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Österreich heute sicherer als vor 20 Jahren: Verurteilungen seit 2004 um fast 39 % gesunken

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Menschen in Österreich (Foto Unsplash)

Foto: Unsplash

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Sicherheit & Justiz
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5. Juni 2026
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„Österreich ist heute sicherer als vor Jahrzehnten“, schreibt Günther Ogris, Vorsitzender des dema!nstituts in seinem Statistik-Bericht über die Kriminalität in Österreich. Die Zahl der Verurteilungen geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Trotzdem bleibt Kriminalität unter den größten Sorgen der Bevölkerung, wie eine IPSOS-Studie zeigt. Laut Orgis hat das nur wenig mit den tatsächlichen Entwicklungen zu tun, sondern ist vor allem ein Ergebnis politischer Kommunikation.

Inhalt
Historischer Tiefstand: Die Justizstatistik belegt einen klaren Rückgang der Kriminalität
Auch in Wien und bei ausländischen Staatsbürgern gibt es immer weniger Verurteilungen
Trotz Kriminalitäts-Statistik: Viele glauben, dass Österreich unsicherer wird
Die Kriminalstatistik zeigt ein etwas anderes Bild
Mehrfachzählungen beeinflussen die Polizeizahlen
Tatverdächtige können sich als unschuldig herausstellen oder außergerichtlich einigen
Hinter dem Begriff „Fremde“ stecken auch Täter, die noch nie in Österreich waren

Historischer Tiefstand: Die Justizstatistik belegt einen klaren Rückgang der Kriminalität

Seit dem Höhepunkt im Jahr 1959 ist die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen um 78 Prozent gesunken. Damals wurden über 123.000 Menschen verurteilt, heute liegt die Zahl nur bei etwa 27.000. Und das, obwohl sowohl die Bevölkerungszahl Österreichs als auch die Aufklärungsquote der Polizei gestiegen sind. Dieser Rückgang ist bei Eigentumsdelikten ebenso eindeutig zu erkennen wie bei Gewaltverbrechen. Gab es bei Strafhandlungen gegen Leib und Leben in den frühen 2000er Jahren noch rund 10.000 Verurteilungen pro Jahr, sind es 2024 nur noch etwa die Hälfte.

Besonders stark war der Rückgang in den vergangenen 20 Jahren. Trotz des deutlichen Bevölkerungswachstums um 1,3 Millionen Personen ist die Zahl der Verurteilungen um 38,7 % zurückgegangen.

Die Kriminalitätsrate pro Kopf sank damit sogar um 43 % und lag 2024 bei 302 Verurteilungen pro 100.000 Einwohner.

Auch in Wien und bei ausländischen Staatsbürgern gibt es immer weniger Verurteilungen

Auch in Wien geht die Zahl der Verurteilungen zurück. Das zeigt sich insbesondere in Relation zur wachsenden Bevölkerung. In den letzten 20 Jahren ist die Bevölkerungszahl um etwa ein Drittel gewachsen, der Anteil der Verurteilten um 36 Prozent gesunken. Die Daten zeigen, dass die Aufnahme geflüchteter Menschen, wie im Jahr 2015 aus Syrien, diese Entwicklung nicht negativ beeinflusst hat.

Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei den Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Obwohl ihre Zahl in den vergangenen Jahren gestiegen ist, nahmen die Verurteilungen nicht zu. Die Verurteilungsrate sinkt langfristig deutlich.

Trotz Kriminalitäts-Statistik: Viele glauben, dass Österreich unsicherer wird

Trotz dieser Zahlen bleibt Kriminalität seit Jahren unter den größten Sorgen der Bevölkerung, wie eine IPSOS-Studie von 2025 zeigt. Etwa ein Viertel der Befragten findet, dass sich die Sicherheit in Österreich in den vergangenen fünf Jahren verschlechtert hat. In Wien sehen die Menschen dies am düstersten. Außerhalb Wiens fühlen sich 64 % der Bevölkerung eher sicher, in Wien sind es nur 49 %. Laut der Studie nehmen die Menschen Gewalttaten als größte Bedrohung für ihre persönliche Sicherheit wahr.

Die Kriminalstatistik zeigt ein etwas anderes Bild

Ein wichtiger Grund ist dafür die politische und mediale Debatte, in der unter anderem die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik herangezogen werden. Auf den ersten Blick zeigen diese ein etwas anderes Bild als die Justizstatistik. Für 2025 schreibt das Innenministerium von 345.095 Tatverdächtigen als „höchste Zahl der vergangenen zehn Jahre“. Gleichzeitig nahm die Zahl der fremden Tatverdächtigen – also Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben – um etwa 4,8 % zu. Die Zahl der Österreicher stieg nur um 0,9 %. Damit liegt der Anteil der ausländischen Tatverdächtigen bei 47,7 %.

