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Parlament beschließt Verbot von Großspenden – ÖVP dagegen

Parlament beschließt Verbot von Großspenden – ÖVP dagegen

Am Rednerpult: SPÖ-Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner setzt Schallenbergs Zynismus Widerstand entgegen.

Foto: Rendi-Wagner/Instagram

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Parteispenden
Lesezeit:3 Minuten
30. Juni 2019
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Großspender haben den Wahlkampf von Sebastian Kurz 2017 finanziert. Bei der kommenden Wahl wird das nicht mehr möglich sein: SPÖ, FPÖ und JETZT haben sich auf ein Verbot von Groß-Spenden über 7.500 Euro geeinigt. Bei Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze drohen hohe Geldstrafen. ÖVP und NEOS sind gegen die neuen Regeln bei den Parteispenden.

2017 hat die ÖVP 4,4 Millionen Euro Spenden für ihren Wahlkampf erhalten. Allein 2 Millionen davon stammen von 32 Einzelpersonen. Das bleibt nicht ohne Einfluss auf die Politik der Partei.

SPÖ, FPÖ & JETZT: Verbot von Spenden über 7.500 Euro

1,1 Mio. Euro bekam Kurz alleine von der mächtigen Tiroler Adler Runde. Es ist ein Zusammenschluss von Tirols Reichsten. Sie wollten den 12-Stunden-Tag und Beitragssenkungen für Unternehmen ebenso wie eine Schwächung von Gewerkschaften und Arbeiterkammer. Acht ihrer Mitglieder zahlten an die ÖVP.

Im Wahlkampf 2019 wird das nicht mehr möglich sein. Denn SPÖ, FPÖ und JETZT einigen sich auf ein Verbot von Großspenden: Niemand soll mehr als 7.500 Euro im Jahr an eine Partei spenden. Insgesamt darf eine Partei nicht mehr als 750.000 Euro an Spenden pro Jahr annehmen.

Kurz nahm zwei Mio. Euro über Großspenden ein. Das ist künftig also verboten.

Überhaupt müssen Parteien alle Zahlungen über 2.500 Euro sofort veröffentlichen – so sollen Stückelungen verhindert werden.

Kurz und die ÖVP haben das Gesetz missachtet

Insgesamt hat die ÖVP 2017 13 Millionen Euro für ihren Wahlkampf ausgegeben. Das sind 6 Millionen mehr als das Gesetz erlaubt. Weil das den fairen Wettbewerb im Wahlkampf verhindert, kommen jetzt höhere Strafen bei Überschreitung:

Wer die Kostengrenze von 7,14 Mio. Euro  um mehr als die Hälfte überzieht, zahlt dann eine Strafe von 150 Prozent dieses Überziehungsbetrages. Das wären bei der ÖVP 2017 fast 6 Millionen Euro Strafe gewesen – und die ist ohne Großspender schwer zu begleichen.

Die Einhaltung der Ausgabengrenze wird laufend vom unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) überwacht: Drei Sachverständige aus den Bereichen Transparenz-und Kampagnenforschung, dem Medienwesen und einem Wirtschaftsprüfer erstellen ein Gutachten zu jeder Partei, in dem sie die Höhe der Wahlkampfkosten beurteilen. Veröffentlicht wird das frühestens sechs Monate nach der Wahl.

Außerdem müssen Personenkomitees, die eine Partei unterstützen, registriert und in die Wahlkampfkostengrenze eingerechnet werden.

Intransparenz: Die schwarze Spenderliste

Bis vor kurzem hat Sebastian Kurz lediglich den Ursprung von 2 Millionen des schwarzen Spendentopfes nachgewiesen. Erst im Juni 2019 sickern Informationen an die Öffentlichkeit. Beispielsweise, dass Spenden von PORR-Mehrheitseigentümer Klaus Ortner in Höhe von 1 Million an Kurz bzw. die ÖVP geflossen sind. Allerdings gestückelt, sodass sie nicht dem Rechnungshof gemeldet werden musste.

Daher wird die Obergrenze von 7.500 Euro auch für Konzerne mit mehreren Tochtergesellschaften gelten. Ortner hatte seine Wahlkampfspenden nämlich auf mehrere Firmen seiner IGO-Gruppe und mehrere Teilbeträge verteilt.

Schon für die Wahl im Herbst

Durch die Einigung vor der Juli-Sitzung des Nationalrats gelten die neuen Regeln bereits für die kommende Wahl im Herbst. Am Montag tagt der eigens für dieses Thema eingerichtete Unterausschuss, gleich danach der zuständige Verfassungsausschuss. Die Bestimmungen sollen bereits ab 9. Juli gelten.

Kontrolle durch den Rechnungshof und unabhängigen Senat

Neben dem laufenden Monitoring durch den unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat kontrolliert der Rechnungshof die Parteifinanzen. Er wählt aus den fünf von den Parteien vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfern zwei aus: Diese unterliegen bei ihrer Kontrolle einem strengen Regulativ. Bei mangelnder Vertrauenswürdigkeit kann ihnen sogar die Ausübung ihres Berufes untersagt werden.

Jede Partei ist verpflichtet, Nachfragen des Rechnungshofes fristgerecht zu beantworten. Will der Rechnungshof Details zu einem Spender oder einer Veranstaltung wissen, muss die Partei eine Stellungnahme abgeben – die kann von den Wirtschaftsprüfern überprüft werden können.

Ergeben sich Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten in den Angaben der Parteien, kann der Rechnungshof zusätzlich einen eigenen Wirtschaftsprüfer beauftragen.

 

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2 Kommentare
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Manfred Fef
Manfred Fef
1. Juli 2019 11:07

Kritisiert wurde in den Nachrichten, dass keine Kontrolle des Rechnungshofs mitbeschlossen wurde. Warum nicht?

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Wisst ihr, was mir
Wisst ihr, was mir
30. Juni 2019 00:26

AUCH an der SPÖ missfällt?
Das Nach-oben-Hieven der eigenen Brut.

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