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Schwarz-Blau kopiert Forderungen der Immo-Lobby

Schwarz-Blau kopiert Forderungen der Immo-Lobby

Jakob Zerbes Jakob Zerbes
in Schwarz-Blau, Wohnen & Miete
Lesezeit:3 Minuten
7. Februar 2018
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Die Immobilien-Lobby hat das Wahlkampfbudget der Kurz-ÖVP mit 191.111 Euro aufgefettet. Vergleicht man das Regierungsprogramm mit dem Forderungskatalog des Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft (ÖVI) sieht man: Schwarz-Blau hat weite Teile mitunter wortgleich übernommen. 

Als die 15 Spender aus der Immobilien-Branche an die Kurz-ÖVP das schwarz-blaue Regierungsprogramm gelesen haben, dürften sie sich gefreut haben: Das Programm verspricht ihnen alles, wofür sie zuvor lobbyiert hatten. Forderungen, die der Verband der Immobilienwirtschaft aufgestellt hat, stehen zum Teil ident im Regierungsprogramm. 

Zahlen müssen die MieterInnen

Für Mieter und Mieterinnen schaut es weniger rosig aus: Im Altbau werden Wohnungen durchschnittlich 80 Euro pro Monat bzw. 960 Euro im Jahr mehr kosten. Davon profitiert der Vermieter doppelt: Durch die höheren Mieteinnahmen und durch den gesteigerten Wert der Immobilie. Denn wenn die Mieten steigen, steigen auch die Preise fürs Eigentum. Zynisch, hatte Kurz doch im Wahlkampf jungen Menschen Eigentum nahegelegt. „Für junge Menschen ist #Eigentum die beste Maßnahme gegen #Altersarmut.“, twittert er damals.

Für junge Menschen ist #Eigentum die beste Maßnahme gegen #Altersarmut. @sebastiankurz #puls4 #nrw17 #kurz2017

— Volkspartei (@volkspartei) September 25, 2017

Den sozialen Wohnbau im Visier

Die „regelmäßige Überprüfung der Förderwürdigkeit“ im sozialen Wohnbau fordert die Immobilienwirtschaft. Das heißt: Die Mieten von Besserverdienern sollen erhöht werden. Was vielleicht gerecht klingt, zieht in Wirklichkeit negative Konsequenzen für alle nach sich:

  1. Wer eine Gehaltserhöhung bekommt, läuft Gefahr, diese gleich wieder in die Miete investieren zu müssen.
  2. Der Gemeindebau senkt die Mietpreise am freien Markt und dämpft schnelle Mietzinssteigerungen. Die Mietpreise im Gemeindebau orientieren sich an den Kosten, die entstehen, und nicht am marktwirtschaftlichen Prinzip von Angebot und Nachfrage.
  3. Wenn Gemeindewohnungen im Preis steigen, gibt es weniger günstigen Wohnraum. Die privaten Mieten steigen also mit.

Diese „neue Gerechtigkeit” bedeutet letzlich höhere Mieten für alle, bzw. höhere Renditen für wenige. Trotzdem findet sich diese Forderung im Regierungsprogramm wieder: „regelmäßige Mietzinsanpassungen für Besserverdiener im kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau“ sollen eingeführt werden.

Neoliberale Mietpreisbildung

Generell drängt die ÖVI auf mehr Neoliberalismus. Je weniger Regeln, desto besser. Der ÖVI fordert ein neues System zur Mietzinsbildung, das Vermieter mehr Spielraum bei der Mietzinsfestlegung gewährt. Und das wird ins Regierungsprogramm ebenso aufgenommen, wie die Forderung, dass sich Altbauten mit gesetzlich gebundenen Mietpreisen aus dieser Bindung „hinaussanieren“ können. Dann können sie zu unregulierten Marktpreisen wieder vermietet werden. Der Immobilienverband spricht von der Anhebung der Mieten auf „angemessenen Mietzins“, das Regierungsprogramm von „marktkonformen Mieten“.

