Im Gesundheitsbereich plant die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos den Ausbau der Primärversorgungszentren sowie eine Verpflichtung für Wahlärzt:innen, in Notfällen Patient:innen zu Kassenkonditionen zu behandeln. Um höhere Kassenbeiträge für Pensionist:innen auszugleichen, sind Entlastungen bei den Rezeptgebühren geplant. Hier die Vorhaben im Detail.
Im Gesundheitsbereich sollen österreichweit die Erst- oder Primärversorgungszentren (PVZ) ausgebaut werden. In einem PVZ arbeiten Kassenärzt:innen mit anderen Gesundheits- und Sozialberufen eng zusammen und bieten eine erste Anlaufstelle für Patient:innen. Damit soll die Versorgungssituation verbessert werden. Dafür sind das kommende Jahr 50 Millionen Euro vorgesehen, die auch in den Ausbau von Pflege- und Therapiepraxen fließen sollen. Im selben Jahr sollen 25 Millionen Euro in den Ausbau der Therapieangebote für Kinder und Jugendliche im psychosozialen Bereich fließen. Weitere Mittel sind vorgesehen, wenn die Budgetsituation es zulässt.
Die Regierung plant zudem die Verpflichtung für Wahlärzt:innen, im Notfall in einem gewissen Ausmaß Patient:innen zu Kassenkonditionen zu behandeln, sowie den Ausbau der Tele-Medizin. Damit sollen Wartezeiten verkürzt und das Gesundheitssystem entlastet werden.
Krankenkassenbeiträge entlasten Gesundheitssystem
Beschäftigte zahlen aktuell 7,65 Prozent ihres Bruttolohns an die Krankenkasse. Pensionist:innen bezahlen weniger, nämlich nur 5,1 Prozent. Dieser Beitrag wurde von der neuen Regierung von 5,1 Prozent auf 6 Prozent angehoben, um das angeschlagene Gesundheitssystem zu entlasten.
Diese Erhöhung wäre bei einer monatlichen Bruttopension von 1.000 Euro etwa 2 Euro im Monat, bei einer Pension von 2.000 Euro 11 Euro und bei einer Pension von 3.500 Euro 19 Euro. [1]
FPÖ und ÖVP wollten mit diesen Beiträgen das Budgetloch stopfen. Unter dem SPÖ-geführten Gesundheits- und Finanzministerium bleiben diese zusätzlichen Beiträge im Gesundheitssystem.
Entlastung bei Rezeptgebühren
Gleichzeitig gibt es Entlastungen bei der Rezeptgebühr. Für jedes verordnete Medikament muss man Rezeptgebühr zahlen – statt dem regulären Preis. Kostet das Medikament weniger, muss man den entsprechenden Medikamentenpreis zahlen. Die Rezeptgebühr beträgt 7,55 Euro und wird normalerweise jedes Jahr an die Inflation angepasst. ÖVP, SPÖ und Neos haben sich darauf geeinigt, die Erhöhung für 2026 auszusetzen.
Außerdem gibt es eine Obergrenze für Medikamenten-Ausgaben von 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens. Diese senkt die neue Regierung 2026 auf 1,5 Prozent. In die Obergrenze fallen zukünftig auch Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr kosten. Das entlastet Menschen mit starkem Arzneibedarf.
[1] Bei den Rechenbeispielen handelt es sich um Brutto-Monatspensionen. Eine 0,9-prozentige Steigerung macht in einem ersten Schritt mehr aus, reduziert sich dann aber auf zwei Arten:
– Erhöht sich der Krankenkassenbeitrag (der auf die Brutto-Pension gezahlt wird), sinkt dadurch die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer – die dadurch auch geringer wird. Das ist bei den Beispielen berücksichtigt.
– Bei besonders niedrigen Pensionen (die Steuerbefreit sind) kommt hingegen mehr Geld über die Negativsteuer zurück: Sie bekommen 80 % von den SV-Beiträgen als Steuergutschrift wieder zurück. Höherer Beitrag = Höhere Gutschrift.
Bei dem Beispiel der 1.000-Euro-Bruttopension steigen zwar die Beiträge von 51 auf 60 Euro. Aber nach Berücksichtigung der Negativsteuer zahlt der/die Pensionist:in im Endeffekt statt 10,2 Euro 12 Euro, also knapp 2 Euro mehr.
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