Die Corona-Pandemie betrifft alle. Ganz besonders auch KünstlerInnen, Kreative, Kulturbetriebe und Kulturinstitutionen. Veranstaltungen sind abgesagt, Filmprojekte auf Eis gelegt, Kinos, Konzertsäle, Museen und Theater geschlossen. Die Existenzgrundlage für sehr viele Kunstschaffende und im Kulturbereich Tätige bricht weg. Einkommen fallen völlig aus.
Der Kulturbereich war schon vor Corona durch prekäre Beschäftigung geprägt. Es besteht die Gefahr der langfristigen Verödung der österreichischen Kulturlandschaft. Es gilt jetzt, die viel beschworene „Kulturnation“ zu retten. Die derzeitig angekündigten Maßnahmen reichen dazu nicht aus. Sie passen in vielen Fällen auch nicht für den Kulturbereich. Es braucht einen Rettungsschirm für die Kultur!
Schwierige Lage vor allem für Freie Szene, kleinere Kulturinstitutionen und Selbständige
Besonders dramatisch ist die Lage für die Freie Szene, kleinere Kulturinstitutionen und Selbständige. Viele fürchten um das wirtschaftliche Überleben. Künstlerinnen und Künstler, AutorInnen, KulturvermittlerInnen und KulturarbeiterInnen, Moderatorinnen und Moderatoren, Veranstalter, Agenturen, Filmschaffende, Kameraleute, Tonmeister und viele mehr sehen ihre Existenz bedroht. Dasselbe gilt für Musikerinnen und Musiker, Agenturen, Konzertveranstalter und Buchverlage. Sie alle werden in den nächsten Wochen und Monaten angesichts der Absagen ums nackte Überleben kämpfen.
Lage der großen Kulturbetriebe ebenfalls schwierig
Aber auch die Situation der großen Kulturbetriebe ist prekär. Einige Beispiele: Der Wiener Staatsoper entgehen durch die Schutzmaßnahmen pro Tag 130.000 bis 140.000 Euro an Einnahmen. Die Vereinigten Bühnen Wien rechnen durch die bis 3. April ausfallenden 25 Musical- und 19 Opernvorstellungen mit einem Einnahmenverlust von 2,1 bis 2,2 Mio. Euro. Den Österreichischen Bundestheatern entgehen derzeit rund 1,3 Mio. Euro Einnahmen pro Woche. Allein im Monat März erreichen die Einbußen 4,2 Millionen Euro. Und es ist mit längerfristigen Ausfällen zu rechnen, selbst wenn die Kulturbetriebe in einiger Zeit wieder öffnen können. Es wird dauern, bis der Tourismus wiederauflebt und die BesucherInnen sich wieder ins Konzert, Theater oder Kino trauen.
Es braucht daher rasch einen umfassenden Rettungsschirm für die Kultur. Mit spezifisch auf den Kulturbereich zu geschnittenen Maßnahmen. Mit der Schaffung und Aufstockung von Fonds. Mit Regelungen, die auf die spezifische Situation von Kulturschaffenden und Kreativen zugeschnitten sind.
Die bisher ins Auge gefassten Hilfsmaßnahmen generell für Unternehmen, wie die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Stundungen bei Ratenzahlungen, Kreditmöglichkeiten oder Kurzarbeit sind wichtige Schritte. Sie reichen jedoch nicht und passen nur bedingt für Kulturbetriebe. Wichtig wäre hier auch, dass vor allem für Betriebe bis 25 MitarbeiterInnen das Epidemiegesetz in Geltung bleibt. Nur so gibt es einen Rechtsanspruch auf Vergütung für den Verdienstentgang.
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Der Rettungsschirm Kultur muss u.a. folgende konkrete Maßnahmen beinhalten:
- Unbürokratische Hilfe aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auch für Kulturbetriebe, Kreative und Kulturinitiativen!
Es braucht einfache Regelungen, um Unterstützung aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu erhalten. Diese müssen so gestaltet sein, dass auch Kulturbetriebe, Kunstschaffende, Kreative und Kulturinitiativen rasch und unbürokratisch Hilfe erhalten. - Künstler-Sozialversicherungsfonds zu einem umfassenden KünstlerInnen-Rettungsschirm erweitern – das Geld ist da!
