Seit 2021 ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz wegen Verdacht auf Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss. Dort hat er behauptet, nicht in die Bestellungen von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand bzw. nicht in die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrats eingebunden gewesen zu sein. Über ein Jahr haben die Korruptionsstaatsanwälte Chats ausgewertet, die das Gegenteil nahelegen. Am 23.2.24 gibt das Gericht der Anklage Recht. Sebastian Kurz wird schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Es ist bereits bekannt, dass sich ÖVP und FPÖ im Zuge der Koalitionsverhandlungen 2017 Spitzenposten der Republik ausgedealt haben. Darunter auch die Besetzung des Vorstands in der Beteiligungsholding ÖBAG – damals noch ÖBIB, die dann Thomas Schmid erhielt. Aber auch andere Besetzungen waren Thema. ÖVP und FPÖ haben bereits im Herbst 2017 während der Koalitionsverhandlungen intensiv über Personalentscheidungen in staatsnahen Unternehmen diskutiert. Ein Jahr später folgt eine schriftliche Vereinbarung, wer welchen Posten bekommen soll. Diese „Schiefer-Schmid-Vereinbarung“ steht im Zentrum der Auswertung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die nun zur Strafanklage von Sebastian Kurz führte.
Kurz im U-Ausschuss: „Ich habe keine Ahnung, was die vereinbart haben (…)“
Als Sebastian Kurz im Juli 2021 im U-Ausschuss geladen war, bestritt er, in die Bestellung von Thomas Schmid als ÖBAG-Vorstand bzw. in die Bestellung des ÖBAG-Aufsichtsrats eingebunden gewesen zu sein.
„Ich weiß, dass ich diese Aufsichtsräte nicht ausgewählt habe“, sagte er damals unter Wahrheitspflicht. Auf die Frage, ob er wisse, was die Chef-Verhandler Thomas Schmid und Arnold Schiefer (FPÖ) ausgemacht haben, antwortete Kurz:
„Ich habe keine Ahnung, was die vereinbart haben (…)“.
Der SPÖ-Abgeordnete Jan Krainer fragte Kurz damals: „Haben Sie sich für ihn (Thomas Schmid, Anm. d. Red.) eingesetzt?“
Sebastian Kurz: „Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mich für ihn eingesetzt habe, aber ich habe ihn für qualifiziert gehalten. Und ja, ich respektiere auch diese Entscheidung.“ Helmut Brandstätter (Neos) hakte nach: „Bis zu dem Zeitpunkt, an dem er Ihnen gesagt hat: Ich möchte mich für diesen ausgeschriebenen Posten bewerben, haben Sie mit ihm nie darüber gesprochen, dass er das werden könnte?“
Sebastian Kurz: „Nein, es war allgemein bekannt, dass ihn das grundsätzlich interessiert, und es war sicherlich auch so, dass immer wieder davon gesprochen wurde, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre.“
Sebastian Kurz wird schuldig gesprochen
Die WKStA hat allerdings akribisch auf rund 90 Seiten diverse Chats chronologisch aneinandergereiht – etwa aus bereits bekannten Chats mit Thomas Schmid – aber auch neuen Nachrichten von Heinz-Christian Strache, die stark darauf hindeuten, dass Sebastian Kurz von den Deals wusste. Für einen Strafantrag wegen Falschaussage vor dem U-Ausschuss genügt, wenn man in Kauf nimmt, dass die eigene Aussage falsch sein könnte. Den Vorhabensbericht hat die WKStA jenem Weisungsrat übergeben, der das Justizministerium in diesem Fall berät. Dort fiel Mittel August 2023 die endgültige Entscheidung, dass Strafanklage erhoben wird. Kurz kommt am 18. Oktober vor Gericht.
Am 23.2.2024 wird er schuldig gesprochen: acht Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mitangeklagt waren außerdem sein langjähriger Vertrauter Bernhard Bonelli, Kabinettschef im Bundeskanzleramt unter Kurz und Schallenberg, sowie Ex-ÖVP-Vizeparteichefin und Ex-Casinos-Chefin Bettina Glatz-Kremsner. Während sich letzter bereits im Herbst auf einen Vergleich geeinigt hat, wird Bonelli zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dezember 2017: Parteichefs haben „fixiert“
Die Chronologie beginnt vor rund fünfeinhalb Jahren. Anfang Dezember 2017 schreibt Norbert Hofer an Investor Sigi Wolf:
„Lieber Sigi, soeben wurde ich von Arnold Schiefer (Chef-Verhandler der FPÖ, Anm.) informiert, dass es bei den Beteiligungen eine neue Beteiligungs AG gibt – ÖBB und ASFINAG sind nicht enthalten. Es wurde aber in allen Bereichen wechselseitige Verschränkung fixiert. Das sei heute von den Parteichefs so fixiert worden. lgn“
Diese Nachricht leitet Wolf an Thomas Schmid weiter, der darauf antwortet: „Ok! Wenn wir dann freie Hand bei den Kapitalbeteiligungen haben ist das gut“
Bereits am 20.11.2017 informierte Thomas Schmid den damaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz: „Lieber Sebastian, das wäre ein von der FPÖ mitgetragener weg wie wir mit Beteiligungen umgehen könnten. Sie hätten noch gerne AWS und BIG. Mit S.R. habe ich wie mit dir ausgemacht geredet. LG Thomas“
In einem Sideletter vom 19. Jänner 2018 werden die Aufsichtsräte für die neue ÖIAG vorgeschlagen, darunter eben die genannte S.R. als AR-Vorsitzende, E.H., H.A., H.P., M.M., S.K..
