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SPÖ stimmt für Corona-Gesetz, ÖVP-Grün gegen Maskenpause

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Türkis-Grün
Lesezeit:5 Minuten
23. September 2020
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Der Narionalrat beschließt das neue Corona-Maßnahmen mit den Stimmen der Regierung und der SPÖ. Denn das alte Gesetz war verfassungswidrig. ÖVP und Grüne stimmen gegen eine Maskenpause am Arbeitsplatz und gegen eine Erweiterung des Familienhärtefonds, unter anderem für Selbstständige in Kurzarbeit oder Alleinerzieherinnen in Karenz. Ebenso stimmen sie erneut gegen eine Aufnahme von Kindern aus Moria.

Die SPÖ hat bis zur letzten Minute mit der Regierung über das neue Covid-Maßnahmengesetz verhandelt. Man konnte viele „Schwachstellen“ beseitigen, sind die Sozialdemokraten mit dem Ergebnis zufrieden.

„Es hat sich ausgezahlt, dass wir beim Covid-Gesetz von Anfang an beharrlich auf Verbesserungen bestanden und konstruktiv daran mitgearbeitet haben“, bilanzierte SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried. Der erste Gesetzesentwurf im August war aus SPÖ-Sicht unbrauchbar. „Auf unseren Druck hin gab es dann zwei Begutachtungen und sogar ein Expertinnen-Hearing. Gestern konnten wir dem Gesetzesentwurf schon die ‚Giftzähne ziehen‘ und weitreichende Verbesserungen durchsetzen.“ So gibt es jetzt eine klare, zeitliche Befristung des Gesetzes bis Ende Juni 2021 statt Ende 2021, eine stärkere Einbindung des Parlaments bei Verordnungen und die Einschränkung der behördlichen Kontrollbefugnisse auf Covid-relevante Unterlagen. Außerdem sind private Wohnräume besser vor behördlichen Eingriffen geschützt, zählte Leichtfried das Erreichte aus.

FPÖ und Neos stimmen gegen das Gesetz in der jetzigen Form. Die FPÖ ist so unzufrieden mit dem Corona-Management der Regierung, dass sie einen Misstrauensantrag gegen die gesamte Bundesregierung einbringt. Die SPÖ begründete ihre Zustimmung auch damit, dass das  vorliegende Gesetz verfassungskonform ist und das Parlament besser in die künftige Corona-Gesetzgebung einbindet.

Altes Gesetz verfassungswidrig

Das bisher gültige Gesetz ist nicht verfassungskonform und muss deswegen schleunigst repariert werden – soweit sind sich alle Parlamentsfraktionen einig. Nachdem der Verfassungsgerichtshof einige Passagen aufgehoben hat, schlugen ÖVP und Grüne ein neues Gesetz vor. An dem gab es aber so viel zu kritisieren, dass alle Oppositionsfraktionen ankündigten, das Gesetz abzulehnen. Denn auch wenn die Bundesregierung  im Nationalrat eine Mehrheit hat, kann die Opposition das Gesetz gemeinsam im Bundesrat um acht Wochen aufschieben.

Die massive Kritik richtete sich vor allem gegen die weitreichenden Befugnisse der Polizei und anderer Verwaltungsbehörden. Anwälte, Unternehmer und Journalisten liefen dagegen Sturm, denn ursprünglich wollten ÖVP und Grüne den Behörden ermöglichen, im Zuge von Corona-bedingten Kontrollen in Betriebsstätten und an Arbeitsorten, „in alle Unterlagen Einsicht zu nehmen und Beweismittel zu sichern“. Die Neos nennen das „Hausdurchsuchungen“, für die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp ist das „inakzeptabel“. Man fürchtete um den Schutz des Redaktionsgeheimnisses – und der Pressefreiheit.

Dem Gesetz „die Giftzähne gezogen“

Dass die SPÖ doch einlenkt, verkünden die Sozialdemokraten nach mehreren Tagen Verhandlung mit der Bundesregierung. Man hat der Regierungsvorlage „die Giftzähne gezogen“. Das neue Gesetz ist verfassungskonform und zeitlich begrenzt. „Das Parlament ist stärker bei Verordnungen eingebunden, und die überschießenden Kontrollbefugnisse konnten wir rausverhandeln“, zeigt sich SPÖ-Verfassungssprecher Jörg Leichtfried zufrieden. Auch Verfassungsjuristen geben sich weitgehend zufrieden mit der Vorlage.

Besonderen Wert legt man darauf, dass das Gesetz zeitlich begrenzt gilt, also nur für die Zeit der Pandemie und nicht darüber hinaus. Eine etwaige Verlängerung des Gesetzes, das vorerst bis 30. Juni 2021 gelten wird, muss durch den Hauptausschuss des Parlaments genehmigt werden, teilte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried mit.

Auch für freiheitsbeschränkende Verordnungen gibt es jetzt Maximalzeiträume: Generelle Ausgangssperren dürfen für maximal zehn Tage, Betretungsverbote für maximal vier Wochen verhängt werden. Neu ist, dass ausdrücklich erlaubt ist, auch im Falle von Ausgangsbeschränkungen persönliche Kontakte zu den engsten Bezugspersonen zu haben, wie etwa zu „Person, in die man sich vor wenigen Wochen verliebt hat, oder auch die Geschwister“, erklärt Leichtfried.