Parlamentarische Anfrage zu Zusammenhang zwischen Spenden und Reformen

Stehen die Spendengelder der Immo-Lobby und die geplanten schwarz-blauen Reformen im Wohnbereich in Zusammenhang? Eine parlamentarische Anfrage versucht der Frage auf den Grund zu gehen: Wird dieser Sachverhalt von der Justiz überprüft?

Verschaffen sie sich selbst ein Bild:

Die Forderungen des Immobilienverbandes und das Regierungsprogramm im Vergleich:  

1. Höhere Mieten im sozialen Wohnbau

Der ÖVI fordert, die Treffsicherheit im sozialen Wohnbau bzw. die mögliche Einführung höherer Mieten für Besserverdiener. Die ÖVI-Forderung ist textlich länger, im Kern aber ident. Ein Unterschied besteht darin, dass die Regierungspläne nicht nur in kommunalen, sondern auch in gemeinnützigen Beständen Überprüfungen der Bewohner vorsehen.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Treffsicherheit im sozialen Wohnbau erhöhen – Länder und Gemeinden sind aufgerufen, ihre kommunalen Wohnungsvergabe- und Wohnbauförderungssysteme einer Evaluierung zu unterziehen und entsprechende Maßnahmen zu setzen. Im Sinne der sozialen Gerechtigkeit bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung der Förderwürdigkeit (wie z.B. in der Schweiz üblich und gesellschaftlich auch anerkannt). Ist diese nicht mehr gegeben, soll – um die soziale Durchmischung aufrechtzuerhalten – eine Anhebung des Mietzinses auch im sozialen Wohnbau möglich sein.“

Regierungsprogramm

„Soziale Treffsicherheit und fairen Interessensausgleich sicherstellen – Mehr Gerechtigkeit im sozialen Wohnbau sicherstellen: regelmäßige Mietzinsanpassungen für Besserverdiener im kommunalen und gemeinnützigen Wohnbau“

2. Marktfreundliche Mieten

Der ÖVI fordert, die Einführung eines neuen Systems zur Mietzinsbildung, das Vermietern mehr Spielraum bei der Mietzinsfestsetzung gibt. Die Forderung des ÖVI ist auch in diesem Fall länger formuliert als im Regierungsprogramm. Letzteres zieht explizit Neubau und Gesamtsanierungen von Gebäuden als ein Kriterium für die Festsetzung einer marktkonformen Miete heran. Der ÖVI macht das nicht explizit und deutet eher Erhöhungen bei Sanierung an. Der ÖVI spricht außerdem von „marktaffinen Mieten‟, das Regierungsprogramm von „marktkonformen Mieten“. Eine Erklärung, was genau damit gemeint ist, bleiben beide übrigens schuldig.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Einführung eines marktaffinen Mietzinsbildungssystems – 60 Prozent aller Mietwohnungen sind ohnehin im gemeinnützigen und kommunalen Sektor und werden mit hohen öffentlichen Mitteln quersubventioniert. Für den privaten Bereich muss ein marktaffines Mietzinsbildungssystem möglich sein, das leicht anwendbar und nachvollziehbar ist. Wenn sich die Mietzinsbildung nicht am Markt orientieren kann, bleiben nicht nur Investitionen in die Qualität und Ausstattung aus, auch das Wohnungsangebot wird dadurch ausgedünnt. Insbesondere in Wien führt der politisch niedrig gehaltene Richtwert zu erheblichen Folgeproblemen und unerwünschten Lenkungseffekten. Weitere Mietzinsbeschränkungen bringen keinen zusätzlichen Wohnraum, im Gegenteil. Eine Evaluierung der bestehenden Mietzinsbeschränkungen sollte auf Äquivalenz Leistung/ Gegenleistung achten, denn die Ansprüche ans Wohnen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die 1994 definierte „Normwohnung“ bildet den heutigen Standard in keinster Weise mehr ab: Einerseits nimmt die Größe der Wohnungen bei abnehmender Haushaltsgröße zu; andererseits muss die laufende Wohnstandard-Verbesserung bei der Beurteilung der Entwicklung von Wohnkosten berücksichtigt und als Folge gestiegener Qualitätsansprüche verstanden werden, die sich auch in höheren Kosten zeigen muss.“