Jänner 2018 – Mit Kurz besprochen
Die FPÖ ist damit überaus unzufrieden und ist der Meinung, dass das von der ÖVP vorformuliert wurde und die FPÖ von der ÖVP „gelegt“ wurde. Der Chef-Verhandler der FPÖ, Schiefer, informiert Strache darüber, dass für den Aufsichtsrat offenbar die FPÖ keinen einzigen Vertreter habe und dass es anders besprochen wurde.
Strache: Wo wurde es anders besprochen?
Schiefer: In dem gespraech mit dir kurz schmid und mir.. herbert (Kickl Anm.) war auch dabei
Februar 2018 – „Aufsichtsrat macht Sebastian“
Als der Generalsekretär im BKA bei Thomas Schmid nachfragt, ob auch C.S. als Aufsichtsrat in der ÖBIB angedacht wird, antwortet Schmid:
„AR (Aufsichtsrat, Anm.) macht Sebastian selber und hat 3000 Zusagen gemacht für 9 AR Jobs ;-)“
Juni 2018 – ÖBIB ist Chefsache
Im Juni 2018 schreibt der Kabinettschef von Kurz, Bernd Brünner, an Thomas Schmid: „Veränderung ÖBIB wird noch länger dauern – das haben unsere Chefs so besprochen.“
Kurz darauf beklagt sich Schmid bei Blümel, dass er im BKA das „gesamte Personal BMF und Beteiligungen und ÖBIB“ besprechen müsse, darunter offenbar der ÖVP-Bundesgeschäftsführer sowie die jeweiligen Kabinettschefs und deren Stellvertreter von Kurz und Blümel.
Im Oktober 2018 schickt Thomas Schmid an Schiefer ein Dokument, das verschiedene Postenbesetzungen enthält. Die WKStA spricht von der „Schiefer-Schmid-Vereinbarung“, die im Zentrum der Auswertung steht.
April 2019: Auch Extravereinbarungen sind Kanzler-Sache
In den folgenden Monaten unterhalten sich die Beteiligten immer wieder über die Besetzung der genannten Aufsichtsräte und die Vereinbarung.
Am 2. April 2019 ärgert sich Strache über Kurz. Strache schreibt an Schiefer: „Kanzler sagt, Extravereinbarung mit Schmied ist mit ihm nicht besprochen und gilt nicht. APG, BIG und Post-Vorstand Irre!!!“
April 2019: FMA-Aufsichtsrat – ohne Kurz geht nichts
An den nächsten Tagen geht es um die Aufsichtsratsbesetzungen in der FMA. HC Strache schreibt an den Finanzstaatssekretär Hubert F.:
„Die beiden bisherigen 2 Vorstände bleiben (SP/VP) und 1 aufgewerteter Generalsekretär (FP) kommt dazu! Das war ursprüngliche Vereinbarung mit Kurz. Wenn der rote Vorstand gleich ausscheidet, dann kommt einer von uns – FP – nach! (…) VP will aber offensichtlich den Roten Vorstand loswerden… dann könnte gleich ein FP-Vorstand kommen (…)“
Und weiter im Gespräch: „Es gibt zwei Vorstände und wir haben zwei vereinbart. Nach dem der rote geht, kommt einer von uns. So habe ich es mit Kurz besprochen!“ Worauf Fuchs antwortet: „Die bestreiten das!“ und Strache darauf: „Es gibt zwei… einen Roten und einen schwarzen… den Roten bekommen wir… sonst gibt es kein Gesetz!“
Am 9. April 2019 schickt Schmid an Bernhard Bonelli, dem damaligen Kabinettschef im Bundeskanzleramt, den „Schiefer-Schmid“-Einigungsentwurf. Am selben Tag findet eine Besprechung zwischen Kurz, Strache und Kickl statt.
Ein Tag später schreibt Strache an Schiefer, dass die Vereinbarung verhandelt und unterschrieben wurde.
Der Artikel wurde am 6. Juli 2023 veröffentlicht, am 18. August 2023 aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Anklage und am 23. Februar aufgrund des Urteils aktualisiert.
Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod…
Bitte es heißt ” wegen dieserR Chats” (nicht diesen)!