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Faktencheck: FPÖ verbreitet falsche Informationen über angebliche „Trinkgeldsteuer“

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Faktencheck: FPÖ verbreitet falsche Informationen über angebliche „Trinkgeld-Steuer“

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Arbeit & Freizeit, Wirtschaft und Finanzen
Lesezeit:2 Minuten
16. Oktober 2025
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Die FPÖ behauptet, die Bundesregierung hätte eine neue „Trinkgeldsteuer“ eingeführt. Das ist falsch. Trinkgelder bleiben auch weiterhin steuerfrei. In der Nationalratssitzung vom 16.10.2025 stimmten alle Parteien – mit Ausnahme der FPÖ – für eine Trinkgeld-Regelung, die Beschäftigten mehr soziale Absicherung bringt. Alle Details zur neuen Regelung gibt es hier.   

Trinkgelder waren steuerfrei und bleiben es auch weiterhin. Allerdings galten in allen Bundesländern höchst unterschiedliche Pauschalregelungen, was die Sozialversicherungsbeiträge betrifft. Die Trinkgeldpauschale setzt fest, dass monatlich Sozialversicherungsabgaben für einen Pauschalbetrag zu zahlen sind – also unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Trinkgeldes. Dadurch steigen Ansprüche auf Krankengeld, Pension und Arbeitslosengeld.

Höhe der Trinkgeldpauschale
Im Hotel- und Gastgewerbe gelten für Kellner:innen, die selbst kassieren, nun folgende Trinkgeldpauschalen: 65 Euro ab 2026, 85 Euro ab 2027 und 100 Euro ab 2028. Für Kellner:innen, die nicht selbst kassieren, gilt Folgendes: 45 Euro in den Jahren 2026 und 2027 sowie 50 Euro ab 2028. Beträge über 65 Euro (bzw. 100 Euro ab 2028) bleiben komplett abgabenfrei. Ab 2029 werden die Pauschalen an die Inflation angepasst. Weitere Branchen sollen folgen. Wer regelmäßig weniger Trinkgeld bekommt, muss die Pauschale aber nicht in Anspruch nehmen, wie SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann erklärt.

Durch Trinkgeldpauschale höheres Krankengeld und mehr Pension

Wie wirkt sich die Pauschale auf Sozialleistungen aus? Ein Beispiel: Die Trinkgeldpauschale beträgt für das Jahr 2026 65 Euro pro Monat. Von diesem Pauschalbetrag müssen die Arbeitgeber:innen etwas über 20 Prozent Dienstgeberanteil für Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung abführen – das sind monatlich rund 14 Euro. Beschäftigte zahlen rund 10 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen.

Für Kellner:innen bedeutet die Trinkgeldregelung also, dass sich der Pensionsanspruch nach 30 Jahren in der Gastronomie damit um rund 30 Euro pro Monat erhöht. Das Krankengeld erhöht sich um rund 40 Euro pro Monat, und bei Arbeitslosigkeit bekommen Kellner:innen (bei einem Bruttogehalt von 2.700 Euro pro Monat) um rund 22 Euro mehr Arbeitslosengeld pro Monat.

Gastro-Beschäftigte bekommen Einblick in bargeldlose Trinkgeldzahlung

Eine weitere Änderung betrifft die Auskunftspflicht an Beschäftigte. Arbeitnehmer:innen, die an einem Trinkgeld-Verteilsystem beteiligt sind, müssen am Beginn des Arbeitsverhältnisses unverzüglich über den Trinkgeld-Aufteilungsschlüssel informiert werden.

Außerdem haben Beschäftigte (z. B. Kellner:innen) künftig das Recht, Informationen über Trinkgelder zu bekommen, wenn diese bargeldlos gezahlt wurden – also z. B. mit Karte oder über eine App. Dieses Auskunftsrecht gilt immer dann, wenn das Trinkgeld nicht direkt in bar am selben Tag oder kurz danach an die Beschäftigten ausbezahlt wird.

Bis zu 3 Jahre im Nachhinein können Beschäftigte Auskunft verlangen, wie viel Trinkgeld z.B. in einem Monat bargeldlos eingegangen ist und wie es verteilt wurde.

Die Aussagen der FPÖ entsprechen demnach nicht den Fakten. Weder werden Trinkgelder „besteuert“ noch „abkassiert“. Im Gegenteil: Tatsächlich bleibt Trinkgeld weiterhin steuerfrei – und durch die neue Regelung sind Beschäftigte besser sozial abgesichert.

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Willi Resetarits war ein beliebter österreichischer Musiker und Sänger. Bekannt wurde er vor allem durch die Kultfigur „Ostbahn-Kurti“, die er über Jahrzehnte hinweg verkörperte. Er verband Schmäh und Musik mit seinem Einsatz für soziale Gerechtigkeit. Zitat: Man muss etwas tun, sich zu Wort melden. Als Einzelner und im Verband. Man muss Präsenz zeigen. Man muss darüber hinaus nachdenken. Willi Resetarits

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