag wirkt direkt steuermindernd und soll die tatsächlichen Kosten des Arbeitswegs besser berücksichtigen.
Steuer-Schlupflöcher bei Luxusimmobilien, Stiftungen & Krypto-Gewinnen geschlossen
Konzerne schaffen es oft, nur durch ihre Strukturen Steuern zu vermeiden. Mit gut bezahlten Steuerberatern gelingt es ihnen, jedes Schlupfloch und jede Gesetzeslücke so auszunutzen, dass sie wo wenig wie möglich Steuern zahlen müssen. Laut Schätzungen entgehen dem österreichischen Staat dadurch jedes Jahr zwischen 500 Millionen und 1,5 Milliarden Euro. Das alleine ist etwa 64 Mal mehr als der Schaden, der in Österreich durch Sozialbetrug entsteht.
Ein umfangreiches Betrugsbekämpfungspaket soll Steuer- und Abgabenbetrug erschweren und Schlupflöcher schließen. Insgesamt soll das bis 2029 mehr als 1,4 Milliarden Euro zusätzlich an Einnahmen bringen: 2026 sollen es laut Berechnungen etwa 270 Millionen Euro sein, 2027 etwa 330 Millionen, 2028 etwa 390 Millionen und 2029 etwa 450 Millionen Euro.
Unter anderem entfällt der Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Luxusimmobilien. Beim Export von Autowracks wird die Rückvergütung der NoVA eingeschränkt, um Missbrauch zu verhindern. Verbesserte Meldepflichten sorgen dafür, dass auch Gewinne aus Krypto-Handel auf ausländischen Konten steuerlich erfasst werden.
Neu geregelt wird zudem die Behandlung von Abzugssteuern und Sozialversicherungsbeiträgen im Insolvenzfall. Bargeldannahmen in Finanzämtern werden auf 10.000 Euro begrenzt, um Geldwäsche einzudämmen. Zusätzlich entsteht ein eigener Straftatbestand für die unrechtmäßige Geltendmachung überhöhter Verluste.
Beendigung der Parkplatz-Abzocke als Geschäftsmodell
Mit 1. Jänner 2026 greift eine Reform der Besitzstörungsklagen. Ziel war es, ein Geschäftsmodell einzudämmen, das Autofahrer:innen eingeschüchtert hat. Die haben bis jetzt nämlich oft schon nach kurzen Parkverstößen Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderungen bekommen – in der Höhe von mehreren hundert Euro. Die Angst vor hohen Prozesskosten führte oft zu Zahlungen, auch wenn rechtlich keine Besitzstörung vorlag.
Die Reform senkt jetzt den finanziellen Anreiz für diese Praxis. Eine neue Sonderbemessungsgrundlage begrenzt den Anwaltstarif auf 100 Euro. Parkplatz-Abzocke wird also schlicht unrentabel. Zudem halbieren sich in bestimmten Fällen die Gerichtsgebühren. Gleichzeitig kann man jetzt sogar bis zum Obersten Gerichtshof gehen, um eine einheitlichere Rechtsprechung zu ermöglichen. Die grundsätzliche Möglichkeit, Besitzstörungsklagen einzubringen, bleibt bestehen.
Arbeitgeber:innen müssen Arbeitszeit bei Anmeldung ihrer Beschäftigten angeben
Mehr Transparenz gibt es bei Arbeitszeiten: Arbeitgeber:innen müssen bei Neuanmeldungen zur Sozialversicherung künftig verpflichtend die vereinbarte Arbeitszeit angeben. Das stärkt die Absicherung von Beschäftigten und unterstützt Betriebe, die korrekt abrechnen.
Trinkgeld fließt auch in Sozialversicherung – Leistungen erhöhen sich dadurch
Auch bei Trinkgeldern ändern sich die Regeln. Sie gelten künftig als beitragspflichtiges Entgelt in der Sozialversicherung und erhöhen damit später die eigenen Sozial-Leistungen. Für die Gastronomie wird 2026 eine monatliche Pauschale von 65 Euro festgelegt.

Freie Dienstnehmer:innen werden in Kollektivverträge aufgenommen
Freie Dienstnehmer:innen, die arbeitnehmerähnlich tätig sind, erhalten erstmals Zugang zu Kollektivverträgen. Ab 2026 können für diese Gruppe verbindliche Mindeststandards festgelegt werden, etwa bei Entlohnung oder Arbeitsbedingungen.
