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Corona-Krise: Alleinerzieherinnen, Künstler und Kleinunternehmer brauchen jetzt staatliche Soforthilfe

Maßnahmen gegen Coronavirus sorgen für sinkende Konjunktur

Leere Restaurants sind Ergebnis der Coronavirus-Schutz-Maßnahmen

Alina Bachmayr-Heyda Alina Bachmayr-Heyda
in Gesundheit, Verteilungsgerechtigkeit
Lesezeit:5 Minuten
12. März 2020
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Das Coronavirus bedeutet für die Wirtschaft eine enorme Belastung: Tourismus- und Gastronomiebetriebe klagen über Einbußen. Nach Theater- und Konzerthäusern bleiben als Seuchenschutz-Maßnahme jetzt auch die Schulen geschlossen, viele Eltern werden ihre Kinder zuhause betreuen müssen. Die Gesundheitskrise kann schnell zur Wirtschaftskrise werden, wenn die Regierung nicht aktiv gegensteuert. Und Wirtschaftskrisen treffen bekanntlich kleine Betriebe, Selbstständige und die Arbeitnehmer besonders stark – vor allem jene, die jetzt schon unter prekären Bedingungen leben und arbeiten.

Von der Gesundheits- zur Wirtschaftskrise

Während bei Desinfektionsmitteln, Seifen und haltbarem Essen die Umsätze nach oben schnallen, brechen sie in anderen Bereichen ein. Nicht nur durch die Verordnungen der Regierung, sondern auch durch persönliche Vorsicht: Menschen gehen weniger Shoppen oder ins Restaurant. Viele sagen ihre Urlaube ab – nicht nur Flugreisen, sondern auch Wochenendausflüge im Inland.

Dieser eingeschränkte Konsum trifft die Unternehmen, die dann weniger Angestellte brauchen und externe Aufträge nicht vergeben. Das trifft wiederum oft Selbstständige wie zum Beispiel Grafiker oder kleine Bäckereien, die von Belieferungen für größere Restaurants leben.

In der Wirtschaftskrise 2011 haben viele Unternehmen auf Kurzarbeit umgestellt. Die MitarbeiterInnen arbeiten weniger – zwischen 10 bis 90 Prozent – und bekommen auch entsprechend weniger Gehalt. Zusätzlich gibt es finanzielle Unterstützung für Kurzarbeit. Diese ist zumindest so hoch, wie das Arbeitslosengeld für die nicht gearbeitete Zeit betragen würde. Das Geld dafür kommt vom Arbeitsmarktservice (AMS). Derzeit hat das AMS dafür nur 20 Mio. Euro zur Verfügung  – die sind bereits vor der Corona-Krise gänzlich aufgebraucht gewesen. Eine Aufstockung ist angekündigt.

Wo schnell geholfen wird

Die Regierung übernimmt Haftung für bis zu 100 Mio. Euro an Krediten für Hotels, die unter starken Umsatz-Einbußen leiden. Den Topf von 100 Mio. Euro können Gastro- und Tourismusbetriebe, aber auch Reisebüros in Anspruch nehmen.

Für Betriebe will der Staat ein Drittel der Kosten übernehmen, die durch die drei Wochen Sonderurlaub für Eltern entstehen. Auf diesen Sonderurlaub gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch. Entscheidet der Arbeitgeber, dass die Angestellten nicht zu Hause bleiben dürfen, gilt das. An Schulen und in Kindergärten soll es weiterhin Betreuung für die Kinder geben, die vom Arbeitgeber nicht frei bekommen oder in Pflege, Medizin oder Versorgung arbeiten.