Regierungsprogramm

„Mietzinsbildung: Marktkonforme Miete bei Neubauten und Gesamtsanierungen des Gebäudes auf zeitgemäßen Standard“

3. „Hinaussanierung“ aus Mietpreisbindung

Der ÖVI möchte eine explizitere Formulierung der letzten Forderung, nämlich der Möglichkeit, Wohnungen bei Sanierung zu Marktpreisen zu vermieten, also Wohnungen aus der Regulierung „hinaussanieren“ zu können. Interessant auch hier ein geringfügiger Formulierungsunterschied. Der ÖVI spricht von der Anhebung der Mieten auf „angemessenen Mietzins“, das Regierungsprogramm auf „marktkonforme Mieten“. Die ÖVI-Forderung ist auch hier etwas detaillierter. Interessant auch ein unklarer, möglicher Widerspruch zwischen ÖVI und Regierungsprogramm: Ersteres deutet an, dass auch bestehende Mieten erhöht werden können sollen. Das Regierungsprogramm schreibt, dass „grundsätzlich nicht in bestehende Verträge eingegriffen werden“ soll.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Faires Mietzinsbildungssystem bei umfassenden Sanierungen – Die Investitionen in umfassende Sanierungen sollten in der Mietzinsbildung durch Anwendung des angemessenen Mietzinses berücksichtigt werden. Altmieten (Kategoriemieten aus der Zeit vor 1994. Richtwertmieten ab 1994) in solchen Gebäuden sollten an den angemessenen Mietzins in einem Modell ähnlich dem Eintritt in Geschäftsraummieten (15-tel-Anhebung) angehoben werden können.“

Regierungsprogramm

„Mietzinsbildung: Marktkonforme Miete bei Neubauten und Gesamtsanierungen des Gebäudes auf zeitgemäßen Standard.“

4. Keine Weitergabe von Mietverträgen mehr

Die nächste Forderung des ÖVI bezieht sich auf die Neuregelung im Bereich der Weitergabe von Mietverträgen. Die Formulierungen sind leicht anders, die Inhalte im Wesentlichen ident. Auch die unter Anführungsstrichen gesetzte Bezeichnung des „Mietadels“ wurde übernommen. Das Regierungsprogramm spezifiziert entsprechende Paragraphen im MRG und sieht Eintritt nur unter genauer spezifizierten Bedingungen vor (im selben Haushalt wohnhaft, Wohnbedürfnis). Die ÖVI- Forderung ist spezifischer, indem sie bei Eintritt in den Mietvertrag marktkonforme Mieten fordert.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Neuregelung der Eintrittsrechte – Abschaffung des „Mietadels“
Die Eintrittsrechte von privilegierten Personen (Eheleute, minderjährige Kinder) sollten auch weiterhin unangetastet bleiben. Nicht privilegierte Personen sollen weiterhin ein Eintrittsrecht oder Vormietrecht haben, aber zu marktkonformen Bedingungen. Die Ausübung des Eintrittsrechts ist unverzüglich anzuzeigen.“

Regierungsprogramm

„Abschaffung des „Mietadels“ durch zeitgemäße Ausgestaltung der Eintrittsrechte (§§12 und 14 MRG): Ehegatten, eingetragene Partner oder Kinder bis zum Erreichen des 25.
Lebensjahres, sofern sie im selben Haushalt gelebt haben und ein dringendes Wohnbedürfnis haben, treten unverändert in den Mietvertrag ein.“