Das Fondskapital des Künstler-Sozialversicherungsfonds belief sich laut Geschäftsbericht 2018 auf knappe 20 Mio. Euro. Dieses Geld muss sofort zur Existenzsicherung von Kunstschaffenden verwendet werden! Auch die Mittel des Unterstützungsfonds werden bei weitem nicht ausgeschöpft: 2018 wurden in 51 Fällen insg. 169 000 € bewilligt. Zur Verfügung wären jedoch 500.000 € gestanden! In dieser so schwierigen Situation darf das Geld nicht gehortet, sondern muss sofort den Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung gestellt werden. Auch das Aufstocken der jeweils zugestandenen Summen ist ein Gebot der Stunde. Es ist genug Geld da! - Schaffung eines Corona-Notlagen-Fonds für Kunstschaffende
Die Kunstschaffenden brauchen sofort einen eigenen Corona-Notlagen-Fonds. Dieser soll in prekären Situationen auch entgangene Einnahmen ersetzen. Finanziert werden könnte dieser zumindest teilweise aus den Rücklagen des Künstler-Sozialversicherungsfonds. Dafür braucht es eigenes rasches, unkompliziertes und unbürokratisches Verfahren. Derzeit informiert der Künstler-Sozialversicherungsfonds zwar darüber, dass Corona-Notlagen als Notfall für den Unterstützungsfonds gewertet werden. Er verlangt jedoch das volle Verfahren. Dieses ist schon in „normalen“ Zeiten zu schwerfällig, um Notlagen gerecht zu werden. In der akuten Krise ist es gänzlich ungeeignet. KünstlerInnen am Rande der Existenz können nicht ein monatelanges Verfahren durchlaufen müssen, bis sie Hilfe erlangen! - Umfassende Reformen, um künstlerische Existenzen nachhaltig zu sichern – Aussetzung von Rückforderungen!
Die Situation für Kreative wird längerfristig prekär bleiben. Daher braucht es eine umfassende Reform des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes mit: Streichen der unteren Einkommensgrenze, Ausweitung des BezieherInnenkreises, Berücksichtigung von Kunstvermittlung und Vortragstätigkeit, Schaffung eines speziellen Instruments zur Vermeidung von Altersarmut. Rückforderungen geleisteter Zuschüsse aus den vergangenen Jahren müssen sofort ausgesetzt werden bis sich die Situation wieder normalisiert hat! - Öffentliche Förderungen garantieren – Keine Rückzahlungen von Fördermitteln!
Der Erhalt von öffentlichen Förderungen ist an zahlreiche Kriterien gebunden, deren Erfüllung jetzt nicht möglich ist. Bei der Kulturförderung muss beispielsweise unverzüglich Meldung erfolgen, sollten Aktivitäten abgesagt, verschoben oder redimensioniert werden. Bei Absage ist auch mit großen Problemen bei der Fördergeldabrechnung zu rechnen. Aktuell weist die Kultursektion im Vizekanzleramt darauf hin, dass Förderungen für abgesagte Veranstaltungen zurückzuzahlen sind. Darauf ist jetzt unbedingt zu verzichten, die Kulturbetriebe brauchen derzeit jeden Cent und können nicht auch noch Rückzahlungen leisten! - Existenz von Bundeskulturinstitutionen sichern – Vorkehrungen im Budget treffen
Die Bundestheater und Bundesmuseen werden die Verluste durch nicht erhaltene Eintrittsgelder und nicht stattfindende Veranstaltungen nicht allein stemmen können. Zahlreiche Einsparungen in den letzten zwei Jahrzehnten sind nicht spurlos vorübergegangen. Hier braucht es eine rasche Garantie des Bundes als Eigentümer für den Fortbestand der Bundeskulturinstitutionen. Es müssen auch die nötigen Vorkehrungen dafür im Budget getroffen werden - Hilfsprogramme für den Gemeinnützigen Bereich
Es braucht generell Hilfsprogramme für den Gemeinnützigen Bereich: Alle bisherigen Unterstützungsmöglichkeiten fokussieren auf Unternehmen und sind nicht für den gemeinnützigen Bereich konzipiert (die oftmals in Rechtsträgern ohne Erwerbsabsicht organisiert sind). Aber auch diese müssen MitarbeiterIinnen, Fixkosten wie Mieten & Co. weiterzahlen. Das betrifft besonders aber nicht nur den Kulturbereich. Hilfsmaßnahmen müssen auch gemeinnützige Organisationen zugänglich gemacht werden! - Einführung der Ruhendmeldung für alle Neuen Selbstständigen
Für KünstlerInnen gibt es als Ausnahme die Möglichkeit, die künstlerische Tätigkeit ruhend zu stellen. Dies gilt jedoch nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis. Gewerbetreibende können ihren Gewerbeschein zurückzulegen. Neuen Selbständigen steht dieses Instrument nicht zur Verfügung. Die Möglichkeit der Ruhendmeldung für alle Neuen Selbstständigen würde Vorteile bei Zahlungen an die SVA bringen oder alte Arbeitslosengeldansprüche zB aus einer unselbständigen Tätigkeit wiederaufleben lassen.
Die Kulturnation und das kulturelle Leben in Österreich ist in Gefahr – Kulturinstitutionen, Kunstschaffende, Kreative und Kulturbetriebe brauchen unverzüglich Unterstützung. #rettungsschirmkultur