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Wahlkampfkosten-Überschreitung: Sarkozy bekommt 1 Jahr Fußfessel, ÖVP kommt mit geringer Geldbuße davon

Patricia Huber Patricia Huber
in Politik
Lesezeit:3 Minuten
1. Oktober 2021
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Der ehemalige konservative Präsident Frankreichs (2007 bis 2012), Nicolas Sarkozy, ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Weil er die Wahlkampfkosten-Obergrenze um 90 Prozent überschritten hat und seinen Wahlkampf illegal finanziert haben soll, verhängte das Gericht in Paris ein Jahr Gefängnis für Sarkozy. Das ehemalige Staatsoberhaupt kann die Strafe auch als Hausarrest mit elektronischer Fußfessel verbüßen. Sarkozys kündigte Berufung an.

In Frankreich sind die Summen begrenzt, die in Wahlkämpfen ausgegeben werden dürfen – aus Gründen der Chancengleichheit zwischen den Kandidaten. Statt der erlaubten 22,5 Millionen Euro gab Sarkozys Team laut Gericht mindestens 42,8 Millionen aus. Die Mehrausgaben versuchte das Wahlkampfteam des konservativen Kandidaten durch Scheinrechnungen zu vertuschen. Obwohl es laut Gericht zwei schriftliche Hinweise von Buchhaltern gab, dass die Grenze für Wahlkampfkosten bereits erreicht sei, hat Sarkozy weitere Wahlkampfauftritte mit zusätzlichen Kosten absolviert. 13 weitere Menschen wurden im Prozess schuldig gesprochen, die höchste Strafe erhielt Sarkozys ehemaliger Vize-Wahlkampfmanager Jérôme Lavrilleux mit dreieinhalb Jahren Haft.

In der Urteilsbegründung betonte die Vorsitzende Richterin, dass es um große Geldsummen gehe und Sarkozy die Obergrenze für Wahlkampfausgaben genau kannte.

„Es war nicht sein erster Wahlkampf, er hatte Erfahrung als Kandidat, Kenntnisse des Rechts“, sagte Richterin Caroline Viguier.

Die Konservativen in Frankreich kritisieren die „ungewöhnliche und übermäßige Härte“ des Urteils. Anders fallen die Reaktionen in Österreich aus, wo die ÖVP bislang bei jeder Wahl die Obergrenze um mehrere Millionen überschritten hat.

ÖVP überschritt Wahlkampfkosten drei Mal hintereinander

Seit 2012 gibt es in Österreich ein Limit für Wahlkampfkosten, es liegt bei sieben Millionen Euro.  2013 gab die ÖVP 11 Millionen für den Wahlkampf aus, 2017 dann 13 Millionen und 2019 9 Millionen – gesetzlich erlaubt waren in allen drei Wahlkämpfen sieben Millionen. 2017 hat die ÖVP im Kurz-Wahlkampf die Obergrenze um fast das Doppelte überschritten, die Türkisen mussten 800.000 Euro Strafe zahlen.

Für die Kurz-Wahlkämpfe 2017 und 2019 zeigen Falter Dokumente, dass die ÖVP nie vor hatte, die Obergrenze einzuhalten und wie sie diese bewusst durch „kreative Buchhaltung“ überschritt. Die ÖVP klagte den Falter wegen dieser Behauptung, doch das Oberlandesgericht Wien entschied: Der Vorwurf, die Türkisen hätten die Kosten für den Wahlkampf 2019 bewusst überschritten, ist zulässig. Die ÖVP kündigte an, ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zu richten.

Sarkozy wird verurteilt, ÖVP bekommt Geldstrafe von 800.000 Euro

„Es muss auch in Österreich endlich wehtun, wenn Parteien dermaßen dreist die Wahlkampfkostengrenze überschreiten“, sagt NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos.

„Während Sarkozy verurteilt wird, ist die ÖVP mit 800.000 Euro Geldbuße davongekommen. Das tut einer Partei wie der ÖVP nicht weh“, schreibt Hoyos in einer Aussendung.

Auch das Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren fordert anlässlich des Urteils eine deutliche Verschärfung der österreichischen Gesetze.

„In Frankreich muss man ins Gefängnis, wenn man Wahlkampfkosten überzieht, während die Strafen dafür in Österreich so niedrig sind, dass es sich für Parteien auszahlt, das Gesetz zu brechen. Ein klarer Beleg dafür, dass die heimische Rechtslage den internationalen Standards hinterherhinkt und dringend verbessert werden muss“, so Franz Fiedler, ehemaliger Rechnungshof-Präsident und einer der Proponenten des Volksbegehrens.

Das Volksbegehren fordert, dass die Überschreitung der gebotenen Wahlkampfkosten durch neue Straftatbestände – inklusive Mandatsverlust – sanktioniert werden müssen.

„Das heutige Urteil ist ein Signal an alle Österreicherinnen und Österreicher, dass die Überschreitung von Wahlkampfkosten ein schweres, demokratiepolitisch nicht tolerierbares Delikt ist und in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht einfach hingenommen werden kann“, so Fiedler.

Die ÖVP hat hohe Schulden. Unter Sebastian Kurz sind sie noch weiter gestiegen. Das liegt auch an den Wahlkampfausgaben, wie diese Grafik zeigt.

Parallelen zwischen Kurz und Sarkozy

Auch sonst gibt es durchaus Parallelen zwischen Sebastian Kurz und Nicolas Sarkozy, wie der Polit-Blogger Paul Schuierer-Aigner schreibt: Wie Kurz war Sarkozy ein konservativer Jungstar, der sich gegen seinen Parteichef wandte und ein eigenes Netzwerk aus politischen JugendfreundInnen und spendenwilligen Großinvestoren aufbaute. Im Amt profilierte sich der einst Liberale dann mit demonstrativer Härte gegen Ausländer. Schon zwei Jahre nach seinem Amtsantritt als Regierungschef folgten erste Ermittlungen wegen des Vorwurfs illegaler Wahlkampfspenden.

„Mehrere GroßspenderInnen seiner Partei sollen im Gegenzug hohe Posten für Verwandte in staatsnahen Betrieben erhalten haben. Nicht ausreichend qualifizierte Parteifreunde landen an den Schlüsselstellen staatsnaher Betriebe. Mehrere Millionen Euro seiner Wahkampfgelder haben eine unklare Herkunft, die erlaubten Wahlkampfkosten werden von der inzwischen von ihm umbenannten und umstrukturierten Partei um fast um 100% überschritten.“

Parlament Das Thema "Wahlkampfkosten" im Parlament

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konrad
konrad
1. Oktober 2021 23:03

der österreichische messias ist doch nicht mit dem „gewöhnlichem“ politiker sarkozy zu vergleichen – österreich wie tief bist du gesunken !!

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