Von der Corona-Einmalzahlung für das Jahr 2020 haben nicht alle Familien gleich viel. Denn die 360 Euro sind genauso indexiert wie die Familienbeihilfe. Das heißt: Leben die Kinder im Ausland, bekommen die Eltern in Österreich weniger Unterstützung. Das ist nicht nur ungerecht, sondern dürfte auch EU-rechtswidrig sein. Wer in Österreich Steuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlt, sollte auch dieselben Leistungen bekommen, argumentieren EU, SPÖ und – bis vor kurzem – auch die Grünen. Doch in der Regierung mit der ÖVP beschlossen die Grünen die Ungleichbehandlung beim Kinderbonus mit.
Familien sollten im Corona-Jahr 2020 360 Euro extra erhalten. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) kündigt an: “Der Bonus soll 360 Euro betragen und, anders als unter Türkis-Blau, für jedes Kind gleich hoch sein.” Familienministerin Aschbacher versprach noch beim Beschluss, dass alle, die Familienbeihilfe bekommen, auch den Bonus erhalten. Jetzt stellt sich heraus: Nicht alle bekommen die volle Höhe. Auch der Corona-Kinderbonus wird indexiert.
“Der türkis-grüne Kinderbonus von 360 Euro soll genauso indexiert werden wie die Familienbeihilfe. Damit ist der Kinderbonus auch genauso unsozial und europarechtswidrig”, sagen die SPÖ-Europaabgeordneten Andreas Schieder und Evelyn Regner.
Es trifft die “HeldInnen der Krise”
Die Indexierung bedeutet weniger Kinderbonus für Kinder im Ausland. Denn in den Nachbarländern sei das Leben billiger. Zynischerweise trifft das vor allem 24-Stunden-Pflegerinnen. Genau jene Gruppe also, die in der Krise bereit waren, ihr Dienste für die Menschen in Österreich weit auszudehnen. Sie blieben statt zwei Wochen zum Teil Monate, um alte Menschen in Österreich zu Hause zu pflegen. Nun bekommt eine Pflegerin, deren Kinder in Rumänien leben, pro Kind statt 360 nur 177 Euro überwiesen, in der Slowakei 230 Euro.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht für jene, die während der Krise als SystemerhalterInnen gefeiert wurden! Das Mindeste, was wir jenen ArbeitnehmerInnen schuldig sind, ist die volle Unterstützung für ihre Kinder”, sagt die SPÖ-Kinder- und Jugendsprecherin Eva-Maria Holzleitner.
„Dass die ÖVP den unerträglichen türkis-blauen Grundsatz ,Jedes Kind ist gleich viel wert – es sei denn, es hat ausländische Eltern‘ mit den Grünen nahtlos fortsetzen kann, hätte noch vor ein paar Monaten auch niemand gedacht“, zeigt sich auch NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard entsetzt.
Grüne fallen um: “Schwarze Stunde” wird türkis-grünes Gesetz
Als Schwarz-Blau die Indexierung 2018 beschloss, nannten es die Grünen eine “schwarze Stunde für Österreich”. Daran scheint sich auch die aktuelle grüne Familiensprecherin Barbara Neßler zu erinnern: “Ich halte es für absurd und ethisch nicht vertretbar, gerade jene Personen finanziell zu beschneiden, die ohnehin schon viel zu geringe Löhne erhalten”, sagt sie zum Standard, verteidigt aber das Vorgehen der Grünen. Durch die Indexierung sei eine direkte und unkomplizierte Auszahlung möglich.
Um den Kinderbonus nicht zu indexieren, hätte es allerdings lediglich einen Halbsatz im verabschiedeten Gesetz gebraucht.
“Man hätte, wenn man das gewollt hätte, auch problemlos ins Gesetz schreiben können, dass der Kinderbonus nicht zu indexieren ist”, sagt der Sozialrechtsexperte Walter Pfeil.
Indexierung: Eine schwarz-blaue Idee
2018 beschloss die ÖVP-FPÖ-Regierung, die Familienbeihilfe zu indexieren. Schon damals traf das vor allem 24-Stunden-PflegerInnen. Obwohl sie gleich viel Steuer und Sozialversicherung in Österreich zahlen, bekommen sie weniger als die, die in Österreich ihren Wohnsitz haben. Dabei sind ihre Einkommen meist niedrig und die Familienbeihilfe notwendig, damit es sich überhaupt auszahlt, nach Österreich zu kommen und hier zu pflegen. Durch die Indexierung wird ihr monatliches Einkommen um bis zu 20 Prozent gekürzt.
Der slowakischen Ministerpräsident Peter Pellegrini drohte bei einem Staatsbesuch, dass zahlreiche Pflegerinnen und Betreuerinnen in die Slowakei zurückkehren müssten. Die Indexierung ist nicht EU-rechtskonform und diskriminierend, erklärte er. Die Europäische Kommission sieht das gleich und klagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Auch beim Familienbonus herrscht Ungleichbehandlung
Beim Familienbonus hat Schwarz-Blau 2019 eine Regelung eingeführt, die Kinder ungleich behandelt. Der Familienbonus ist ein Steuerbonus: Pro Kind kann man 1.500 Euro von der Steuer absetzen. Wer drei Kinder hat, bekommt so 4.500 Euro. Die Krux: Nur wer genug in der Höhe Steuern zahlt, kann die Entlastung auch voll nützen. Wer ohnehin schon mehr hat, bekommt auch mehr.
2020 versuchten sich ÖVP und Grünen an einer neuen Auflage – doch die Gräben zwischen armen und reichen Kindern wurden weiter vertieft: Bisher gab es für kleine Einkommen einen Bonus von 250 Euro und für die Spitzenverdiener bis zu 1.500 Euro. Ab 2020 werden daraus 350 bzw. 1.750 Euro. 166.000 Kinder bekommen gar nichts aus dem Familienbonus, wie eine aktuelle Studie zeigt.
Auch bei der Reform der Mindestsicherung war eine Ungleichbehandlung von Kindern vorgesehen: Ab dem dritten Kind sollte es weit weniger Geld geben als fürs erste – diese türkis-blaue Regelung wurde allerdings vom Verfassungsgerichtshof gekippt.
Austronazismus blüht ab 1. 1.2019, aber EuGH bringt alles in Ordnung~und mit sanftigen Straf für Österreich… *Kurz wird um Kopf gekürzt*~höchste Zeit… Adolfkindchen…