In den 27 EU-Staaten leben rund 450 Millionen Menschen – deutlich mehr als in den USA mit etwa 348 Millionen. Bei zentralen sozialen Kennzahlen unterscheiden sich die Lebensbedingungen jedoch teils erheblich. In der EU ist die Lebenserwartung höher, die Säuglingssterblichkeit niedriger, ebenso wie Mordrate und Zahl der Drogentoten. Umgekehrt sind die Rechte der Arbeitnehmer:innen in der EU weit stärker geschützt, was etwa den Anspruch auf bezahlten Urlaub betrifft.
Die Lebenserwartung liegt in der EU bei 81,5 Jahre (Eurostat, 2023). Zwar gibt es zwischen den Mitgliedsstaaten deutliche Unterschiede – etwa werden die Menschen in Spanien rund 84 Jahre alt, während in Rumänin der Schnitt bei 76 Jahren liegt, trotzdem leben die Menschen in Europa klar länger als in den USA. Dort liegt die Lebenserwartung bei 78,4 Jahre (CDC, 2023).
Auch bei der Säuglingssterblichkeit schneiden die Vereinigten Staaten schlechter ab. 2023 starben in der EU 12.280 Kinder vor ihrem ersten Lebensjahr, was 3,3 pro 1.000 Geburten entspricht. In den USA kamen 2023 auf 1.000 Geburten hingegen 5,6 Todesfälle.
USA vs. Europa: Höhere Mordrate in den USA
Auch bei Gewaltverbrechen sind die Unterschiede deutlich. 2023 wurden in der EU 3.930 vorsätzliche Tötungsdelikte registriert – ein Rückgang um 15,2 Prozent im Vergleich zu 2013. In den USA waren es im selben Jahr laut Justizministerium 19.800 Morde. Umgerechnet auf 100.000 Einwohner entspricht das einer Rate von rund 0,9 in der EU und 5,9 in den USA. Die Mordrate ist damit in den Vereinigten Staaten mehr als sechsmal so hoch.
Mehr Drogentote, mehr Inhaftierte, mehr Hinrichtungen
Auch an Drogen sterben in den USA weit mehr Menschen als in Europa. 2023 starben in den USA 105.007 an einer Überdosis, was einem Anteil von etwa 31 Personen pro100.000 Einwohner:innen entspricht. In der EU wird die Zahl der Drogentoten für 2023 auf 7.400 Menschen geschätzt. Bezogen auf 100.000 Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren entspricht das zwei bis drei Todesfällen (EUDA, European Union Drugs Agency). Selbst bei einer um 30 Prozent höheren Schätzung läge die EU-Rate mit etwa 4 Todesfällen deutlich unter dem US-Wert.
Auch bei der Inhaftierung (inkl. Untersuchungshaft) zeigt sich eine große Differenz. In der EU verbüßen etwa eine halbe Million Menschen eine Haftstrafe (2023). Das entspricht 111 Gefangenen auf 100.000 Einwohner. In den USA waren zur selben Zeit mehr als dreimal so viele Menschen inhaftiert (etwa 1,8 Millionen) – bei gleichzeitig geringerer Bevölkerung. Pro 100.000 Einwohner befinden sich laut World Prison Brief demnach 542 Menschen im Gefängnis.
Hinzu kommt die Todesstrafe: 2024 wurden in den USA laut Amnesty International 25 Menschen hingerichtet – die zweithöchste Zahl seit 2015. Nur sechs Länder weltweit vollstreckten mehr Hinrichtungen.
Mehr Urlaub und mehr Mutterschutz in der EU
Geht es um die Rechte von Arbeitnehmer:innen, sind diese in Europa weit stärker geschützt. Die EU schreibt vor, dass alle Beschäftigten Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr haben. Einige Mitgliedsstaaten gehen noch darüber hinaus. So haben die Menschen beispielsweise in Österreich, Frankreich, Schweden und Finnland mindestens fünf Wochen pro Jahr frei und erhalten weiterhin ihren vollen Lohn.
Bekommt eine Mitarbeiterin ein Kind, hat sie Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und darf in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Auch hier haben manche Länder noch großzügigere Regelungen. Wie hoch die Bezahlung in dieser Zeit ist, unterscheidet sich von Staat zu Staat. In 13 Ländern – darunter Österreich – bekommen Mütter den vollen Lohn weiterbezahlt, in anderen Ländern einen Fixbetrag oder 70 bis 90 Prozent des vorherigen Lohns.
In den USA hingegen gibt es keinen bundesgesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Mutterschutz. Das US-Arbeitsministerium schreibt dazu auf ihrer Website:
„Während viele Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlten Urlaub nach dem Family and Medical Leave Act (FMLA) haben, gibt es derzeit kein Bundesgesetz, das den Zugang zu bezahltem Familien- und Krankheitsurlaub für Arbeitnehmer im privaten Sektor vorsieht oder garantiert. Einige Bundesstaaten haben jedoch eigene Programme und Bestimmungen für bezahlten Urlaub.“
Ähnliches gilt auch für bezahlten Krankenstand: „Derzeit gibt es kein Bundesgesetz, das den Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub garantiert, obwohl viele Bundesstaaten und Kommunen entsprechende Gesetze erlassen haben.“
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