Gesundheit & Leben

ÖVP-FPÖ Umbau der Krankenkassen kostet bis zu 400 Mio.

Die aktuelle Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch Sozialministerin Brigitte Zarfl bringt einen ersten Anhaltspunkt, wie viel der Umbau der Krankenkassen kosten wird. Zwischen 300 und 400 Mio. Euro sind zu erwarten, so das Sozialministerium.

Es ist einer der massivsten Eingriffe in die österreichische Sozialversicherung: Trotz heftiger Kritik und laufender Verfassungsklagen beginnt der große Umbau des Gesundheitssystems. Aus 21 Kassen werden fünf, die größten Änderungen treffen die Krankenkasse der Beschäftigten. Dort bekommen die Unternehmer mehr Macht.

Die frühere ÖVP-FPÖ-Regierung hatte sich zu den Kosten für den Umbau der Sozialversicherung nie konkret geäußert. Stattdessen haben sie eine Milliarde Einsparungen bis 2023 versprochen.

Doch wo auch immer man suchte und fragte – die Milliarde fand sich nicht. Genau genommen gab es nicht einmal einen einzigen Experten, der die Zahlen der Regierung bestätigen wollte.

Zweifel an Einsparungen

Und auch die aktuellen Zahlen aus dem Sozialministerium widersprechen den Ankündigungen der Regierung: Es sind dreimal so hohe Fusionskosten zu erwarten. Die Schätzung liegt zwischen 300 bis 400 Millionen Euro.

Auch das Sparpotenzial wird geringer sein als erwartet, wie ein kürzlich im „Kurier“ zitiertes Gutachten des Arbeitsrechtlers Walter Pfeil im Auftrag der Arbeiterkammer Niederösterreich nahelegt. Vor allem bei den Personalkosten gebe es wenig Spielraum.

Investmentbanker als neuer Chef

Übrig bleibt die Entmachtung der Arbeitnehmer in der Sozialversicherung – dafür werden hohe Fusionskosten in Kauf genommen. Die obersten Managementposten der ÖGK haben ÖVP und FPÖ bereits neu vergeben: An den Investmentbanker und Gesundheitsökonomen Martin Brunninger und den ehemaligen Mahrer-Mitarbeiter Alexander Burz von der gewerblichen Sozialversicherung.

Die dürfen dann Selbstbehalte für Patienten einführen, sobald die Kassen strukturelle Defizite schreiben. Darüber entscheidet der Dachverband  (im SV-OG: Art.1 z24) – und dort haben die Arbeitgeber eine Mehrheit von 6:4.

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