Die FPÖ möchte das System der Kollektivverträge grundlegend verändern – anstelle von flächendeckenden Kollektivverträgen soll es in Zukunft Betriebsvereinbarungen geben. Was das bedeutet, sieht man aktuell in einer steirischen Druckerei.
Die FPÖ hat sich in ihrem Wahlprogramm das Ziel gesetzt, die Kollektivverträge zurückzudrängen. Sie will anstelle von flächendeckenden Kollektivverträgen lieber Betriebsvereinbarungen. Das heißt, dass die Gewerkschaften nicht mehr für die gesamte Branchen verhandeln. Stattdessen sollen Verträge über Mindestlöhne, Urlaubsgeld oder die Regelung der Arbeitszeit in jedem Betrieb einzeln ausgemacht werden.
Druckerei ohne Kollektivvertrag: Nachtzuschläge und 13./14. Gehalt gekürzt
Was das bedeutet, sieht man aktuell in einer steirischen Druckerei. Da im Bereich der Druckereien der Kollekivvertrag seit längerem ausständig ist, konnte das Druckereiunternehmen Klampfer Einzelverträge auf betrieblicher Ebene abschließen. Das Ergebnis: Nachtzuschläge, sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden gekürzt. Nachtzuschläge gibt es etwa erst ab 22 Uhr statt wie bisher ab 19 Uhr.
Für einen Drucker mit einem KV-Lohn von 2.700 Euro brutto bedeutet das einen jährlichen Einkommensverlust von 4.700,68 Euro im Jahr.
Ohne Kollektivvertrag: Weder Weihnachtsgeld noch Mindestlohn
Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die zwischen der Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer geschlossen wird. Der Kollektivvertrag gilt für alle Arbeitnehmer in einer Branche und ist ein Jahr lang gültig.
Der Kollektivvertrag regelt die Mindestlöhne für Berufe, aber auch die Höhe des Weihnachts- und des Urlaubsgeldes, sowie Arbeitszeit und Überstunden. Flächendeckende Kollektivverträge wie wir sie in Österreich haben, haben einen großen Vorteil: Es profitieren alle Arbeitnehmer davon – auch jene, die weniger Erfahrung oder Stärke in Verhandlungen haben.
Werden Kollektivverträge hingegen auf Betriebsebene verhandelt, haben die ArbeitnehmerInnen eine viel schwächere Position. Dazu kommt, dass die FPÖ auch das Ende der Pflichtmitgliedschaft in Arbeiter- und Wirtschaftskammer fordert. Da die Fachverbände der Wirtschaftskammer die Hauptverhandler sind, hängen flächendeckende Kollektivverträge auch der Kammermitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer.
Im internationalen Vergleich
In Österreich gelten die Kollektivverträge für mehr als 95% der ArbeitnehmerInnen. In Deutschland sind es nur 45%. Das führte dazu, dass bald ein Viertel der deutschen ArbeitnehmerInnen im Niedrieglohn-Bereich arbeitet.
In Ländern wie Großbritannien oder Polen liegt die Abdeckung noch niedriger – und die Löhne der ArbeitnehmerInnen sind noch geringer. Schweden, Dänemark oder die Niederlande haben eine ähnliche Quote wie Österreich – und entsprechend höhere Löhne.