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ÖVP-Wahlkampfausgaben 2019: Parteientransparenzsenat stellt nun Verfahren ein

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Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss
Lesezeit:3 Minuten
12. Dezember 2022
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Der Rechnungshof hatte vermutet, dass die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze auch bei der Nationalratswahl 2019 überschritten hat – und zwar um  eine halbe Million Euro. Der RH hatte zuvor externe Wirtschaftsprüfer beauftragt. Für den heutigen ÖVP-Parteichef Karl Nehammer ist das brisant: Der war 2019 Generalsekretär der ÖVP und damit für die Finanzen zuständig. Nun hat sich der Unabhängige Parteientransparenzsenat eigenschaltet und bescheidet der ÖVP, innerhalb der Grenzen gelegen zu sein.

Eigentlich mussten alle österreichischen Parteien dem Rechnungshof ihre Rechenschaftsberichte für 2019 bis Ende September 2020 übermitteln. Mehr als eineinhalb Jahre später liegt jetzt endlich auch jener der ÖVP vor, nach einer Odyssee, wie der Rechnungshof in seiner Aussendung darstellt (siehe Grafik).

Wie alles begann: Die Kontrolle der ÖVP war „außergewöhnlich“

„Das Verfahren zur Kontrolle des Rechenschaftsberichts der ÖVP 2019 war außergewöhnlich“, schreiben die Prüfer in einer Aussendung. Nachdem die ÖVP im September 2020 um eine Fristverlängerung angesucht hat und überhaupt erst im Dezember den ersten Bericht einreichte, kam es insgesamt vier Mal zu Nachfragen, weil die Angaben aus Sicht des Rechnungshofes nicht gereicht haben. Jetzt haben die RH-Prüfer den Bericht veröffentlicht, hegen aber nach wie vor große Zweifel an der Richtigkeit der Angaben der Volkspartei.

„Der Rechnungshof setzt daher erstmals eine Wirtschaftsprüferin beziehungsweise einen Wirtschaftsprüfer ein, die oder der den Auftrag erhält, die Angaben der ÖVP zu den Wahlkampfkosten für die Nationalratswahl zu prüfen. Die ÖVP hat vollen Zugang und Einsicht in die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Belege zu gewähren“, kündigt der Rechnungshof an.

Der Rechnungshof listet auf, wie oft die ÖVP aufgefordert wurde, ihre Angaben zu ergänzen und den Bericht über ihre Parteifinanzen vollständig abzugeben.

„Mit der politischen Lebenswirklichkeit schwer in Einklang zu bringen“

Die Prüfer bezweifeln konkret, dass die Volkspartei für den Kurz-Wahlkampf 2019 tatsächlich um 1,3 Millionen Euro weniger ausgegeben haben will als für den EU-Wahlkampf im selben Jahr. Das behauptet sie in ihrem Rechenschaftsbericht.

„Es ist mit der politischen Lebenswirklichkeit für den Rechnungshof schwer in Einklang zu bringen, dass für die Nationalratswahl deutlich weniger Wahlkampfkosten ausgegeben worden sein sollen als für die EU-Wahl“, schreiben die Prüfer.

Dem Rechnungshof liegen außerdem Unterlagen zu den Wahlkampfkosten der ÖVP vor, die nicht mit den offiziellen Angaben der ÖVP übereinstimmen. Die Prüfer schätzen die Unterlagen als authentisch ein und haben immer wieder bei der ÖVP nachgefragt, aber kaum Antworten bekommen. „Etwa, warum bestimmte Kosten laut dieser Unterlagen nicht in die Kosten für den Wahlkampf eingerechnet wurden“, will die ÖVP den Prüfern nicht verraten.

ÖVP gegen Falter – OGH gegen ÖVP

Der Falter deckte für die Wahlkämpfe 2017 und 2019 Dokumente auf, wonach es eine offizielle Abrechnung der Wahlkampfkosten für den Rechnungshof und eine geheime ÖVP-interne Abrechnung gibt, in der die tatsächlichen Kosten angeführt sind. Damit drückt sich die ÖVP vor Strafzahlungen und kann öffentlich behaupten, sich an alle Gesetze zu halten. Während die ÖVP in ihrem Bericht für den Rechnungshof Wahlkampfkosten von 5,6 Millionen Euro ausweist, sind es laut Falter-Recherchen knapp 9 Millionen Euro. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 7 Millionen Euro.

Nachdem der Falter seine Recherchen veröffentlicht hatte, klagte die Volkspartei das Magazin. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Wiener Wochenzeitung Recht: Die ÖVP plante die Wahlkampfkosten-Obergrenze zu überschreiten und wollte die Bevölkerung darüber täuschen.

Parteientransparenzsenat widerspricht nun Rechnungshof: ÖVP habe die Wahlkampfkostenobergrenze eingehalten

Der Unabhängigen Parteientransparenzsenat (UPTS) hat der ÖVP nun beschieden, die Kosten-Obergrenze eingehalten zu haben. Damit ist der Parteiensenat im Kanzleramt dem Rechnungshof nicht gefolgt. Zwar teilte der UPTS die Argumentation des Rechnungshofs in Bezug auf die „Bergauf-Tour“. Die ÖVP habe aber die Bedenken des RH zu den Wahlprämien und den Leistungszulagen entkräften können, so der UPTS. Weil die Kosten der angestellten Kabinettsmitarbeiter nicht ins Gewicht fielen, wurden diese ausgeschieden. Die von der ÖVP an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der Nationalratswahl 2019 ausbezahlten „Wahlprämien“ sind laut UPTS keine Aufwendungen für „spezifisch für die Wahlauseinandersetzung neu in den Personalstand aufgenommene Personen“ gewesen.

(Dieser Artikel wurde am 4. Mai 2023 aktualisiert, ursprünglich erschienen ist er am 10. Juni 2022)

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1 Kommentar
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Canderes
Canderes
13. Dezember 2022 00:49

Scheinbar ist es diesen Leuten völlig egal, welche Gesetze wir haben! Ignoranz in Perfektion.
Daher braucht es schärfere Spielregeln, die auch von den größten Idioten verstanden werden:

  1. Überziehung der Wahlkampfobergrenze wird von den Sitzen im Nationalrat abgezogen. Z. B. 10 % Überziehung ist 10 % weniger Sitze. Die Sitze werden nach Wählerliste entfernt: 1, 3, 5, usw. Die freien Sitze bekommt die Opposition oder bleiben unbesetzt bis zur nächsten Wahl.
  2. Die Summe der Überziehung wird von der nächsten Wahlkampfobergrenze UND von der Parteienfinanzierung abgezogen.

Das wäre eine Erziehungsmaßnahme, die haargenau auf die Rücksichtslosigkeit betrügerischen Machenschaften passen würde.
Wie oft würden sie die Überziehungspraxis durchhalten? Würden die Huren der Reichen von den Reichen ausreichend Ersatz bekommen?
Davon abgesehen, sollte die Legislaturperiode wieder verkürzt werden. Man darf das Auto Österreich nicht so lange gegen die Wand donnern lassen.

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