Gesetzesgrundlage für Corona-Ampel

Wichtig war SPÖ und Neos auch die Transparenz der Corona-Kommission, die im Gesundheitsministerium tagt. Die Empfehlungen der Kommission werden in Zukunft veröffentlicht. Das stellt auch die Diskussion um die Ampel auf neue Füße.

Und die Corona-Ampel bekommt endlich eine gesetzliche Grundlage. Diese „an sich gute Idee“, wie Rendi-Wagner sie nennt, wurde bereits kurz nach ihrer Einführung von der Regierung ad absurdum geführt. Man beurteilte alle Regionen Österreichs einzeln, und rief dann wenige Tage später neue Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht für ganz Österreich aus. Es gibt keine Differenzierung in den Maßnahmen für die gelben oder orangen Gebiete.

In Zukunft sollen die Landeshauptleute selbst mehr mitbestimmen können. Bisher galt: Wenn es eine Verordnung vom Gesundheitsminister gab, können die Länder nichts Gegenteiliges erlassen. Durch die Lockerungs-Verordnung, die die Maskenpflicht zwischenzeitlich auf Bus, Bim und Bahn beschränkte, konnte so zum Beispiel in Innsbruck oder Wien keine Maskenpflicht für Geschäfte erlassen werden. Das soll sich nun ändern; auch, damit die Länderchefs flexibel auf die Ampelschaltung reagieren können.

COVID-Tests beim Hausarzt

Niedergelassene Kassenvertragsärzte und Labore sollen zusätzlich zu den Gesundheitsdiensten von 1450 Corona-Tests anbieten dürfen. Sie bekommen dafür ein pauschaliertes Honorar von den Krankenversicherungen, die Kosten trägt der Bund, die Mittel dafür kommen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds.

ÖVP und Grüne gegen Maskenpause

Die SPÖ bringt in der gleichen Nationalratssitzung einen Antrag für alle Menschen ein, die bei der Arbeit Maske tragen müssen. Sie sollen alle zwei Stunden 15 Minuten Pause machen dürfen, die als Arbeitszeit gilt. Die ÖVP-Wirtschaftsvertreter liefen Sturm gegen den Vorschlag, ÖVP und Grüne haben keine Zustimmung angekündigt.

Dem Antrag der SPÖ, die Notstandshilfe bis 31. März zu verlängern, kam Ministerin Aschbacher am Vormittag zuvor: Sie verkündete eine Verlängerung bis Ende des Jahres. SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch besteht auf einer Verlängerung bis März: „Die Arbeitslosigkeit verfestigt sich, die Langzeitarbeitslosigkeit nimmt dramatisch zu. Bereits jetzt haben wir 119.000 Menschen, die langzeitbeschäftigungslos sind“. Daran ändere sich auch im Jänner nichts, so Muchitsch.

ÖVP und Grüne gnadenlos bei Härtefällen

Ein weiterer Antrag betrifft den Familienhärtefonds. Im Familienausschuss wurde eine Erhöhung des Familienhärtefonds von 60 auf 100 Mio. Euro beschlossen. Der Antrag der SPÖ, dass mehr Eltern anspruchsberechtigt sind, wurde abgelehnt. Nach wie vor dürfen Geringfügige in Kurzarbeit, Selbständige, die vom WKÖ-Härtefallfonds abgelehnt wurden, Alleinerzieherinnen in Karenz und getrennt lebende Elternteile, bei denen das Kind nicht lebt, keinen Antrag stellen.

Hitzige Debatte über Flüchtlingsaufnahme

Neos-Klubobfrau Beate Meinl-Reisinger machte in der „Aktuellen Debatte“ erneut die Situation der Flüchtlinge in Moria zum Thema. Das Anliegen: Die Aufnahme von mindestens 100 unbegleiteten Kindern und eine Zustimmung der österreichischen Bundesregierung zum EU-Migrationspakt, der heute in Brüssel vorgestellt wird.

Die ÖVP ist freilich dagegen. Auch die SPÖ bringt heute erneut einen Antrag zur Aufnahme von Kindern aus Moria ein. SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner fand klare Worte für die Haltung des Bundeskanzlers: Moria zeige „das europäische Versagen und auch ein Versagen der österreichischen Regierung, insbesondere des Bundeskanzlers“. Kurz beschwöre zwar die Notwendigkeit einer EU-weiten Migrationspolitik. „Aber was hat er denn konkret getan in den vergangenen drei Jahren, damit es ein einheitliches Asylsystem in Europa gibt? Damit es Verfahrenszentren nach UNHCR-Standards an den Außengrenzen gibt? Oder Hilfe vor Ort und Bekämpfung der Fluchtursachen? Nichts!“

Der Grund dafür, so Rendi-Wagner: „Wenn es ein funktionierendes europäisches Asylsystem gibt, entzieht das dem Kanzler den politischen Nährboden. Dann kann er die Flüchtlinge nicht mehr zum Feindbild machen und aus dem Leid von Kindern kein politisches Kapital mehr schlagen.“

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