Mehrfachzählungen beeinflussen die Polizeizahlen

Die unterschiedlichen Zahlen und Entwicklungen ergeben sich aus mehreren Ursachen. Laut dem Experten Ogris besteht das größte Problem darin, dass Tatverdächtige in den polizeilichen Statistiken seit der Umstellung der Zählweise im Jahr 2018 mehrfach gezählt werden können. Ogris erläutert dies am Beispiel eines Kellereinbruchs: Während des Einbruchs begeht der Täter mehrere Delikte, etwa Sachbeschädigung an der Tür und Einbruchdiebstahl. Er kann auch gleichzeitig mehrere Menschen schädigen, wenn von mehreren Personen Dinge aus dem Keller gestohlen werden. Zudem könnte der Einbrecher innerhalb eines Jahres mehrmals in verschiedene Keller eingebrochen sein. Das bedeutet, dass diese eine Person mehrfach in der Statistik vorkommt.

Wie stark die Zählweise das Bild verändert, zeigt ein Beispiel aus der Jugendkriminalität. Im Jahr 2024 wurden allein drei Personen 3.000 Delikte zugerechnet. Damit stieg die Zahl der Tatverdächtigen in der Statistik um 4 %. Bereinigt man die Statistik jedoch um diese drei Personen, geht die Zahl um 6 % zurück. Nach der früheren Zählweise würde die Zahl der Tatverdächtigen insgesamt um 11 % sinken. Das Bundeskriminalamt weist außerdem selbst darauf hin, dass die Zahlen der Kriminalstatistik vom Anzeigeverhalten, dem Umfang polizeilicher Kontrollen und gesetzlichen Änderungen beeinflusst werden.

Tatverdächtige können sich als unschuldig herausstellen oder außergerichtlich einigen

Hinzu kommt, dass nicht jede tatverdächtige Person tatsächlich verurteilt wird. Vor Gericht kann sich herausstellen, dass sie unschuldig ist. Dennoch bleibt die Person als Tatverdächtiger in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst.

Im Jahr 2000 wurde außerdem die Erwachsenen-Diversion eingeführt. Diese ermöglicht es den Beteiligten, sich im Rahmen eines außergerichtlichen Tatausgleichs zu einigen. Das bedeutet für die statistische Erfassung: Wenn Person A im Streit Person B den Arm bricht und beide sich im außergerichtlichen Tatausgleich einigen, kommt es zu keiner Verurteilung. Person A scheint jedoch weiterhin als Tatverdächtiger in der Statistik auf.

Dadurch entsteht ein Unterschied zwischen den Zahlen und eröffnet Politik und Medien großen Spielraum für unterschiedliche Deutungen.

Hinter dem Begriff „Fremde“ stecken auch Täter, die noch nie in Österreich waren

Ein weiterer irreführender Begriff ist die Bezeichnung „Fremde“. In der Kriminalstatistik der Polizei werden Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, als ‚Fremde‘ geführt. Zu dieser Statistik gehören jedoch nicht nur Migrant:innen, sondern auch Tourist:innen oder Durchreisende, die zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursachen. Hinzu kommen Personen wie Cyberkriminelle, die älteren Menschen per Internet oder Telefon das Geld aus der Tasche ziehen, ohne jemals in Österreich gewesen zu sein. Laut einer Auswertung des dema!nstituts hatten 2023 rund 17 Prozent aller „fremden“ Tatverdächtigen keinen Wohnsitz in Österreich. Die polizeiliche Kriminalstatistik verdeckt damit, dass nur ein Teil der fremden Tatverdächtigen tatsächlich in Österreich lebende Zuwanderer sind.

Günther Ogris zieht daraus folgendes Fazit:

„Österreich ist heute sicherer als vor Jahrzehnten. Die politische und mediale Debatte spiegelt die Realität jedoch nur sehr eingeschränkt wider. Dass Kriminalität immer wieder unter die größten Sorgen der Bevölkerung gereiht wird, hat nur wenig mit den tatsächlichen Entwicklungen zu tun – es ist vor allem ein Ergebnis politischer Kommunikation.“

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Staatsbürgerschaft

Wer keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, darf nicht wählen gehen. Das betrifft fast ein Fünftel der Menschen, die in Österreich seit Jahren leben, arbeiten und Steuern zahlen und verzerrt die demokratische Repräsentation. Wer Staatsbürger:in werden möchte, muss nicht nur rechtliche Hürden überwinden, sondern auch relativ hohe finanzielle Anforderungen erfüllen. Diese sind für Berufsgruppen wie Reinigungskräfte oder Kassierende kaum zu erreichen. Auch Menschen, die in Österreich geboren sind, erhalten nicht automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. Wenn beide Eltern keine österreichischen Staatsbürger sind, hat das Kind keinen Anspruch darauf. Erst wenn mindestens ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft vorweisen kann, überträgt sich diese automatisch auf das Kind.

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