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ÖVP-Kanzleramt klassifiziert E-Mails als „hochgeheim“, um sie mutmaßlich vor der WKStA zu verbergen

ÖVP-Kanzleramt klassifiziert E-Mails als „hochgeheim“, um sie mutmaßlich vor der WKStA zu verbergen

Lena Krainz Lena Krainz
in ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss
Lesezeit:2 Minuten
14. Juni 2023
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Um die Korruptionsvorwürfe der ÖVP aufzuklären, will die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Zugang zu den Daten von Mitarbeiter:innen im Bundeskanzleramt. Doch dort verweigerte man monatelang die Herausgabe. Die Anordnung sei zu unkonkret, wie es hieß. Erst 10 Monate später kann die WKStA die Daten sicherstellen. Sie liegen nun versiegelt vor Gericht – denn die ÖVP will die Sicherstellung weiterhin bekämpfen. Was hat die Volkspartei zu verbergen?

Monatelang arbeiten Korruptionsstaatsanwält:innen daran, Licht ins Dunkel rund um die Vorwürfe zu ÖVP-Umfrage- und Inserate-Affäre zu bringen. Doch es wird der WKStA nicht einfach gemacht. Die ÖVP versucht seit Beginn der Ermittlungen, die Aufklärung zu erschweren, sei es durch politische Beeinflussung in der Behörde, eine regelrechte Kampagne gegen die Korruptionsermittler:innen oder umfassende Datenlöschungen in Ministerien.

Auch Thomas Schmid hatte ja versucht, seine Chats zu löschen, um sich und sein Umfeld vor einer Strafverfolgung zu schützen. Ebenso hat man auf den sichergestellten Daten von Beschuldigten wie Ex-Pressesprecher Johannes Frischmann oder Kurz-Medienberater Gerald Fleischmann laut WKStA wenig gefunden. Deshalb wollten die Korruptionsstaatsanwält:innen bereits im August vergangenen Jahres in die E-Mails und Laufwerke der Kollegen im BKA Einschau nehmen, um die womöglich gelöschten Informationen auf Backup-Servern zu finden.

ÖVP Team
Wer nichts zu verbergen hat, braucht sich nicht fürchten – oder? (Ein Bild aus besseren ÖVP-Tagen: Karl Nehammer, August Wöginger, Sebastian Kurz)

Für das BKA war die Anordnung zuerst zu unbestimmt

Am 16. August 2022 forderte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft das Bundeskanzleramt auf, Daten von dutzenden Mitarbeiter:innen zu übergeben. Konkret geht es um E-Mails, Office-Dokumente und Laufwerke inklusive der Backups aus der Zeit von Dezember 2017 bis Oktober 2021.

Doch das Bundeskanzleramt wollte die Daten nicht herausrücken. Für sie sei die Anordnung zu unkonkret und greife in die Privatsphäre ein. Es sei nur rechtmäßig, wenn nach etwas Bestimmtem gesucht werde und konkrete Namen genannt werden, so die Erklärung des BKA. Man spielt offenbar auf Zeit. Erst 10 Monate später, im Juni 2023, kann die WKStA die Daten schließlich sicherstellen. Denn das Wiener Landesgericht hat den Einspruch des Kanzleramtes abgewiesen.

„Da mehrere Beschuldigte ihre Emailpostfächer nahezu vollständig gelöscht hatten, war es zur Aufklärung nötig, gelöschte Daten nun auf diesem Weg sicherzustellen“, erklärt dazu die WKStA.

Neue Argumentation des BKA: Geheimhaltung wichtiger als Strafverfolgung

Um Beweismittel zu sichern, bevor sie  „bevorstehenden routinemäßigen Löschungen der Archive durch die IT-Vorgaben“ zum Opfer fallen können, griff die Antikorruptionsbehörde nun durch. Nachdem im Oktober 2021 die historisch erstmals durchgeführte Razzia im Bundeskanzleramt Sebastian Kurz die Kanzlerschaft kostete, ist dies jetzt ein weiterer Schritt in Richtung Aufklärung von ÖVP-Korruption. Doch auch jetzt stellt sich die Volkspartei quer. Sie legt erneut Einspruch gegen die Sicherstellung ein. Diesmal lautet das Argument, dass womöglich hochgeheime Informationen in den E-Mails enthalten sein könnten. Deren Geheimhaltung sei demnach wichtiger, als die Strafverfolgung, so die Begründung. Bis die WKStA die Daten auswerten darf, kann es deshalb wieder Monate dauern.

https://www.instagram.com/reel/CiP12HtMUAY/

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 8. September 2022 veröffentlicht und aufgrund der Sicherstellung der Daten am 14. Juni 2023 aktualisiert.

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accurate_pineapple
accurate_pineapple
8. September 2022 13:12

Unglaublich was sich diese korrupte Brut alles traut. Die tanzen der Justiz , besser gesagt der Wksta auf der Nase herum.
Bananenrepublik. Mehr fällt mir da nicht mehr ein.

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Die Regierung hat nach dem Amoklauf in Graz schärfere Waffengesetze beschlossen. Das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen (wie Pistolen) soll, bis auf wenige Ausnahmen, auf 25 Jahre erhöht werden und das psychologische Gutachten soll verschärft werden. Was halten Sie davon?
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