Wen es wirklich trifft

„Das Coronavirus trifft die Ärmsten“, warnt die Armutskonferenz, die im März mit VertreterInnen aus Wissenschaft, sozialen Organisationen, Bildungseinrichtungen und Armutsbetroffenen stattfand. Sie fordert:

„Corona trifft die ökonomisch Ärmsten am Arbeitsmarkt, in den Familien oder als chronisch Kranke. Sie brauchen besonderen Schutz, Sicherheit und entschiedene Maßnahmen zur Verringerung ihrer sozial prekären Situation.“

Das trifft Leasing-ArbeiterInnen, die über Agenturen vermittelt werden und per Auftrag bezahlt werden. Kellnerinnen, die stundenweise bezahlt werden, stehen vor leeren Kaffeehäusern. Reinigungskräfte, die schwarz in Privathaushalten arbeiten, verlieren in Quarantänefällen ihre Existenzgrundlage. Kleine Restaurants, die von Catering-Lieferungen leben, bleiben wegen abgesagter Sitzungen und Veranstaltungen ohne Bestellungen. Nachdem die Winter-Saison in den Skiorten frühzeitig beendet ist, stehen tausende Saison-ArbeiterInnen nun auf einen Schlag ohne Job da.

Kleine Häuser, freischaffende KünstlerInnen

Besonders treffen die Seuchenschutz-Maßnahmen auch die Kunst- und Kultur-Häuser. Theater, Konzerthäuser, Clubs bleiben geschlossen, Veranstalter sagen Events und Festivals ab. Auch dort, wo schon tausende Arbeitsstunden zur Vorbereitung geleistet wurden, ist kein Geld in Sicht. Derzeit ist nicht absehbar, wie lange der Kunst- und Kulturbetrieb stillsteht.

Doch während die Bundesbühnen und großen Bühnen die Schließungen überstehen dürften, trifft es kleine Häuser und freie Künstler und Künstlerinnen besonders hart. Unter den AutorInnen ist gerade einmal 1 Prozent fest angestellt; bei den Musikern sind es 4 Prozent. Von allen Schauspielerinnen und Tänzern sind 17 Prozent an Häusern oder bei Produktions- oder Eventfirmen angestellt. Die meisten von ihnen arbeiten ihr Leben lang auf Gagenbasis.

Nun kündigte der Bund an, für Unternehmen bei Dienstfreistellung ein Drittel der Kosten zu übernehmen. Selbstständigen KünstlerInnen hilft das allerdings nicht.

SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda fordert einen Krisengipfel mit den Kunst- und Kultur-VertreterInnen. Auch die Versicherungsträger sind hier gefragt: Eine Stundung der Sozialversicherungs-Abgaben wäre eine erste Entlastung für die gebeutelte Kusntszene. Außerdem fordert Drozda, dass man Lücken im Epidemiegesetz schließt: Derzeit gibt es Entschädigungen für den Verdienstentgang, wenn Betriebsstätten wegen Erkrankungen geschlossen werden – nicht aber, wenn Veranstaltungen abgesagt werden müssen.

Unterdessen hat sich eine Initiative „Wir zählen mehr EPUs statt Banken retten“ gegründet, die einen Ausgleichsfonds für KünstlerInnen fordert. Dieser soll Freischaffenden, Ein-Personen-Unternehmen, Selbstständigen, hauptberuflichen KünstlerInnen und  SpeakerInnen zur Verfügung stehen. Wer bereits ein Event, eine Lesung oder eine Vorstellung absagen musste, soll eine Kompensation in Höhe des durchschnittlichen Monatseinkommens bekommen. Das liegt bei SchauspielerInnen um die 1.000 Euro – brutto.

„Tausende Menschen und ihre Familien vor dem finanziellen Nichts“, warnt die Initiative.

