Die Juli-Sitzung des Nationalrats bringt Jungvätern und ihren Familien den Papa-Monat. Jeder junge Papa hat künftig das Recht auf einen Monat mit seinem Neugeborenen.
Papamonat nennt man die vierwöchige Auszeit, die Väter nach der Geburt ihrer Kinder beantragen können. In dieser Zeit sind Mütter im Mutterschutz. So können die Eltern den ersten Monat nach der Geburt gemeinsam mit ihrem Neugeborenen verbringen. Die Karenzzeit startet erst danach.
Der Arbeitgeber musste bisher allerdings sein Okay dazu geben. Offizielle Anträge gab es in Österreich bisher 11.000. Einen Rechtsanspruch gab es allerdings nur für alle Beamte, nicht aber für Privatangestellte und Arbeiter. Bekamen sie keinen Papamonat genehmigt, nahmen sich viele Väter bisher ein paar Wochen Urlaub. So lässt sich auch nicht festmachen, wie viele Väter bisher nach der Geburt des Kindes trotzdem zuhause blieben.
Papamonat nicht voll bezahlt
Während des Papamonats gibt es keine Gehaltsfortzahlung, es handelt sich also um eine unbezahlte Auszeit. Vom Staat gibt es 700 Euro Ausgleichszahlung, den sogenannten Familienzeitbonus. Geht der Vater später aber in Karenz, wird dieser Betrag vom Kinderbetreuungsgeld abgezogen. Die SPÖ fordert einen vollen Lohnausgleich für den Papamonat anstatt der Ausgleichszahlung.
“Wir schreiben das Jahr 2019. Väter sollen in Österreich nicht darum betteln müssen, Zeit mit ihren Kindern verbringen zu dürfen”, so SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner.
Karenz in Österreich nach wie vor Frauensache
Von den rund 86.000 Babys, die jedes Jahr in Österreich zur Welt kommen, kommt nur jedes fünfte in den Genuss, länger vom Vater betreut zu werden. Denn nur jeder fünfte Vater geht in Österreich in Karenz. Dabei zeigt sich ein starkes Ost-West-Gefälle: Am häufigsten gehen Väter in Wien in Karenz, am seltensten in Vorarlberg.
Karenz wird voll angerechnet
Neben der Garantie auf den Papamonat für alle kommt nun auch eine Verbesserung für all jene, die in Karenz gehen: Die Karenzzeit wird zukünftig voll bei Gehaltsvorrückungen, Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz berücksichtigt. Von dieser Novelle profitieren vor allem Frauen. Bisher wurden etwa für die Bemessung der Gehaltsvorrückungen oder der sechsten Urlaubswoche höchstens zehn Monate angerechnet – egal, wie lange die Mutter (oder Vater) tatsächlich für die Kinderbetreuung zu Hause blieben. Jetzt werden pro Kind bis zu zwei Jahre angerechnet: Das bringt Frauen bis zu 800 Euro im Jahr.