Jede Jus- und Politikstudentin hört davon im Studium, durchgesetzt wurde er jedoch bisher nie: Der Misstrauensantrag. Zum ersten Mal in der Geschichte der Republik Österreich hat das Parlament dem Bundeskanzler und der dazugehörigen Regierung das Misstrauen ausgausgesprochen. Sebastian Kurz wurde nach nur 17 Monaten das Vertrauen vom Nationalrat entzogen. Damit ist er der am kürzesten dienende Kanzler der zweiten Republik. Doch welche Folgen hat das für Österreich?
Droht Instabilität?
“Jeder Schritt, der jetzt getan wird, ist vorgesehen und in der Verfassung verankert”, stellt Van der Bellen letzte Woche nach dem Rücktritt der FPÖ-Mitglieder klar. Und auch die Schritte nach dem erfolgreichen Misstrauensantrag sind im Bundesverfassungsgesetz festgelegt:
“Alsdann, liebe Österreicherinnen und Österreicher: Das ist keine alltägliche Situation, aber im Grunde genommen ein ganz normaler demokratischer Vorgang”, sagt Van der Bellen – und beruft sich auf die Eleganz der österreichischen Verfassung.
Der Bundespräsident muss die Regierung nun ihres Amtes entheben und “rasch” einen neuen, vorübergehenden Bundeskanzler suchen. Was “rasch” konkret bedeutet, ist freilich “interpretationsbedürftig”, so Ex-Verfassungshofpräsident Ludwig Adamovich. Van der Bellen hat gestern angekündigt, noch diese Woche einen Vorschlag machen zu wollen. Gegen diese neue Regierung könnte wieder ein Misstrauensantrag erfolgen, weil die Übergangsregierung über keine klare Mehrheit im Parlament verfügt. Der Bundespräsident muss daher einen guten Kompromisskandidaten finden, auf den sich eine Mehrheit im Parlament einigen kann.
Wer wird nach dem Misstrauensantrag BundeskanzlerIn?
Theoretisch kann Van der Bellen jeden Österreicher und jede Österreicherin über 18 Jahren zum Übergangskanzler ernennen. Einzige Ausnahme: Wer zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss vor mindestens einem halben Jahr entlassen worden sein. Und in der Praxis wird es natürlich jemand sein, der über politische und fachliche Erfahrung verfügt.
Wahrscheinlich wird der Bundespräsident eine honorige Persönlichkeit zum Kanzler ernennen, die parteiübergreifend anerkannt ist – etwa eine Höchstrichterin. Auf Ministerebene können laut Artikel 71 der Verfassung bisherige Minister oder Staatssekretäre der Regierung, sowie leitened Beamte oder Sektionschefs zu Ministern angelobt werden.
Bisher 185 erfolglose Misstrauensanträge
Der Misstrauensantrag ist für den Nationalrat das schärfste Mittel der Kontrolle. Der Nationalrat kann ihn mit einfacher Mehrheit beschließen, die Hälfte der Mitglieder muss anwesend sein.
Sobald ein Fünftel der Mitglieder des Nationalrates (also die ÖVP-Fraktion) verlangt, die Abstimmung über den Antrag auf den übernächsten Werktag zu vertagen, muss das passieren. Bisher wurden seit Regierungsantritt acht Misstrauensanträge eingebracht. Der erste bereits im März 2018, also nur drei Monate nach der Angelobung von Türkis-Blau. Der letzte fand im April gegen Strache statt, die übrigen sieben gegen Innenminister Herbert Kickl. Obwohl es seit 1945 schon 185 Mal versucht wurde, kam es noch nie zu einem erfolgreichen Misstrauensvotum.
Denn bisher hatten alle Regierungen die Nationalratsmehrheit hinter sich. Auch wenn Koalitionen zerbrachen und Neuwahlen ausgerufen wurden, hielten sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen bis zur Neuwahl daran, nicht gegen noch im Amt befindliche Kanzler oder Minister zu stimmen. Und umstrittene Regierungsmitglieder, denen der Vertrauensentzug drohte, traten immer zurück, ehe es dazu kam.