Kleinstunternehmen und Ein-Personen-Unternehmen

„Ohne echte finanzielle Unterstützung hagelt es Konkurse“, prognostiziert Vizepräsident und Kreativsprecher des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband Wien, Marcus Arige, und fordert:

„Nach dem Rettungsschirm für Banken braucht es jetzt einen Rettungsschirm für alle Kleinstunternehmen, die von den Maßnahmen zum Coronavirus betroffen sind.“

Erste Wortmeldungen der Regierung ließen vermuten, dass wieder einmal auf die großen Unternehmen Bedacht genommen wird und für Ein-Personen-Unternehmen und Klein- und Mittelbetriebe die bürokratischen Hürden groß sein werden. Arige weiter: „Wenige Banken bekamen Milliarden, da darf man sich erwarten, dass Zehntausende Ein-Personen-Unternehmen und Klein- und Mittelbetriebe auch eine echte finanzielle Hilfe bekommen.“

Damit Ein-Personen-Unternehmen und Klein-und Mittelbetriebe nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben, fordert Arige eine Ausfallshaftung für entgangene Umsätze und die Einführung eines Härtefonds als Soforthilfe.

„Wir fordern für alle Selbstständigen, ob Kammermitglied oder nicht, eine echte Lösung. Es geht um Zehntausende Existenzen, die auf dem Spiel stehen. Wir werden genau darauf schauen, dass die betroffenen Ein-Personen-Unternehmen und Klein- und Mittelbetriebe im Fokus von Finanzhilfen stehen und nicht wieder Industrie und Banken.“

Ein SPÖ-Antrag zum Coronavirus-Konjunkturpaket wurde allerdings im Wirtschaftsausschuss von ÖVP und Grünen abgelehnt. Die Forderungen: Kurzarbeit auch für kleine Unternehmen, niederschwelliger Zugang zu Krediten, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Außerdem Steuerstundungen und eine Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge, die für Kleinstunternehmen und Ein-Personen-Unternehmen einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten. Letzteres wurde 2016 nach Unwettern bei den Sozialversicherungsbeiträgen der Bauern gemacht.

Von Maßnahmen gegen Corona betroffen: kleine Betriebe
Die Auswirkungen und Maßnahmen treffen kleine Unternehmen zuerst.

Alleinerzieherinnen

Besonders betroffen sind auch Alleinerzieherinnen. Für sie ist es generell schwer auf den Arbeitsmarkt. Weil sie ihre Kinder betreuen müssen, finden sie oft schwer Jobs – oftmals müssen sie Teilzeit arbeiten oder landen in schlecht bezahlten Berufen. Und das betrifft zum Großteil Frauen. Von den 180.000 Alleinerziehenden in Österreich sind 90 Prozent Frauen und davon wiederum 40 Prozent armuts- und ausgrenzungsgefährdet.

Gerade für Alleinerzieherinnen stellt sich nun durch die Maßnahmen gegen das Coronavirus die Frage:

„Wer passt auf die Kinder auf?“ Denn der Rechtsanspruch auf die drei Wochen Eltern-Sonderurlaub fehlt hier besonders.

Großeltern dürfen nicht einspringen, denn gerade für ältere Menschen ist Corona viel gefährlicher als für jüngere. Außerdem haben Kinder oftmals keine Symptome, obwohl sie das Coronavirus in sich tragen – eine Ansteckung auf die Großeltern ist also auch bei gesunden Kindern möglich. Daher bräuchte es für Alleinerziehende eine Garantie, dass sie solange von der Arbeit zuhause bleiben können, bis die Schule oder der Kindergarten wieder öffnen.

Der Ruf nach Maßnahmen im Kulturbereich wird immer lauter: In einer Presseaussendung der VAM („Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH“), die für die Rechte von Kulturschaffenden eintritt, am 12. März 2020 weist die Kulturindustrie auf den dringenden Bedarf eines Notfallfonds hin.

„Wenn die österreichische Kultur nicht um ihre große Vielfalt gebracht werden soll, ist Handeln dringend gefordert!“

 

Weitere Informationen zum Coronavirus

finden Sie unter Coronavirus: Symptome, Übertragung und Behandlung – alle Informationen

Parlament Das Thema "Armutskonferenz" im Parlament

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