5. Volle Miete trotz Befristung

Der ÖVI möchte die Neugestaltung der Befristungsregelungen erreichen, ihm ist der Befristungsabschlag von 25% ein Dorn im Auge. Das Regierungsprogramm übernimmt im Wesentlichen die Forderung, lässt aber die Formulierung der Abschaffung des Befristungsabschlages weg und bleibt weniger konkret als der ÖVI. Außerdem wird im Regierungsprogramm auch explizit die Möglichkeit für Vermieter eingeführt, kürzere Mietverträge als jetzt (weniger als drei Jahre) abzuschließen.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Abschaffung des Befristungsabschlages – Anstelle einer Pönalisierung sollten Anreize für längerfristige Vermietung geschaffen werden. Mit einem degressiven Abschlagsystem sollte die Dauer der Befristung berücksichtigt werden, denn es ist nicht nachvollziehbar, warum bei einer Befristung auf zehn Jahre der gleiche Abschlagsatz herangezogen wird wie für eine Befristung auf drei Jahre.“

Regierungsprogramm

„Längerfristige Mietverhältnisse fördern, kurzfristige Mieten erlauben: Schaffung eines Anreizsystems zur Attraktivierung längerfristiger Mietverhältnisse, gleichzeitig Dispositionsfreiheit in definierten Einzelfällen für kurzfristige Mietverhältnisse“

6. Lagezuschlagverbot abschaffen

Eine weitere Forderung des ÖVI bezieht sich auf die Abschaffung des Lagezuschlag-Verbots in Wiener Gründerzeitvierteln. Die Formulierung im Regierungsprogramm ist knapper. Der Inhalt in der Forderung ident.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Aufhebung des Lagezuschlag-Verbots in den Wiener Gründerzeitvierteln: Der Wegfall des Lagezuschlags in Gründerzeitvierteln bezieht sich auf die Qualität des Gebäudebestands in der Zeit von 1870 bis 1917 und berücksichtigt den heutigen Zustand und die Ausstattung der Gebäude in keinster Weise. Eine zeitgemäße Adaptierung des Lagebegriffs im RichtwertG ist erforderlich: Für Gründerzeitviertel sollen nicht historische Ausstattungsmerkmale, sondern der aktuelle Zustand maßgeblich sein.”

Regierungsprogramm

„Aufhebung des Verbots des Lagezuschlags in Gründerzeitvierteln zur Herstellung fairer Verhältnisse“

7. Untermietverbot und Gewerbeberechtigung

Die ÖVI-Forderung nach einem Untermietverbot bezieht sich auf die Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke, etwa durch Kurzzeitvermietung. ÖVI und Regierungsprogramm sind sich einig, dass es eine Maßnahme braucht. Der ÖVI schlägt ein Untermietverbot vor, das Regierungsprogramm eine Gewerbeberechtigung.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Missbrauch von Untervermietung abstellen: Hauptmietwohnungen werden immer öfter der Wohnversorgung der Bevölkerung entzogen durch Untervermietung zur touristischen Nutzung. Ein striktes Untermietverbot mit der Möglichkeit, im Einzelvertrag die Untervermietung einzuräumen, könnte hier Abhilfe schaffen.“

Regierungsprogramm

„Tageweise Wohnungsvermietung: Erfordernis einer einschlägigen Gewerbeberechtigung für gewerbsmäßige tageweise Vermietung von Wohnungen“