Neues Modell „Weiterbildungszeit“
Die bisherige Bildungskarenz wird durch die Weiterbildungszeit ersetzt. Das neue Modell sieht eine einkommensabhängige Beihilfe vor, deren Mindestsatz fast verdreifacht wurde: Die neue Höhe der Weiterbildungshöhe hat einen Mindestsatz von 1.212 Euro monatlich. Ziel ist es, Weiterbildung auch für Personen mit niedrigerem Einkommen oder formal niedrigem Bildungsabschluss leistbar zu machen.
Hitzeschutz-Verordnung schützt Beschäftigte bei Rekordtemperaturen
Mit der Hitzeschutzverordnung kommen neue Pflichten auf Arbeitgeber zu, wenn Beschäftigte im Freien arbeiten und hohen Temperaturen oder UV-Strahlung ausgesetzt sind. Ab einer Hitzewarnung der Stufe zwei müssen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.

Aktion 55+ schafft Jobs für ältere Langzeitarbeitslose
Im Sozialbereich startet die Aktion 55+ für ältere Langzeitarbeitslose. Damit ermöglicht man Jobs mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus. Ziel sind sinnvolle und existenzsichere Tätigkeiten mit ergänzenden Schulungen.
Gesundheitsreform-Fonds soll Erstversorgung, Kassen-Medizin und Prävention ausbauen
Die Zwei-Klassen-Medizin hat sich in Österreich in den letzten Jahren immer weiter ausgebreitet. Um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen, gibt es bis 2030 jährlich 500 Millionen Euro zusätzlich, um das öffentliche Gesundheitssystem auszubauen – trotz Spardruck. Im Zentrum steht dabei eine bessere Versorgung (etwa der Ausbau der Primärversorgungszentren, Kassenstellen und Gruppenpraxen) sowie Investitionen in Prävention und Vorsorge.
Deckel auf Medikamente-Kosten
Entlastungen gibt es auch bei Gesundheitskosten. Die Arzneimittelkosten-Obergrenze wird ausgeweitet: Ab 1. Jänner 2026 erreicht man die Kostenobergrenze für eine Rezeptgebührenbefreiung schneller. Unter anderem werden nicht nur (wie bisher) die Rezeptgebühren erfasst, sondern alle Arzneimittel, die die Ärztin verschreibt – also auch jene, die weniger als die Rezeptgebühr von 7,55 Euro kosten.
Verlängerung der kostenlosen HPV-Impfung
Die HPV-Impfung schützt vor mehreren Krebsarten und Genitalwarzen. Sie ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Personen, die zwischen ihrem 21. und 30. Geburtstag ihre erste HPV-Impfung bis zum 31.Dezember 2025 erhalten, können die zweite Teilimpfung bis zum 30. Juni 2026 kostenlos bekommen.
Gratis-Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken
Das kostenlose Impfprogramm wurde auf Gürtelrose und Pneumokokken für über 60-Jährige und Risikogruppen ausgeweitet. Für sehr viele Menschen waren vor allem die hohen Kosten der Grund, wieso sie sich nicht gegen Gürtelrose haben impfen lassen.
Keine Mehrwertsteuer mehr auf Verhütungsmittel und Menstruationsartikel
Ab 1. Jänner 2026 fallen Umsatzsteuern auf Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel weg. Tampons, Binden, Menstruationstassen, Kondome oder hormonelle Verhütung unterlagen bisher einem Steuersatz von zehn Prozent. Die Abschaffung dieser Abgabe erleichtert den Zugang und macht sie günstiger.
Echte Transparenz bei Gehältern von Männern und Frauen
Ebenfalls wirksam wird die Lohntransparenz-Richtlinie der EU. Sie soll sicherstellen, dass gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit auch tatsächlich umgesetzt wird. Mehr Transparenz bei Gehältern gilt als zentraler Hebel, um Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar zu machen und in der Folge abzubauen.
Frauenquote von 40 Prozent in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen
Im Juni 2026 tritt die Umsetzung der sogenannten Women-on-Boards-Richtlinie in Kraft. Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Aufsichtsräte künftig zu mindestens 40 Prozent mit Frauen und zu mindestens 40 Prozent mit Männern besetzen. Wird diese Quote missachtet, bleibt der betreffende Sitz unbesetzt. Das gilt für alle Wahlen und Entsendungen ab dem 30. Juni 2026. Eine Monitoringstelle im Frauenministerium wird die Einhaltung überwachen.
