Österreich soll bis 2040 klimaneutral werden. Darauf hat sich die Bundesregierung mit einem neuen Klimagesetz geeinigt. Klimaneutral heißt: Österreich muss seine Treibhausgasemissionen stark senken und unvermeidbare Restemissionen ausgleichen. Das Gesetz legt dafür den Rahmen fest. Die konkreten Maßnahmen muss die Regierung bis Ende 2027 in einem Klimafahrplan beschließen. Ob das Klimagesetz seine Ziele erreicht, entscheidet sich deshalb vor allem bei der Umsetzung. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erwartet dabei schon jetzt schwierige Verhandlungen in der Koalition.
Das Ziel ist im europäischen Vergleich ambitioniert: Finnland will bereits 2035 klimaneutral sein. Deutschland, Schweden, Slowenien und Rumänien ihre Klimaneutralität 2045 erreichen. Die EU insgesamt dann 2050. Mit 2040 gehört Österreich zu den Ländern mit den frühesten Klimazielen in Europa.
Österreich hatte bereits ein Klimaschutzgesetz, das SPÖ und ÖVP 2011 beschlossen haben und konkrete Emissionshöchstmengen bis 2020 festlegte. Danach einigten sich ÖVP und Grüne – trotz entsprechender Ankündigung im Regierungsprogramm – auf kein Nachfolgegesetz. Seit 2021 hatte Österreich somit kein wirksames Klimaschutzgesetz mit aktuellen nationalen Emissionszielen mehr.
Ein Klimafahrplan legt die konkreten Maßnahmen fest
Das Gesetz legt zunächst den Rahmen fest. Bis Ende 2027 muss die Bundesregierung einen Klimafahrplan ausarbeiten. Darin wird festgelegt, welche Maßnahmen in den einzelnen Bereichen notwendig sind und wie viel CO₂ diese einsparen. Das umfasst vor allem Verkehr, Bau, Landwirtschaft, Abfall sowie kleinere Industrie- und Gewerbebetriebe. Große Industrieanlagen und Teile der Energiewirtschaft regelt dagegen der europäische Emissionshandel. Für sie gelten EU-weite Vorgaben.
Dazu kommt ein Kontrollmechanismus. Sinken die Emissionen nicht schnell genug, muss die Bundesregierung innerhalb weniger Monate zusätzliche Maßnahmen beschließen und die fehlende CO₂-Einsparung ausgleichen.
Fachleute sollen den Klimafahrplan wissenschaftlich begleiten und berechnen, wie viel Treibhausgas die einzelnen Maßnahmen tatsächlich einsparen. Ein wissenschaftlicher Beirat gibt Empfehlungen ab. Seine Stellungnahmen werden veröffentlicht. Damit wird auch sichtbar, wenn die Regierung von den Empfehlungen der Expert:innen abweicht.
Erneuerbarer Energie, Geothermie, Heizungstausch
Ein Teil der notwendigen Umstellung läuft bereits. Im Juni beschloss die Regierung etwa das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG). Es beschleunigt Genehmigungsverfahren für Windkraft, Photovoltaik, Wasserkraft und Stromnetze. Gleichzeitig gelten verbindliche Ausbauziele: Gegenüber 2020 muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 2030 um 30 Terawattstunden steigen, bis 2035 um mindestens 40 Terawattstunden.
Für klimafreundliches Heizen und die Sanierung von Gebäuden stehen 2026 insgesamt 360 Millionen Euro zur Verfügung. Von 2027 bis 2031 fließen jährlich 179 Millionen Euro für den Tausch fossiler Heizungen und weitere 181 Millionen Euro für thermische Sanierungen.
Auch Tiefengeothermie (Tiefen-Erdwärme) soll künftig eine größere Rolle spielen. Der Nationalrat sprach sich im April einstimmig dafür aus, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat dazu bereits einen Reformentwurf vorgelegt.
Hitze und Dürre machen Anpassung notwendig
Wie dringend das ist, zeigt das Jahr 2026: Die vergangenen zwölf Monate waren die trockensten seit Messbeginn im Jahr 1850. Im Juli fiel österreichweit 53 Prozent weniger Niederschlag als im langjährigen Durchschnitt, die Grundwasserstände sanken weiter.
Deshalb geht es nicht nur darum, weniger Treibhausgase auszustoßen. Österreich muss sich gleichzeitig an die Folgen der Erderhitzung anpassen. Dazu gehören Maßnahmen gegen Hitze, für eine sichere Wasserversorgung, klimaresiliente Landwirtschaft oder die Kühlung und Begrünung von Städten.
Das neue Klimagesetz löst diese Aufgaben noch nicht. Es gibt aber erstmals seit Jahren wieder verbindliche nationale Klimaziele vor und verpflichtet die Regierung, einen konkreten Weg dorthin festzulegen. Reichen die Maßnahmen nicht aus, muss sie nachbessern.
Klare Klimaziele können auch der Wirtschaft nützen
Ein verlässlicher Klimafahrplan kann auch für Unternehmen Vorteile haben. Viele Investitionen in Fabriken, Energieversorgung, Gebäude oder Fahrzeugflotten werden auf Jahrzehnte geplant. Klare Vorgaben bis 2040 geben Unternehmen deshalb Orientierung, welche Technologien und Geschäftsmodelle künftig gefragt sind. Gleichzeitig lösen der Ausbau erneuerbarer Energien, Gebäudesanierungen und neue Infrastruktur zusätzliche Investitionen aus. Berechnungen des Umweltbundesamts zufolge können diese Investitionen Wirtschaftswachstum und Beschäftigung erhöhen. Weniger fossile Energieimporte können zudem langfristig die Kosten des Energiesystems senken.
Die entscheidende Frage ist die Umsetzung mit der ÖVP
Wie wirksam das Klimagesetz tatsächlich wird, entscheidet sich beim Klimafahrplan. Marterbauer rechnet schon jetzt mit schwierigen Verhandlungen innerhalb der Koalition. Bereits die Einigung auf das Gesetz stieß im Wirtschaftsflügel der ÖVP auf Widerstand. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung kritisierten das Ziel, Österreich bereits 2040 klimaneutral zu machen, ebenfalls scharf. Der Konflikt dürfte deshalb wieder aufbrechen, sobald die Regierung konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Kosten festlegen muss.
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