8. Steuererleichterungen für VermieterInnen I

Der ÖVI fordert steuerliche Anreize zur Ankurbelung von Investitionen in den Wohnungsbau. In diesem Punkt besteht eine Übereinstimmung mit dem Regierungsprogramm im übergeordneten Ziel, mittels Investitionen in Bezug auf steuerliche Anreize Maßnahmen zu setzen, nicht zuletzt durch die Abschreibemöglichkeiten. Der ÖVI ist hier deutlich konkreter, spricht von der Einführung einer degressiven Sonder-AfA. Das Regierungsprogramm plant die Prüfung der Möglichkeit der Setzung steuerlicher Anreize, unter anderem mit Anpassungen im Bereich der AfA.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Um mehr Investitionen in den Mietwohnbau anzustoßen, schlägt der ÖVI vor, hier besondere steuerliche Anreize zu schaffen. Mit der Einführung einer degressiven AfA, die an die Vermietung der geschaffenen Wohnräume als Hauptwohnsitz geknüpft ist, könnten hier wesentliche Impulse gesetzt werden. Jeweils 10% AfA in den ersten drei Jahren und eine „Behaltefrist“ von 10 Jahren könnten die Investitionen deutlich ankurbeln.“

Regierungsprogramm

„Prüfung der Möglichkeit der Setzung steuerlicher Anreize: (…)Die steuerlichen Abschreibungsdauern für nichtbegünstigte Herstellungsaufwendungen sollen generell verkürzt werden. Hierbei soll zwischen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen unterschieden werden. Anpassung der Abschreibung (AfA) an die oben geforderten verkürzten Abschreibungszeiträume.“

9. Steuererleichterungen für Vermieter II

Der ÖVI fordert die Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes und die Attraktivierung der Vermietung. Diese Forderung ist bis auf einen Grammatikfehler im Original wörtlich ident übernommen.

Vergleichen

Forderung der ÖVI

„Attraktivierung von Vermietungen durch Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahren (sic!).“

Regierungsprogramm

„Mietkauf-Modelle forcieren: Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes von 20 auf 10 Jahre”

Weiterführende Links:

Zur parlamentarischen Anfrage (PDF auf der Parlamentswebsite)

Presseunterlage des ÖVI (PDF auf der Website der ÖVI)

Regierungsprogramm (PDF auf der Website der ÖVP)

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Tom Potzy
Tom Potzy
14. März 2018 06:59

Die ÖVP macht reine Klientelpolitik, wer fleissig spendet wird im Regierungsprogramm bedacht.

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Der unter…
Der unter…
10. Februar 2018 16:35

Was soll man dazu sagen als: https://drive.google.com/file/d/1UfYPaDBYIckZQtGhssAA-IvU01Wa92Te/view

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Soviel dazu:
Soviel dazu:
9. Februar 2018 13:56

ÖVP – Staatliche Zuschüsse 2017: 57,4 Mill. €
SPÖ – Staatliche Zuschüsse 2017: 55,2 Mill. €
FPÖ – Staatliche Zuschüsse 2017: 43,6 Mill. €

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Petra Sch.
Petra Sch.
Reply to  Soviel dazu:
9. Februar 2018 21:32

Sind da die vor der Angeloben massiv erhöhten NR-Gehälter dabei oder werden die noch zusätzlich bezahlt?

Kontrast.at: Was nun? Dabei? Od. kosten die 183 Fratzen das noch zusätzlich?

0
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Petra
Petra
Reply to  Petra Sch.
9. Februar 2018 21:34

… Angelobung …

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Für viele Frauen ist Gewalt Teil ihrer täglichen Realität. So erlebt jede dritte Frau in Österreich im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt. Jedes Jahr wird am 25. November, dem „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“, auf die vorhandenen Missstände aufmerksam gemacht. Zitat: Niemand ist den Frauen gegenüber aggressiver oder herablassender als ein Mann, der seiner Männlichkeit nicht ganz sicher ist. Simone de Beauvoir
Für viele Frauen ist Gewalt Teil ihrer täglichen Realität. So erlebt jede dritte Frau in Österreich im Laufe ihres Lebens körperliche oder sexualisierte Gewalt. Jedes Jahr wird am 25. November, dem „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“, auf die vorhandenen Missstände aufmerksam gemacht. Zitat: Niemand ist den Frauen gegenüber aggressiver oder herablassender als ein Mann, der seiner Männlichkeit nicht ganz sicher ist. Simone de Beauvoir

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15. Oktober 2025
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