Keine Öffentlichkeit bei Verhandlungen, keine unabhängigen Richter, keine Chance auf Berufung für Staaten. Die CETA-Schiedsgerichte bringen für Österreich viele Probleme mit sich. Dennoch will die Regierung das Freihandelsabkommen mit Kanada noch vor dem Sommer ratifizieren. Die FPÖ bricht damit ihr Wahlversprechen.
3 von 4 ÖsterreicherInnen sind gegen CETA
Laut Umfragen lehnen 3 von 4 ÖsterreicherInnen CETA ab. 2017 haben 562.000 ÖsterreicherInnen das Volksbegehren gegen CETA unterzeichnet. Die Regierung hätte also mit starkem Gegenwind zu rechnen, wenn wieder öffentlich über das Freihandels-Abkommen debattiert werden würde. Deshalb wollen ÖVP und FPÖ CETA so schnell wie möglich beschließen. Noch vor dem Sommer 2018 soll Österreich das Abkommen ratifizieren.
Regierung will Ratifizierung – obwohl noch Verhandlungen laufen
Ende April 2018 verschickte die Regierung das Abkommen unangekündigt – und sogar für die MitarbeiterInnen überraschend – zur internen Begutachtung. Für eine Stellungnahme wurden den Beamten gerade mal 24 Stunden gewährt. ÖVP und FPÖ haben es eilig.
Die Regierung will CETA möglichst rasch ratifizieren. Und das obwohl entscheidende Verhandlungen noch gar nicht abgeschlossen sind. Derzeit finden Verhandlungen über eine bessere Regelung für Schiedsverfahren und Schiedsgerichte statt. Der damalige Bundeskanzler Kern hat 2017 eine Ratifizierung ausgeschlossen, solange die Schiedsgerichte nicht eingeschränkt werden.
FPÖ wirft Wahlversprechen über Bord
Die FPÖ hat eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen gebrochen: Es wird keine Volksabstimmung über CETA und TTIP geben. FPÖ-Chef Heinz Christian Strache hat dieses noch im Wahlkampf-Finish groß angekündigt.
Doch jetzt kommt es anders. Es soll alles schnell gehen. Denn eine lange Diskussion über die Gefahren von CETA ist, soll vermieden werden.
Schiedsgerichte: Staaten ziehen den Kürzeren
Tritt CETA vollständig in Kraft, können Konzerne ganze Länder unter Druck setzen – und verklagen. Beispielsweise, wenn Regierungen Gesetze verabschieden, die beispielsweise die Rechte von KonsumentInnen stärken, aber möglicherweise Gewinne von Unternehmen reduzieren.
Je größer ein Unternehmen, desto klagefreudiger ist es, weil es sich Prozesskosten leisten kann. Ein Rechtsstreit kostet laut OECD durchschnittlich 8 Millionen Dollar. Verliert die staatliche Seite den Prozess, drohen Zahlungen in Milliardenhöhe.
Gewinnt der Staat, bleiben immer noch die Millionenbeträge der Prozesskosten. Der Staat zahlt also in jedem Fall.
Die 3 Probleme der CETA-Schiedsgerichte
CETA räumt Unternehmen großzügige Konzern-Klagsrechte ein. Staaten werden merklich benachteiligt:
- Keine Öffentlichkeit
Die Kläger, also Unternehmen, können die Öffentlichkeit von den Verfahren ausschließen können. - Keine Berufungs-Möglichkeit
Die Entscheidungen von Schiedsgerichten sind endgültig. Staaten können nicht berufen. - Keine unabhängigen RichterInnen
Anders als bei nationalen Gerichten sind es bei Schiedsgerichten sogenannte „Schiedsrichter“, die über einen Prozess-Ausgang entscheiden. In der Regel drei an der Zahl. Diese sind jedoch keine Vollzeit-RichterInnen, sondern reguläre AnwältInnen, die sich auf Handelsrecht spezialisiert haben. Das Pikante daran: Sie können auch FirmenanwältInnen sein, also in Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten, die selbst in ISDS-Verfahren involviert sind. Manchmal prozessieren sie für ihr Unternehmen, ein anderes Mal entscheiden sie als „Schiedsrichter“ über Staaten. Laut OECD ist das bei 60% der SchiedsrichterInnen der Fal
- CETA steht für Comprehensive Economic and Trade Agreement.
- Es ist ein Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU.
- Es ist am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten, da es noch in vielen EU-Mitgliedsstaaten (darunter auch Österreich) ratifiziert werden muss.
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