Pflege gilt als Schwerarbeit
Pflege gilt ab 1. Jänner 2026 offiziell als Schwerarbeit. Jetzt berücksichtigt man die besonderen körperlichen und psychischen Belastungen des Berufs. Als Schwerarbeitende anerkannt sind diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen sowie Pflege(fach)assistent:innen.
Wichtig ist auch die Regelung für Teilzeit: Bereits ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent können Pflegekräfte profitieren. Das wirkt sich besonders auf Frauen aus, weil die Pflege überwiegend von ihnen verrichtet wird. Zusätzlich wird Schichtarbeit im 2-Schichtbetrieb realistischer bewertet. Die notwendige Zahl an Schwerarbeitstagen pro Monat sinkt von 15 auf 12.

Aliquotierung bei der Pensionsanpassung abgeschafft
Bisher hat man Pensionen im ersten Pensionsjahr nicht voll an die Inflation angepasst, sondern nur anteilig. Wie stark die erste Anpassung ausfiel, hing vom Monat des Pensionsantritts ab. Wer später im Jahr in Pension ging, erhielt eine geringere Anpassung.
Mit dem Ende der Aliquotierung fällt dieser Unterschied weg. Damit hängt die erste Pensionsanpassung nicht mehr vom Zeitpunkt des Pensionsbeginns im Kalenderjahr ab.
Teilpension wird eingeführt
Die Teilpension richtet sich an Personen, die nicht mehr im bisherigen Ausmaß arbeiten können oder wollen, aber weiter im Beruf bleiben möchten, etwa mit drei statt fünf Arbeitstagen pro Woche.
Anspruch auf Teilpension besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem es einen Pensionsanspruch gibt. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit der Arbeitgeberin: Man muss die Wochenarbeitszeit um mindestens 25 Prozent reduzieren. Für die Arbeitsstunden erhalten Beschäftigte weiterhin ihr Einkommen. Für den Teil, der wegfällt, bekommen sie eine Teilpension. Die Betroffenen bleiben beschäftigt und zahlen damit weiter in ihr Pensionskonto ein. Wer später vollständig in Pension geht, soll durch dieses Modell einen höheren Auszahlungsbetrag erhalten.
Neue Medienförderung
Eine neue Vertriebsförderung soll sicherstellen, dass auch in peripheren Gebieten Zeitungen zugestellt werden und dadurch weiterhin die allermeisten Menschen über solide, mit journalistischer Sorgfalt erarbeitete Informationen verfügen. Es stehen insgesamt 25 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, die erstmals 2026 ausbezahlt werden.
Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
2026 wird ein Fonds für Alleinerziehende eingerichtet. Der Fonds soll Kinder in schwierigen Lebenslagen vor Armut schützen und in Härtefällen helfen. Zum Beispiel wenn der Unterhalt ausbleibt. Ziel ist, soziale Notlagen abzufedern und die Eigenständigkeit betroffener Familien zu stärken.
Neues Stromgesetz will Strom billiger machen
Die Energiepreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und bleiben für viele Haushalte eine große Belastung. Mit einem neuen Stromgesetz kommt ein günstiger Stromtarif für ärmere Haushalte. Davon profitieren rund 600.000 Menschen, darunter Mindestpensionist:innen und Pflegegeldbezieher:innen.
Außerdem werden die Netzkosten künftig fairer verteilt. Nicht nur Haushalte und Unternehmen finanzieren das Stromnetz, sondern auch größere Kraftwerke. Private PV-Anlagen bleiben hingegen gebührenfrei.
Die FPÖ stimmte übrigens als einzige Partei großteils gegen das Gesetz. Ebenso wie gegen die Abgabensenkung auf Strom, die im nächsten Jahr für Haushalte und Unternehmen eine Ersparnis von 5 % der Stromkosten bringt.
Bulgarien führt den Euro als Währung ein
Es ist zwar kein nationales Gesetz, aber dennoch auch für Menschen in Österreich relevant: Bulgarien tritt am 1. Jänner 2026 der Eurozone bei und wird deren 21. Mitglied.

































